Allgemeine Informationen finden Sie unter Bewerbung, Zulassung und Einschreibung an der Hochschule Aalen


Alles rund um die Bewerbung für Masterstudiengänge

Bei Masterstudiengängen gibt es unterschiedliche Arten.

Hier sind insbesondere die Zugangsvoraussetzungen zu beachten.

Konsekutive Masterstudiengänge

Als konsekutive Masterstudiengänge bezeichnet man Studiengänge, die inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang aufbauen.

Es ist keine Berufserfahrung notwendig. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fachrichtung, die in der jeweiligen Zulassungssatzung des konsekutiven Masterstudiengangs definiert ist, eingehalten wird.

Konsekutive Masterstudiengänge können entweder im Sommer- und Wintersemester, oder auch nur zu einem Semester starten.

Weiterbildende Masterstudiengänge

Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Dies ist eine zwingende Zugangsvoraussetzung, welche in der Regel bis zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden muss.

Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen.

Sie können sich für Masterstudiengänge an der Hoschule Aalen zum Sommer- und auch Wintersemester bewerben. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr gewünschter Masterstudiengang zum aktuellen Semester startet. Bevor Sie mit der Online-Bewerbung beginnen, legen Sie sich bitte alle notwendigen Informationen vorab bereit.

Bitte lesen Sie sich alle Informationen und Daten genau durch und überprüfen Ihre Eingaben. Falschangaben führen zum Ausschluss am gesamten Auswahlverfahren. Die Bewerbung kann nur final abgeschickt werden, wenn Sie alle eforderlichen Pflichtuploads durchgeführt haben. Sollten Ihnen Pflichtdokumente noch nicht vorliegen, können Sie die Bewerbung auch gerne zwischenspeichern. Bis spätestens zum Bewerbungsschluss muss die Bewerbung mit allen erforderlichen Uploads abgeschickt werden.

Zeitnah nach Bewerbungsschluss werden an der Hochschule Aalen die Zulassungen ermittelt (ggf. abweichende Termine bei Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren oder abweichenden Bewerbungsfristen). Alle zugelassenen Bewerber können danach über das Bewerberportall den Zulassungsbescheid einsehen und das Zulassungsangebot annehmen. 

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne melden.


Hochschule Aalen

Beethovenstr. 1

73430 Aalen

07361-576-1288

zulassungsamt-master@htw-aalen.de

Um einen Masterstudiengang studieren zu können, müssen Sie zwingend einen ersten berufsqualifizierenden Bachelor- / oder Diplomstudiengang abgeschlossen haben.

Für jeden Studiengang können zudem weitere zwingende Zulassungsvoraussetzungen definiert sein wie z.B. eine dem Studiengang zugeordnete Fachrichtung, eine Mindestnote zur Zugangsvoraussetzung, Sprachkenntnisse etc. Diese Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Zulassungssatzungen festgelegt und können nachgelesen werden bzw. sind in den nachstehenden Checklisten entsprechend dargestellt.


Hier finden Sie unsere regulären Bewerbungsfristen:

zum Wintersemester der 15. Juli

zum Sommersemester der 15. Januar


Abweichende Bewerbungsfristen:


Master „Advanced Material and Manufacturing“ und Master „Advanced Systems Design“

für das Sommersemester: 30. November

für das Wintersemester: 15. Juni


Master „Polymer Technology“ 

für das Sommersemester: 15. November

Hier finden Sie für jeden Masterstudiengang der Hochschule Aalen eine Checkliste zur Bewerbung.

Gemäß § 12 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) werden Studienplätze über Härtequote auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für dies es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten.


Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Der Antrag wird mit der Online-Bewerbung gestellt und entprechende Nachweise hochgeladen (bis Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli oder ggf. gesonderete Bewerbungsfristen in einzelnen Masterstudiengängen). Geht der Antrag verspätet ein, wird der Härteantrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt. Sind entsprechende Unterlagen eingereicht, so wird der Antrag geprüft und ggf. eine Zulassung erteilt. Kann der Härteantrag nicht berücksichtigt werden, so nimmt der Bewerber am regulären Auswahlverfahren teil.

Vorabquote Ortsbindung:

Informationen zur Ortsbindung 

Satzung Ortsbindung im öffentlichen Interesse 

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 14a Hochschulvergabeverordnung (HVVO) ist 1 %, mindestens jedoch 1 Bewerber vorab über die Quote Ortsbindung zuzulassen.

