Das Erasmus-Programm ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union und fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität und den Austausch zwischen europäischen Hochschulen. In der vorigen Programmgeneration 2014–2020 trägt das Programm den Namen „Erasmus+“. Seit dem Start des Erasmus-Programms vor über 30 Jahren sind 3,6 Millionen Studierende in Europa mobil gewesen – davon alleine 650.000 deutsche Studierende. Auch Fortbildungs- oder Lehr­aufenthalte von Hochschul­personal und Lehr­enden gehören zu den grundlegenden Förderaktionen des Programms.

Die Europäische Union hat das Erasmus-Programm für die nächsten sieben Jahre verlängert, die neue Programmgeneration startet zum akademischen Jahr 2021/22. Die wichtigsten Programmbausteine sind unverändert, so bleiben beispielsweise die Fördersätze für Studierende auf dem Niveau des Vorjahres. Einige Neuerungen wie z.B. Green Mobility werden derzeit eingeführt – bald gibt es dazu hier mehr Informationen. Die Studierenden des aktuellen Auslands­jahrgangs, für die die Neuerungen schon relevant sind, informieren wir per E-Mail, sobald die Details feststehen.

Das EU-Programm Erasmus+ ist seit 35 Jahren ein Erfolgsmodell: Seit dem Start am 15. Juni 1987 gingen rund eine Million deutsche Studierende mit Erasmus ins europäische Ausland. Insgesamt haben mehr als zwölf Millionen Europäerinnen und Europäer an Erasmus teilgenommen. An dem Programm nehmen 350 deutsche Hochschulen teil.

Die Hochschule Aalen nimmt quasi seit beginn an dem erfolgreichen Mobilitätsprogram tiel und entwickelt es kontinuierlich für die Studierende der Hochschule weiter, sodass möglichst viele Studierende von diesem Programm profitieren kann.

„Erasmus+ ist ein Symbol für ein lebendiges, junges und dynamisches Europa. Es baut Brücken zwischen Menschen und somit auch zwischen den Ländern der Europäischen Union. Eine Million Studierende aus Deutschland haben durch Erasmus wertvolle Erfahrungen im Ausland gesammelt und oftmals lebenslange Netzwerke geknüpft“, sagte DAAD-Präsident Prof. Dr. Joybrato Mukherjee in Bonn. „Erasmus+ dient der jungen europäischen Generation als emotionale und intellektuelle Klammer. In diesem Sinne ist Erasmus auch ein Friedensprogramm und ich bin überzeugt, dass dieses Ziel heute wichtiger ist denn je.“

„Seit seinem Beginn als Austauschprogramm für europäische Studierende hat sich das Erasmus-Programm beständig weiterentwickelt. Unter dem Dach von Erasmus+ sind heute die europäischen Mobilitätsprogramme für Studierende, Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche vereint. Erasmus+ wirkt damit in die Breite der Gesellschaft,“ erläutert Dr. Stephan Geifes, Direktor der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD). „Es nehmen fast alle deutschen Hochschulen am Erasmus-Programm für Studierenden- und Praktikumsaustausch teil. Allein dieses Jahr kann die NA DAAD den deutschen Hochschulen ein Rekordbudget von knapp 200 Millionen Euro zur Verfügung stellen.“

Gefeiert wird der 35. Geburtstag mit einer gemeinsamen 2-Euro-Sondermünze, die ab ersten Juli mit einer Auflage von fast 40 Millionen Stück in ganz Europa ausgegeben wird. Die Erasmus+ Münze ist die fünfte Gedenkmünze, die in allen Euro-Ländern gleichzeitig geprägt wird.

