Internationales für Mitarbeitende und Professor:innen
Lehre und Fortbildungsaufenthalte im Ausland mit dem ERASMUS-Programm
Das Erasmus-Programm ermöglicht Forschenden, Lehrenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule Aalen Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland. Das Akademische Auslandsamt berät Sie gerne dazu.
Gefördert werden Lehraufenthalte und Fortbildungen.
Die Hochschule Aalen möchte Lehre und Forschung noch internationaler machen. Mit den ERASMUS+ Lehr- und Fortbildungsaufenthalten können Mannheimer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deshalb beispielsweise an europäischen Partneruniversitäten Lehrerfahrung sammeln, sich mit internationalen Kollegen zu Methoden und Inhalten austauschen und wichtige Anregungen mit nach Hause an die eigene Hochschule nehmen.
Die Fortbildungsaufenthalte dauern in der Regel zwei bis fünf Tage. Die Hochschule Aalen ist stark bestrebt, innerhalb ihrer Internationalisierungsstrategie akademischem und nicht-akademischem Personal Fortbildungsaufenthalte im Ausland zu ermöglichen. Interessierte sind daher ausdrücklich eingeladen, sich näher zu informieren und sich zu bewerben.
Wenn Sie selbst im Ausland lehren, forschen, oder weiterbilden möchten, bewerben Sie sich für eine ERASMUS+-Förderung. Mögliche Ziele für einen Auslandsaufenthalt sind die ERASMUS-Partneruniversitäten der Hochschule Aalen sowie andere europäische Hochschulen, die am ERASMUS+-Programm teilnehmen.
Bewerbungen sind laufend möglich. Wenden Sie sich bei Interesse im AAA an Herrn Cromm.
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.
Ab dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Zielland | Bertrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität | Betrag (Kosten je Einheit) von 15. - 60. Tag der Aktivität |
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 Euro | 126 Euro |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro | 112 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro | 98 Euro |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 10 km – 99 km mit 20 EUR
- 100 km – 499 km mit 180 EUR
- 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
- 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR
Und für KA107:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufentahlts |
Deutschland | Partnerland | 180 Euro pro Tag | 126 Euro pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 10 km – 99 km mit 20 EUR
- 100 km – 499 km mit 180 EUR
- 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
- 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
- 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
- 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
- 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR
Unterstützung von Studierenden und Hochschulpersonal mit Behinderung im Programm Erasmus+
Die Inklusion und Chancengleichheit potentieller Geförderter ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+. Für Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderung gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten zu erhalten.
Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit
Jede Hochschuleinrichtung verpflichtet sich mit der Unterzeichnung der Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) dazu, sämtlichen Geförderten den gleichen Zugang und äquivalente Möglichkeiten zu gewähren.
Zusatzförderung: Erasmus+ Sonderförderung
Geförderte mit Behinderung können zusätzlich zum regulären Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studien- oder Praktikumsaufenthalte bzw. für Lehr- oder Fortbildungsaufenthalte im Ausland um einen Erasmus+ Sonderzuschuss ansuchen. Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen.
Welche Bedürfnisse haben Sie?
Benötigen Sie eine barrierefreie Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung im Ausland, Adaptierung von Lernmaterialien, eine Begleitperson, etc.? Je nach finanziellem Mehrbedarf können Sie einen einmaligen Zuschuss beantragen oder einen personenbezogenen Antrag („Individualantrag“) über zusätzliche Mittel von bis maximal 10.000 EUR stellen. Um einen Mehrbedarf geltend zu machen, wenden Sie sich bitte an das International Office, das den Antrag mit Ihnen erarbeitet und anschließend bei der NA DAAD einreicht. Weiterführende Informationen Generelle Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NA DAAD. Werfen Sie auch einen Blick auf https://mapped.eu/, eine vom Erasmus Student Network (ESN) entwickelte Online-Plattform, in der Hochschuleinrichtungen ihre Zugangsmöglichkeiten beschreiben können. Das toolkit wurde von Studierenden für Studierende entwickelt und enthält Tipps und Hinweise zur Unterstützung Ihrer Vorbereitung auf einen Erasmus+ Aufenthalt.
Ansprechpartner
Pascal Cromm, pascal.cromm@hs-aalen.de, 07361 / 576 - 1700, Akademisches Auslandsamt, International Center
Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet als das für Ihr Ansuchen und Ihre Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.