Zu dem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebundenen Personenkreis gemäß § 14a HVVO gehören Bewerberinnen und Bewerber,

  • die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes bzw. einer auf Bundesebene agierenden Mannschaft als aktives Mitglied angehören oder
  • die am Wohnort soziale Pflichten wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere
  • Tätigkeit in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes;
  • Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs;
  • Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes;
  • Ausübung eines Mandats in einer kommunalen Vertretungskörperschaft, dessen Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.

Die Rangfolge innerhalb dieses Personenkreises wird nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der aufgrund des hochschuleigenen Auswahlverfahrens gebildeten Rangliste bestimmt.

Der Antrag wird mit der Online-Bewerbung gestellt und entprechende Nachweise hochgeladen (bis Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli oder ggf. gesonderete Bewerbungsfristen in einzelnen Masterstudiengängen). Geht der Antrag verspätet ein, wird er aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt. Sind entsprechende Unterlagen eingereicht, so wird der Antrag geprüft und ggf. eine Zulassung erteilt. Kann der Antrag nicht berücksichtigt werden, so nimmt der Bewerber am regulären Auswahlverfahren teil.

Zur Bewerbung müssen ausländische Studierende ein erstes berufsqualifizierendes Zeugnis einer dem gewünschten Studiengang entsprechend geforderten Fachrichtung, welches entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch das Ausländerstudienkolleg in Konstanz umgerechnet wurde, nachweisen. Dieses umgerechnete Zeugnis muss bis spätestens Bewerbungsschluss des jeweiligen Studiengangs an der Hochschule Aalen vorgelegt werden.


Ohne den Nachweis der Zeugnisumrechnung ist eine Berücksichtigung im jeweiligen Auswahlverfahren nicht möglich. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an das Studienkolleg in Konstanz.

Entsprechende Informationen finden Sie HIER

In order to apply, foreign students must provide proof of a first (bachelor) degree certificate in a subject area required for the desired degree programme, wich must bi converted in accordance with the legal requirements by teh Studienkolleg in Konstanz. This converted certificate must be submitted at the latest to Aalen University by the application deadline of the respective degree programme.

Applications without proof of certification will not be considered in the selection process. Please contact the Studienkolleg in Konstanz as soon as possible.

You can find further information here.


Weitere Informationen zu Studiengebühren finden Sie  HIER

Sie haben bereits einen Masterstudiengang studiert?

Bitte geben Sie dann entsprechende Daten in der Online-Bewerbung an und legen Sie eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung an der Hochschule Aalen vor.

Wichtig: Sollten Sie einen Ausschluss im gleichen Studiengang erhalten haben, dann können Sie diesen Studiengang sofern er an der gleichen Hochschulart studiert wurde, nicht mehr studieren. 


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen.

zulassungsamt-master@hs-aalen.de

Für das Wintersemester ab ca. Anfang Mai, für das Sommersemester ab ca. Anfang November. Entsprechende Hinweise geben wir auf unserer Homepage bekannt.


Sollten nicht alle Plätze eines Studiengangs im ersten Koordinierungsverfahrens angenommen werden, dann werden die weiteren Plätze über Hochschulstart.de über das zweite Koordinierungsverfahren vergeben. D.h. Sie könnten trotz eines vorliegenden Ablehnungsbescheides noch eine Zulassung erhalten, falls noch Plätze zur Verfügung stehen.

Bitte gedulden Sie sich etwas.

Eine Bewerbung in ein höheres Semester ist dann möglich, wenn Sie diesen Studiengang bereits studiert haben und hier Leistungen nachweisen können oder einen anderen Studiengang studiert haben, dessen Leistungen vergleichbar sind.
ACHTUNG: Sollten Sie im gleichen Studiengang einen Ausschluss erhalten haben (Fach-, CP- oder Zeitausschluss) so ist eine Zulassung im gleichen Studiengang nicht zulässig.


Bitte prüfen Sie, in welches Semester Sie eingestuft werden möchten. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Studiengang in Verbindung. Eine Einstufung kann nur in das von Ihnen beantragte Semester erfolgen sofern auch Kapazität vorhanden ist.


Bachelorstudiengänge:

Die ersten Zulassungsbescheide werden an diejenigen Bewerber verschickt, die über Hochschulstart.de ein Zulassungsangebot erhalten und dieses auch angenommen haben.


Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen während des Zulassungszeitraumes ab. In dringenden Fällen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Masterstudiengänge:

Die ersten Zulassungsbescheide werden ca. 4-5 Arbeitstage nach Bewerbungsschluss verschickt. Bei ausländischen Studierenden wird zusätzlich zum Bescheid in Papierform eine Mail mit dem eingescannten Bescheid verschickt. Bitte vereinbaren Sie direkt einen Termin mit dem entsprechenden Konsulat bzgl. eines Visas.