Ein Programm für europäischen Zusammenhalt
Das aktuelle Erasmus-Programm (2021-2027) unterstützt mit einem Gesamtbudget von über 28 Milliarden Euro die bildungspolitischen Ziele der EU-Kommission und steigert die Attraktivität Europas als Studien- und Wissenschaftsstandort. Rund 1,4 Milliarden Euro fließen über die NA DAAD in den kommenden Jahren direkt an deutsche Hochschulen. Im Hochschulbereich richtet sich Erasmus+ an alle Studierenden für Studien- und Praktikumsaufenthalte sowie an alle anderen Hochschulangehörigen. Schwerpunkte der neuen Programmgeneration sind die stärkere Förderung von Chancengerechtigkeit, Inklusion und Vielfalt sowie die digitale Transformation und das Thema Nachhaltigkeit. Zudem werden die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel zur Anreise bei Auslandsaufenthalten honoriert und die Fördersätze angehoben.

Erasmus+: „Enriching lives, opening minds“
Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Unter dem Motto „Enriching lives, opening minds“ fördert es die europaweite Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen. In verschiedenen Programmlinien haben deutsche Hochschulen die Möglichkeit, den internationalen Austausch ihrer Studierenden und ihres Hochschulpersonals zur fördern, Kooperations- und Partnerschaftsprogramme zu etablieren und einen weitreichenden institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit zu nutzen. An Erasmus+ nehmen 33 Länder als Programmländer teil: Die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Zwar ist das Vereinigte Königreich nach dem Brexit kein Programmland mehr, es bleibt aber Partnerland. Somit können weiterhin Mobilitäten dorthin gefördert werden.

In Deutschland fungiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für den Hochschulbereich als nationale Behörde für Erasmus. Der DAAD übernimmt als eine von vier nationalen Agenturen die Umsetzung des Erasmus-Programms bei der Hochschulbildung.

Studierende, die sich für einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ interessieren, können sich gerne an das Akademische Auslandsamt der Hochschule Aalen wenden, um weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Zielhochschulen zu erhalten. Zahlreiche Informationen finden Sie bereits auch hier:

Weitere Informationen:
https://eu.daad.de/de/ (Website der NA DAAD)
https://eu.daad.de/die-nationale-agentur/35-jahre-erasmus/de/ (Webseite zum 35-jährigen Jubiläum)

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:

  • Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
  • Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
  • Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen

Erasmus+  (2014-2021) wurde mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen haben bis 2020 von den EU-Mitteln profitiert. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm hat als Ziel die Verbesserung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit und Voranbringung der Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe. Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/

Mit den Fördermitteln wurde vor allem die Mobilität in Europa und ab 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Bis zum Jahr 2020 haben rund zwei Millionen Studierende von Erasmus+ profitiert, darunter über eine Viertelmillion aus Deutschland. Einbezogen wurden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren mochten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. Praktika im Ausland sind auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Die bisherige Exzellenz-Förderung von Erasmus Mundus, die das ganze Master-Studium von hervorragenden Studierenden in ausgewählten europäischen Masterprogrammen mit gemeinsamem Abschluss unterstützt, wird unter Erasmus+ fortgesetzt.

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätenaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 33 Programmländern (28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Studierendenmobilität Studium (SMS)
  • Studierendenmobilität Praktikum (SMP)
  • Mobilität von Lehrenden (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)


Erasmus Charta for Heigher Education

Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (hiernach „das Programm“ genannt“) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

Die Hochschule Aalen hat für die vorige (2014-2020) und aktuelle Laufzeit des Erasmus+ Programms (2021-2027) die Erasmus+ Chartas erhalten und ist damit zur Teilnahme am Programm berichtigt. Weitere Voraussetzung ist die Verpflichtung auf ein Erasmus-Policy-Statement.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim


Deutschen Akademischen Austauschdienst

Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit

Kennedyallee 50

53115 Bonn


Tel.: +49 800 2014 020

Fax: +49 228 882-555

E-Mail: erasmus@daad.de

Homepage: www.eu.daad.de

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Derzeit nehmen alle 28 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Türkei und Nordmazedonien am Programm teil. Im Mobility-Online Suchportal sehen SIe, mit welchen europäischen Hochschulen die Hochschule Aalen bereits Austausch-Abkommen abgeschlossen hat. Insbesondere für Erasmus-Aufenthalte von Hochschul­personal können aber auch über diese Partner­universitäten hinaus Aufenthalte mit anderen Einrichtungen in den Erasmus-Programmländern gefördert werden.

