Internationales

Soll ich, oder soll ich nicht? Diese Frage haben sich bestimmt schon viele Studierende mit Blick auf ein Auslandssemester gestellt. Im Masterprogramm eignet sich ein Auslandssemester im 3. Semester.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie viele wertvolle Informationen und Tipps für Ihre Planungen rund um ein Auslandssemester. Denn ein Semester im Ausland, kann Ihnen viele berufliche Vorteile und positive Eindrücke bringen, muss aber gut durchdacht und vorbereitet werden.

Auslandssemester – Die Vorteile:

  • Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse
  • Karrierevorsprung nach dem Studium
  • (Auslands-)Erfahrung sammeln (für´s Leben und den Lebenslauf)
  • Neue Leute, neues Land und eine neue Kultur kennenlernen
  • Kontakte knüpfen und „netzwerken“
  • Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Flexibilität werden gefördert


Zusätzlich zu den Informationen auf dieser Seite, gibt es zahlreiche Auskünfte zu einem Auslandsaufenthalt beim International Center. Ein Blick lohnt sich!

Die Hochschule Aalen verfügt über beinahe 100 Partneruniversitäten in aller Welt. Im Rahmen dieser Partnerschaftsabkommen kommen jedes Semester viele Austauschstudenten aus aller Welt an die Hochschle Aalen. Im Gegenzug besuchen auch Studierenden aus Aalen, in der Regel für ein Semester, ausländische Universitäten.

Zu einigen Partneruniversitäten bestehen besonders enge Kontakte, daher werden diese Universitäten auch als Partneruniversitäten des Masters bezeichnet.

Wer nicht als "Free Mover" ins Ausland gehen möchte, kann folgende "Finanzierungsmöglichkeiten" in Anspruch nehmen:

  • Erasmus+
    • Förderprogramm für Auslandsaufenthalte in Ländern innerhalb Europa
    • Auslandsaufenthalt von 3-12 Monaten wird gefördert
    • Keine Studiengebühren an der Gasthochschule
    • Voraussetzungen:
      • Heimat-und Gasthochschule müssen am Erasmus-Programm teilnehmen
      • Online-Sprachtest vor und nach dem Aufenthalt (Resultat spielt keine Rolle für Förderung)
      • Erfahrungsbericht nach Aufenthalt
      • Minimum von 20 ECTS-Credits an Gasthochschule
  • BaWü-Stipendium
    • Förderprogramm für Auslandsaufenthalte in Ländern auch außerhalb Europas
    • Keine Studiengebühren an der Gasthochschule
    • Auslandsaufenthalt von 3-11 Monaten wird gefördert
    • Stipendienhöhe: 500-1400€ / monatlich --> Höhe abhängig vom Studiensemester und Studienfortschritt
    • Voraussetzungen:
      • gefördert werden jährlich knapp 1400 Studierende
      • Bewerbung direkt beim AAA
  • Auslandsbafög
    • Termin beim Bafög-Berater erforderlich
    • Sprechstunden sind regelmäßig an der Hochschule Aalen
    • Die Termine hängen am Bafög-Brett und bei der UstA
  • GOstralia
    • Förderprogramm für Auslandsaufenthalte in Australien und Neuseeland
    • Gesamter Informationsbeschaffungs-und Bewerbungsprozess wird von GOstralia unterstützt
    • Bewerbung direkt bei GOstralia --> Rücksprache unbegingt mit Auslandsbeauftragten und AAA nötig
  • DAAD

Der Bewerbungsprozess:


  1. Kontaktaufnahme GM-Auslandsbeauftragten Prof. Dr. Jürgen Strauß
  2. Kontaktaufnahme zum Akademischen Auslandsamt (AAA)
  3. Abklärung der Finanzierungsmöglichkeiten
  4. Erstellung eines Learning Agreements 
  5. Bewerbungsunterlagen der entsprechenden Universität erstellen
  6. Bewerbungsabgabe beim AAA
  7. Organisation von Flug, Wohnung, Visum...

Sobald man aus dem Ausland zurückkehrt, sollte der für Erasmus+ notwendige Erfahrungsbericht erstellt und der Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen ausgefüllt und im Auslandsamt abgegeben werden. Besonders letzterer ist wichtig, da ohne ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar die Anrechnung der im Ausland erworbenen Noten nicht in das deutsche System übertragen und integriert werden können. Das entsprechende Dokument ist auf der Homepage der Hochschule Aalen zu finden.

Setzen Sie sich rechtzeitig mit den ensprechenden Stellen in Verbindung und planen Sie Ihren Auslandsaufenthalt frühzeitig.

  1. GM-Auslandsbeauftragte Prof. Dr. Jürgen Strauß
  2. Akademisches Auslandsamt (AAA)
  3. International Center

Das Learning Agreement ist vor dem Antritt des Auslandssemesters auszufüllen. Es legt fest, welche Prüfungsleistungen Sie im Auslandssemester besuchen wollen.

Lassen Sie es vom zuständigen Auslandsbeauftragten unterschreiben und laden Sie es im Mobility Online-Portal hoch.

Für die Partnerhochschulen bewerben Sie sich bitte über das Portal des Akademischen Auslandsamts. Auf der Seite finden Sie auch eine Erklärung zum Bewerbungsportal "Mobility Online".