Den Stand des Verfahrens können Sie in den Online-Tools abfragen.

Für Bachelorstudiengänge:

Für das Sommersemester ist Bewerbungsschluss der 15. Januar, für das Wintersemester der 15. Juli.

Für Masterstudiengängen:

Bei Masterstudiengängen kann es abweichende Regelungen geben. Diese finden Sie in der jeweiligen Zulassungssatzung bzw. werden diese in den Checklisten für die Studiengänge gesondert aufgelistet.

Bewerber, die aufgrund körperlicher oder krankheitsbedingter Gegebenheiten zwingend jetzt einen Studienplatz benötigen oder eine entsprechende Härte nachweisen können, können einen Antrag auf Härtefall stellen. Geben sie dies bitte bei der Bewerbung über Hochschulstart.de an.


Bitte legen Sie bis Bewerbungsschluss entsprechende Nachweise (aktuelle ärztliche Atteste oder Bescheinigungen) im Zulassungsamt der Hochschule Aalen vor.

Unterlagen die nach Bewerbungsschluss an der Hochschule Aalen eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.


Bei einer Ablehnung Ihrer Bewerbung werden ggf. von Ihnen eingereichte Unterlagen vernichtet. Möchten Sie, dass wir Ihre Unterlagen bei einer Ablehnung zurücksenden, so übersenden Sie uns mit Ihrer Bewerbung einen frankierten Rückumschlag und vermerken Sie eine Bitte der Rücksendung in einem gesonderten Schreiben.

Alle digital gespeicherten Daten werden am Ende des jeweiligen Bewerbungsverfahrens gelöscht.

Sie haben ein Zulassungsangebot erhalten und haben das Studienangebot angenommen, dann erhalten Sie zeitnah zur Annahme entsprechende Unterlagen zur Immatrikulation. Es wird eine entsprechende Studierendenakte erstellt, in welcher alle Unterlagen die Sie betreffen, abgelegt werden. Diese Akte wird für Sie während Ihres Studiums im jeweiligen Studiengang geführt.

Bitte bewerben Sie sich online.

Sollten Sie keine Möglichkeit haben sich online zu bewerben akzeptieren wir auch die Bewerbung in Papierform. 

Weitere Informationen finden Sie auf der jeweilgen Seite Ihres Studiengangs

Sollten Sie ein Zulassungsangebot erhalten und dieses auch angenommen haben, so ist im entsprechenden Zulassungsbescheid ein Immatrikulationszeitraum benannt. Bitte verpassen Sie diesen Zeitraum nicht, da ansonsten Ihre Zulassung erlischt und eine Immatrikulation nicht mehr möglich ist. Wenn Sie im Vorfeld bereits wissen, dass Sie die Immatrikulation nicht selbst vornehmen können, dann bevollmächtigen Sie bitte Ihre Eltern, Angehörige oder Freunde.

Sie können sich im Bereich der Bachelorstudiengänge pro Semester insgesamt auf 3 Studienangebote an der Hochschule Aalen bewerben. Über Hochschulstart können Sie nach Bewerbungsschluss einsehen, in welchen Ihrer Angebote Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben.

Bei Masterstudiengängen haben Sie die Möglichkeit, einen Hauptantrag und bis zu 2 Hilfsanträge zu stellen. (Hauptantrag wird vorrangig bearbeitet. Erhalten Sie hier keine Zulassung, so kann, sofern die Hilfsanträge bei den von Ihnen gewählten Studiengängen zum Tragen kommen, hier ggf. eine Zulassung erfolgen)
Eine erneute Bewerbung in den folgenden Semestern ist möglich.


Für einige Bachelor-Studiengänge an der Hochschule Aalen ist ein Vorpraktikum notwendig. Dies sind die Studiengänge Allgemeiner Maschinenbau, Maschinenbau / Produktentwicklung und Simulation , Oberflächentechnologie / Neue Materialien, Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Internationaler Technischer Vertrieb, Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Materialographie / Neue Materialien, Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Maschinenbau / Neue Materialien und Ingenieurpädagogik. Sollten Sie kein Vorpraktikum nachweisen können, so haben Sie bei diesen Studiengängen die Möglichkeit das Vorpraktikum bis Ende des Grundstudiums (Ende 3. Semester) nachzuholen.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zukünftigen Studiengang in Verbindung.


Für Masterstudiengänge ist kein Vorpraktikum notwendig.

Bewerber die einen Grund vorweisen können, der im öffentlichen Interesse liegt, weshalb Sie unbedingt an der Hochschule Aalen studieren müssen, können einen Antrag auf Ortsbindung stellen. Hierunter fallen z.B. Bewerber die einem A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören und aufgrund dieser Zugehörigkeit zwingend in Aalenstudieren müssen.