Die Schweiz nimmt derzeit nicht am Erasmus-Programm teil, finanziert jedoch ein vergleichbares Programm aus nationalen Mitteln (SEMP-Programm), so dass ein Austausch mit der Schweiz mit ähnlichen Förderkonditionen wie bei Erasmus möglich ist.

Unter dem Dach des Erasmus+ Programms werden verschiedene Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

Erasmus+ Förderung von Auslandspraktika in Europa und Weltweit über KOOR Erasmus Services BW.

Wichtig ist die Bewerbungsfrist von einem Monat vor Praktikumsbeginn!

Beschäftigte und Forschende werden von der Hochschule Aalen dabei unterstützt, Auslands­erfahrung zu gewinnen. Zur finanziellen Förderung stehen je nach Art und Dauer des geplanten Auslands­aufenthalts mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Informieren Sie sich auf der Seite Go-Out Lehre Fort & Weiterbildung.

Für Hochschul­personal mit Behinderung können Sonderzuschüsse für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts beantragt werden. Melden Sie sich bei Bedarf bitte, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen.

Die ERASMUS+ Lehr- und Fortbildungs­aufenthalten ermöglichen Aalner Forschenden, an europäischen Partner­universitäten Lehr­erfahrung zu sammeln, sich mit internationalen Kollegen zu Methoden und Inhalten auszutauschen und wichtige Anregungen mit zurück an die eigene Hochschule zu nehmen. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Go-Out Lehre, Fort- & Weiterbildung.

Für Hochschul­personal mit Behinderung können Sonderzuschüsse für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts beantragt werden. Melden Sie sich bei Bedarf bitte, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen.

Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungs­schutz verbunden. Weder die Hochschule Aalen, noch die Europäische Kommission oder die Nationale Agentur DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus-Auslands­aufenthalten (Studium, Praktikum, Gastdozenturen oder Fortbildungs­maßnahmen) entstehen. Der Versicherungs­schutz obliegt individuell jedem und jeder Geförderten.

Die nationale Kranken­versicherung bietet mit der Europäischen Kranken­versicherungs­karte für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grund­versicherungs­schutz. Die Abdeckung durch die Europäische Kranken­versicherungs­karte ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Die Hochschule Aalen empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Zusatz­versicherung. Empfehlenswert ist die Teilnahme an der Gruppen­versicherung des DAAD, die allen Erasmus-geförderten Studierenden und Forschenden offen steht.


Bezüglich Krankenversicherung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) so erhalten gesetzlich Krankenversicherte im Krankheitsfall in der Regel Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Krankenversicherungsträgers, wie z.B. medizinisch notwendige ärztliche Behandlung. Der Krankenversicherungsschutz ist in den Ländern in der Regel in dem Umfang sichergestellt, als ob Sie dort versichert sind. Die gesetzlichen Krankenkassen geben dazu Versicherungsnachweise aus, die im europäischen Ausland Versicherungsschutz im Krankheitsfalle garantieren (z.B. europäische Versicherungskarte oder E 111, E 109 oder 106). Auf alle Fälle sollten Sie sich bei der jeweiligen Krankenkasse vor dem Auslandsaufenthalt genauestens informieren. Dies gilt insbesondere für Privatversicherungen (sie geben keine vergleichbaren Versicherungsbescheinigungen aus). Darüber hinaus werden prinzipiell und dringend für das Ausland geltende Unfall- und Haftpflichtversicherungen empfohlen.

Erasmus-Förderung für das Auslandsstudium

Bachelor- und Master-Studierende sowie Promovierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studien­jahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren. Dies unterstützt die Erweiterung Ihrer sozialen und kulturellen Kompetenzen und verbessert die Berufsaussichten. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Die Erasmus-Förderung steht grundsätzlich allen Studierenden sowie Promovierenden offen, die einen Platz an einer Partnerhochschule in einem der Erasmus-Austausch­programme der Hochschule Aalen erhalten haben. Dies gilt auch für die Doppel­abschluss­programme (Double Degrees). Die Förderung ist generell jedoch abhängig vom jährlichen Erasmus-Budget der Hochschule Aalen. Bisher konnten in jedem Jahr alle in Frage kommenden Studierenden ein Stipendium erhalten.