Die Bewerbungsfristen sind:

  • 1. Februar: Gesamtkontingent für das kommende Hochschuljahr (Winter- und Sommersemester)
  • 1. Mai: Restplätze für das kommende Hochschuljahr (Winter- und Sommersemester)
  • 1. November: Restplätze für das Sommersemester

Der Antrag auf Anerkennung ist nach dem erfolgreichen Abschluss des Auslandssstudiums einzureichen zusammen mit dem Transcript of Records der Gasthochschule. Zur Anrechnung von Studienleistungen, die während des Auslandssemester erbracht wurden, ist nach Erhalt der Noten der ausländischen Hochschule ein Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen im Mobility Online Portal zu stellen.

Die Lesefassung der aktuell gültigen Satzung sowie sämtliche Änderungssatzungen finden Sie hier zur Einsicht.

Hier finden Sie alle Formulare, die Sie bei verspäteten Prüfungsanmeldungen, Wahlfächern, krankheitsbedingten Verhinderungen bei Prüfungsleistungen oder für Prüfungsabmeldungen benötigen

Den aktuellen Vorlesungs- und Prüfungsplan finden Sie hier

Weitere Informationen finden Sie dazu hier

Die Zulassungsvoraussetzungen für den Master Nachhaltige Unternehmensführung sind wie folgt:

  • Ein berufsqualifizierender, wirtschaftswissenschaftlicher Hochschulabschluss in einer ­fachverwandten­ Ausrichtung, z. B. BWL, Wirtschaftsingenieurwesen oder VWL, mit mind. 210 ECTS oder mit mind. 180 ECTS (30 ECTS müssen dann während des Masterstudiums erworben werden)
  • Mind. 50 % der ECTS aus dem Bachelorabschluss müssen in den wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen nachgewiesen werden
  • Überdurchschnittlicher Abschluss (mind. Note 2,5)
  • Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (CEFR­ Level: C1) für­ Bewerber ohne Deutsch als Muttersprache
  • Englischniveau B2 (gemäß CEFR) oder höher
  • Weitere Informationen erhalten Sie beim Zulassungsamt

Im Laufe Ihres Masterstudiums in Nachhaltiger Unternehmensführung müssen Sie 2 Wahlmodule (1 Wahlmodul pro Semester) belegen.

Dabei haben Sie die Möglichkeit, Wahlfächer aus dem Angebot anderer Masterprogramme der Hochschule zu wählen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des jeweiligen Modulverantwortlichen oder Lehrenden.

Bitte beachten Sie, dass das gewählte Wahlmodul nicht mit dem regulären Lehrplan kollidieren darf. Es kann zu Überschneidungen mit Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge kommen oder es werden möglicherweise nur Blockveranstaltungen angeboten. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei den zuständigen Modul- oder Lehrverantwortlichen über die einzelnen Lehrveranstaltungen.

Die Entscheidung für ein Wahlmodul muss bis zum Ende der zweiten Vorlesungswoche getroffen werden.

StarPlan bietet eine Orientierungshilfe bei der Auswahl von Wahlfächern, da alle Vorlesungspläne sämtlicher Studiengänge einsehbar sind. Für Erklärungen zu den Abkürzungen verweisen wir auf die entsprechenden Informationen hier.

Nach Zustimmung des Prüfungsamtsleiters muss das ausgefüllte Formular beim Studierenden Service Center (SSC) eingereicht werden.

Voraussetzung:

Mit der Bearbeitung der Masterarbeit kann erst begonnen werden, wenn im bisherigen Studienverlauf (Bachelor- und Masterstudium) mindestens 255 Credit Points erreicht wurden (85% der insgesamt zu erreichenden 300 Credit Points).

Anmelde- und Abgabefristen, Bearbeitungsdauer:

Gemäß der geltenden Studien- und Prüfungsordnung (SPO) sowie den Richtlinien des Masterstudiengangs gibt es keine spezifischen Vorgaben bezüglich der Anmeldefrist für die Masterthesis. Daher ist es möglich, die Masterthesis in Absprache mit der erstbetreuenden Person zu jedem Zeitpunkt anzumelden.

Mit dem Beginn der Anmeldefrist beginnt die Bearbeitung der Masterarbeit. Die Bearbeitungsdauer beträgt sechs Monate. Die Arbeit muss z.B. spätestens am letzten Tag des Februars im Folgejahr abgegeben werden, wenn sie am 01.09. angemeldet wurde. Falls die Anmeldung z.B. am 01.03. erfolgte, muss die Abgabe der Arbeit spätestens bis zum 31.08. desselben Jahres erfolgen.

Für die Anmeldung Ihrer Masterarbeit ist die Verwendung des folgenden Formulars notwendig.

Die Anmeldung der Masterarbeit muss von Ihnen und Ihrem Erstbetreuer unterschrieben beim Studierenden Service Center (SSC) eingereicht werden.

Nach der Genehmigung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung.

Sollte eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für Ihre Masterarbeit erforderlich sein, können Sie das Formular hier herunterladen.

Formale Vorgaben:

Alle formalen Themen wie der Umfang der Masterarbeit, die Zitierweise und das Exposé sind mit der erstbetreuenden Person zu besprechen.

Weitere wichtige Informationen sind hier nachlesbar.