Hierunter fallen nicht Bewerber, die aufgrund privater Gründe an der Hochschule Aalen studieren möchten.

Bitte geben Sie dies im Rahmen Ihrer Bewerbung bei Hochschulstart.de an und laden Sie entsprechende Nachweise bis spätestens Bewerbungsschluss im Uploadportal der Hochschule Aalen hoch. Unterlagen die nicht bis Bewerbungsschluss an der Hochschule Aalen vorliegen können nicht mehr berücksichtigt werden.


Wenn Sie ein Zulassungsangebot für einen Studiengang an der Hochschule Aalen erhalten haben, können Sie diesen Studiengang direkt annehmen oder abwarten bis spätestens zur Entscheidungsphase 1. Vorab erhalten Sie mit Unterbreitung des Zulassungsangebotes weitere Informationen zu dem von Ihnen gewählten Studiengang. Ebenso erhalten Sie eine Einladung zum Bewerberinfotag.

Am Bewerberinfotag erhalten Sie nochmals die Möglichkeit sich über die von Ihnen gewählten Studiengänge zu informieren.


Sollten Sie sich für die Hochschule Aalen entscheiden, dann erhalten Sie zeitnah einen Zulassungsbescheid mit entsprechenden Informationen zur Einschreibung sowie einen Zeitrahmen innerhalb dessen Sie sich immatrikulieren müssen. Bitte lesen Sie sich die Unterlagen genau durch und beachten Sie die angegebene Immatrikulationsfrist. Wenn Sie Fragen haben, so können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen unter zulassungsamt@htw-aalen.de oder Tel: 07361-576-1299

Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife können Sie sich bewerben.
Zusätzlich können sich auch Berufstätige mit erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung oder einer der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung ebenfalls bewerben (bitte beachten: hier ist ein Beratungsgespräch im gewählten Studiengang zwingend vorgeschrieben – Nachweis ist bis 15. Jan/15. Juli zu erbringen).
Berufliche Qualifizierte haben ebenso die Möglichkeit bei uns ein Studium zu beginnen. Bitte setzen Sie sich in diesem Falle direkt mit uns in Verbindung Mail: zulassungsamt@htw-aalen.de oder Tel. 07361-576-2500.

Vereinzelt wird bei Bachelorstudiengängen ein Vorpraktikum verlangt. Bzgl. der Inhalte setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Studiengäng in Verbindung.

Das Vorpraktikum kann bis zum Ende des Grundstudiums nachgereicht werden.

Wartesemester berechnen sich aus der Zahl der Semester, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind und die Sie nicht  studiert haben.

ACHTUNG: Wartesemester heißt nicht, dass Sie eine Verbesserung der Hochschulzugangsnote (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, etc.) erhalten. Es wird eine getrennte Liste der Bewerber mit Wartesemestern erstellt. 10 % werden über diese Liste zugelassen.

Bis Bewerbungsschluss sind vor allem die Unterlagen an die Hochschule Aalen zu übersenden, die zur Verbesserung der HZB-Note dienen (z.B. Berufsausbildung, Berufserfahrung, Berufspraktika, BWL-Test,....). Mit Beendigung der Online-Bewerbung erhalten Sie eine E-Mail mit einen Link, mit dem Sie bitte Ihr Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife,…..) sowie weitere Unterlagen entsprechend angehängter Checkliste als PDF-Datei hochladen umüssen.

Konsekutive Studiengänge sind inhaltlich aufeinander aufgebaute Bachelor- und Masterstudiengänge.

Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus.

Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen.

Mit dem erfolgreichen Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Studium, Bachelor oder Master) haben Sie die entsprechende Grundlage für ein Masterstudium gelegt. Weitere Voraussetzungen sind in den jeweiligen Zulassungsatzungen definiert.

In der Regel sind für die jeweiligen Masterstudiengänge Bachelor- oder Diplomabschlüsse mit entsprechender Fachrichtung sowie eine entsprechende Zugangsnote zwingend Voraussetzung. Ggf. können in den jeweiligen Zulassungssatzungen weitere Voraussetzungen bzw. Nachweise bestimmt sein.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an zulassungsamt@htw-aalen.de (Tel. 07361-576-2500) oder den jeweiligen Studiengang.

Nach erfolgreicher Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einer Checkliste zum Einreichen von Unterlagen sowie dem Link zum Masteruploadportal. Bitte lade Sie alle notwendigen Bewerbungsunterlage (siehe Checkliste) bis Bewerbungsschluss hoch.