Studierende müssen regulär an ihrer Heimathochschule immatrikuliert sein und mindestens ein (Bachelor-)Studien­jahr abgeschlossen haben. Das Erasmus+ Programm steht unabhängig von der Nationalität allen Studierenden offen, die zu einem Vollzeitstudium in Aalen eingeschrieben sind.

Alle Geförderten, die an einer Erasmus-Mobilitätsmaßnahme teilnehmen, sind verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen für die Förderung frist­gerecht einzureichen. Über diese Unterlagen informiert Sie das Akademische Auslands­amt rechtzeitig. Nach Abschluss des Auslands­aufenthalts muss außerdem ein Bericht über den Aufenthalt erstellt werden.

Es gibt keine Bewerbung für Erasmus+ zum Studium im Ausland.  Die benötigten Unterlagen werden ca. 1 Monat vor der Abreise verteilt.  

Wenn Sie sich für ein Erasmus-gefördertes Auslands­studium interessieren, empfehlen wir Ihnen, die „Einführungs­veranstaltung Auslands­studium“ des Akademischen Auslands­amts zu besuchen, als auch die Anleitung zur Bewerbung an einer Partnerhochschule der Hochschule Aalen zu lesen. Sie erfahren dort alles über die Austauschprogramme, Bewerbungs­verfahren und mögliche Finanzierungs­varianten. Zur Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Akademischen Auslands­amts gerne zur Hilfe.

Sobald Sie die Zusage für Ihren Austauschplatz an einer europäischen Partner­universität bekommen haben, nehmen wir Sie automatisch in den Kreis der potentiellen Erasmus-Stipendiat:innen auf. Dies gilt auch für die Teilnehmenden an den Doppel­abschluss­programmen.

Wir informieren die Studierenden,

  • die im Wintersemester oder für ein ganzes Jahr ins Ausland gehen voraussichtlich Ende Juni / Anfang Juli und
  • die im Sommersemester ins Ausland gehen voraussichtlich Ende Oktober / Anfang November 

per E-Mail über alle erforderlichen Erasmus-Dokumente, sowie die Einreichungs­frist des Erasmus-Vertrages, die Grundlage der Erasmus-Förderung.

Alle Vorlagen der Erasmus-Dokumente stellen wir Ihnen sobald sie uns vorliegen im Bewerbungsworkflow des Mobility-Online-Portals bereit.


  1. Sie haben Ihre Zusage für den Studienplatz der Partnerhochschule erhalten? Dann schauen Sie in Ihrem Mobility-Online Workflow rein.  Dort finden Sie einige Schritte zu erledigen.  
  2. Tragen Sie Ihren vorgesehenen Kurse im Learning Agreement ein.  Und laden Sie das Erasmus+ Learning Agreement runter.
  3. Falls die Partnerhochschule ein digitales Learning Agreement verlangt, dann verwenden Sie die Seite www.learning-agreement.eu um Ihr Learning Agreement zu generieren.
  4. Geben Sie Ihren tatsächlichen Aufenthaltsdaten in Mobility-Online an. 
  5. Sie laden sich ggfs. die Ehrenwörtliche Erklärung für die Zusatzförderung und für Grünes Reisen herunter und vollständig ausgefüllt wieder im System hoch.
  6. Ihre Angaben für das Erasmus+ Stipendium wird durch uns formell geprüft.
  7. Ca. 1 Monat vor der Abreise erhalten Sie Ihren Stipendiumsvertrag, das sogenannte Grant Agreement per E-Mail.
  8. Sie drucken das Grant Agreement aus und senden es uns fristgerecht (vor der Abreise) mit nasser Unterschrift im Original auf dem postalischen Weg zurück.
    Falls zutreffend senden Sie uns die Ehrenwörtliche Erklärung für Grünes Reisen im Original unterschrieben zusammen mit dem unterschriebenen Grant Agreement per Post zu.
    Sie laden auch Kopien vor der Versand in Mobility-Online hoch.
  9. Sie absolvieren einen Online-Sprachtest in Ihrer künftigen Arbeitssprache.
    (Bitte beachten Sie, dass das Sprachlernportal aktuell nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Der verpflichtende Sprachtest entfällt.)
  10. Vor Ort im Ausland lassen Sie die Ankunftsbestätigung (Confirmation of Arrival) unterschreiben und laden eine Kopie in Mobility-Online hoch.
    Eine eigene Vorlage der Partnerhochschule darf auch eingereicht werden.
  11. Sie erhalten die Auszahlung der ersten Stipendienrate (70% des Gesamtstipendiums).
  12. Während des Studiums informieren Sie uns über Änderungen (Verkürzung/Verlängerung) oder bei Schwierigkeiten.
    Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor ursprünglich geplantem Ende schriftlich angekündigt werden.
  13. Vor der Abreise lassen Sie die Aufenthaltsbestätigung (Confirmation of Stay) unterschreiben und laden eine Kopie in Mobility-Online hoch.
    Eine eigene Vorlage der Partnerhochschule darf auch eingereicht werden.
  14. Sie beantworten die Umfrage der Europäischen Kommission im Beneficiary Modul.
    (Bitte beachten Sie, dass das Beneficiary Modul aktuell nicht zur Verfügung steht)
  15. Sie laden das Transcript of Records in Mobility-Online hoch.
  16. Ggfs. bestätigen Sie Ihre Angaben zum Green Travel Zuschuss und laden Quittungen, bzw. Tickets als Beweismittel hoch.
  17. Ihre Unterlagen werden überprüft.
  18. Sie erhalten die zweite Rate in Höhe von 30% des Gesamtstipendiums.  

Grundsätzlich steht die Förderung allen Studierenden offen, die einen Platz im Auswahl­verfahren für die Erasmus-Austausch­programme der Hochschule Aalen erhalten haben. Sollte das Budget, das der Hochschule Aalen für die Erasmus-Stipendien zur Verfügung steht, nicht ausreichen, um alle Studierenden zu fördern, erfolgt ein zweites Auswahl­verfahren unter den Bewerbern nach den gleichen Kriterien.

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Studien­aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungs­kosten in den Zielländern. Die Monatsraten können sich jedes Jahr ändern. Zudem kann jede Hochschule je nach Budget die maximale Förderdauer festlegen. Das heißt, dass je nach Finanzausstattung in manchen Fällen nicht der volle Aufenthaltszeitraum gefördert werden kann, sondern nur ein Teil davon. Beispielsweise lag der Förderzeitraum in einigen vergangenen Hochschul­jahren z.B. bei maximal 120 oder 140 Tagen Förderung pro im Ausland verbrachtem Semester.

Es gelten europaweit die folgenden Mindesthöhen für drei Ländergruppen für Studienaufenthalte (SM) KA103 bzw. KA131:



Förderraten 2021/'22
Förderraten ab WS'2022/2023)
Ländergruppe 1
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein,
 Luxemburg, Norwegen, Schweden
450,- EUR
600,- EUR
Ländergruppe 2
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien,
 Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
390,- EUR
540,- EUR
Ländergruppe 3
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen,
 Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
330,- EUR
490,- EUR

Das Erasmus-Stipendium ist kein Vollstipendium, sondern ein Zuschuss, der helfen soll, die auslands­bedingten Mehrkosten abzudecken. Die Grundfinanzierung Ihres Auslands­aufenthalts müssen die Erasmus-Studierenden daher aus anderen Quellen sicherstellen.

Neu ab 2022/'23: Ratenerhöhung und Zusatzförderung für Erasmus-Studierende

Für Auslands­aufenthalte ab dem Wintersemester 2022/'23 gibt es höhere Raten sowie eine Zusatz­förderung (top up) von 250 EUR pro Monat für Studierenden mit Kind, behinderten oder chronisch kranken Studierende, Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fach­hochschule verfügen (Erstakademiker:innen), sowie für erwerbstätige Studierende mit einem monatlichen Verdienst von über 450 EUR pro Monat.