Bitte beachten Sie:

Abschlusszeugnisse die nicht in Deutschland erstellt wurden müssen in amtl. beglaubigter Form bis Bewerbungsschluss bei der Hochschule Aalen eingereicht werden.


ACHTUNG: Anders wie bei der Bewerbung zu einem Bachelorabschluss müssen hier alle geforderten Unterlagen vor Ende Bewerbungsschuss an der Hochschule Aalen vorliegen.


Nach der regulären Rückmeldefrist werden diejenigen, die die Gebühren nicht bezahlt haben und somit keine Rückmeldung erfolgt ist, über ein gesondertes Schreiben an die Rückmeldefrist erinnert. Sie erhalten eine weitere Frist zur Rückmeldung und Bezahlung der Gebühren (Online-Tools). Diese Frist müssen Sie aber zwingend einhalten.

Reagieren Sie auf diese Frist nicht, werden Sie aufgrund fehlender Rückmeldung exmatrikuliert und können Ihr Studium somit nicht mehr fortsetzen.


Achtung: auch bei verspäteter Rückmeldung erfolgt die Bezahlung über die Online-Tools im SEPA-Lastschriftverfahren. Das Login ist während der Nachfrist freigeschaltet.

Bitte überweisen Sie die Gebühren nicht. Überweisungen erfolgen über die Landesoberkasse was zu Verzögerungen bei Verbuchung der Gebühren führen kann. Ggf. ist die Einhaltung der Rückmeldefrist gefährdet

Hier gibt es verschiedene Vorgehensweisen:

1. Sie haben auf das Ausschlusschreiben des Studiengangs nicht reagiert und möchten bzw. werden Ihr

Studium nicht fortsetzen - Bitte melden Sie sich in diesem Fall nicht zurück und bezahlen Sie nicht die

fälligen Gebühren und Entgelte. Wenn Sie sich nicht auf das Ausschlusschreiben des Studiengangs

gemeldet haben, werden Sie nach Ablauf der Frist von einem Monat Exmatrikuliert.

2. Sie haben auf das Ausschlusschreiben des Studiengangs reagiert, es läuft das Verfahren im Studiengang,

eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen - Bitte melden Sie sich fristgerecht zum folgenden

Studiensemester zurück. Sollte die Entscheidung ggf. gegen Sie ausfallen, haben Sie die Möglichkeit

die Bezahlten Gebühren und Beiträge ggf. zurückzufordern.

3. Sie haben bereits Ihre Bachelorarbeit abgegeben und keine weiteren Leistungen offen(Kolloquium ist

im Curriculum nicht als separate Leistung ausgewiesen) - Bitte melden Sie sich nicht zurück. Sie werden

in dem Semester, in dem Sie Ihre Bachelorarbeit abgegeben haben exmatrikuliert. Eine Rückmeldung

ist nicht notwendig.

4. Sie haben nur noch Ihre Bachelorarbeit abzugeben, alle weiteren Leistungen sind erbracht - Bitte

melden Sie sich unbegingt zum folgenden Studiensemester zurück. Die Bachelorarbeit ist eine

Prüfungsleistung die Sie nur erbringen dürfen, wenn Sie eingeschriebener Student an der

Hochschule Aalen sind.


Verwaltungsgebühren: Für jedes Semester fallen derzeit Verwaltungsgebühren in Höhe von 70,-- Euro an.

Studentenwerksbeitrag: Zusätzlich ist der Studentenwerksbeitrag (Studentenwerk Ulm) in Höhe von 65,-- Euro.

Beitrag Verfasste Studierendenschaft (ab SS 2017): Ab dem Sommersemester 2017 ist als Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft ein Beitrag von 12,-- Euro zu entrichten.
Insgesamt sind somit Semesterbeiträge in Höhe von 147,-- Euro pro Semester fällig.
Den Betrag müssen Sie innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist per Lastschriftverfahren über die Online-Tools der Hochschule Aalen bezahlen.

Der Zeitpunkt der systemseitigen Auslösung der Zahlung wird bei der Hochschule Aalen im System verbucht. Die Beiträge werden in dem Ihnen angezeigten Zeitraum von Ihrem Konto abgebucht. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto zu dem genannten Termin gedeckt ist bzw. dass Sie korrekte Daten der Bankverbindung eingegeben haben. Bei einer Rücklastschrift werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,- Euro zuzüglich Bankgebühren fällig.


Achtung:

Ab dem Wintersemester 17/18 werden für internationale Studierende sowie Zweitstudienbewerber Studiengebühren erhoben.

Weitere Informationen finden Sie HIER

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