Außerdem gibt es für alle Studierenden die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50 Euro zu erhalten, falls Sie sich für nachhaltiges Reisen entscheiden.

Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.  

  • Erasmus+ wird tagegenau ausbezahlt. Wir können mit Erasmus+ nur die Tage fördern, die Sie tatsächlich im Ausland verbringen, und die endgültige Fördersumme wird anhand der von der aufnehmenden Einrichtung bestätgiten Aufenthaltsdauer kalkuliert. Deswegen kann es sein, dass das Stipendium in manchen Fällen reduziert wird.

BAföG-Empfänger:innen erhalten die gleichen Fördersätze. Die Erasmus-Förderung wird ab dem Betrag von 300 Euro auf die Höhe des BAföGs angerechnet. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BAföG-Amt.

Im Fokus der horizontalen Priorität Nachhaltigkeit steht die Sensibilisierung der Erasmus+ Teilnehmenden für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz sowie insbesondere für den ökologischen Fußabdruck, den Teilnehmende durch Ihre Mobilität erzeugen. Durch die finanzielle Förderung von nachhaltigen Verkehrs­mitteln soll die Anzahl der Mobilitäten mit umwelt­freundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ökologische Fußabdruck des Erasmus+ Programms verringert werden.

Wenn Sie mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrs­mittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft, Schiff) zum/vom Ort Ihrer Gasthochschule reisen, können Sie den Zuschuss für „Grünes Reisen“ beantragen. Es gibt einen einmaligen Zuschuss für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50 Euro und zusätzlich können bis maximal 4 Reisetage beantragt werden. Die Reisetage, an denen Sie „grün“ gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länder­rate finanziell unterstützt.

Beantragung in Mobility-Online

Wenn Sie eine „grüne“ Hin- und/oder Rückreise planen, dann kruezen Sie in Ihrem Mobility-Online Workflow im Schritt „Zusatzangaben zum Grant Agreement“ bitte bei „Grünes Reisen“ „Ja“ an, ansonsten „Nein“.

Kreuzen Sie bitte auch „Ja“ an, wenn Sie noch nicht 100%ig sicher sind, ob Sie diese Pläne auch tatsächlich umsetzen können. Nach dem Aufenthalt können Sie Ihre Angaben noch einmal anpassen, wenn Sie dann doch nicht grün gereist sind. Die Auszahlung der 50€ Pauschale erfolgt mit der 2. Erasmus-Rate nach dem Ende Ihres Aufenthalts.

Wenn Sie angeben, dass Sie nicht grün reisen, können Sie Ihre Angabe auch nach dem Ende Ihres Aufenthalts nicht mehr korrigieren, auch wenn Sie dann doch grün gereist sein sollten.

Am Ende doch nicht grün gereist?

Reisepläne können sich natürlich kurzfristig ändern. Deshalb müssen Sie nach dem Ende des Aufenthalts Ihre Angaben zum „grünen“ Reisen noch einmal bestätigen.

Sollten Sie dann doch nicht grün gereist sein, kreuzen Sie in Mobility-Online „Nein“ an. Die 50€ Pauschale und die Förderung für die ggf. angegebenen Reisetage werden dann von der Gesamtfördersumme abgezogen und mit der 2. Erasmus-Auszahlung verrechnet.

Tipps für Ihre Reise und mehr

Hilfreiche Webseiten für internationale Reiseverbindungen sind u.a. The Train Line Trenhotel und The Train Line Nachtzug. Die Initiative erasmusbytrain gibt auch Tipps für Ihre konkrete Reiseplanung und setzt sich darüber hinaus für ein kostenloses Erasmus+ Ticket ein. Das Interrail Ticket ist eine gute Wahl, wenn Sie auf dem Weg auch noch andere Orte erkunden möchten. Nachhaltiges Reisen ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten, Ihren ökologischen Fußabdruck zu verringern. 

Im Portal studieren weltweit – ERLEBE ES! des DAAD können Sie sich von den Erfahrungen anderer Studierender inspirieren lassen. Das Projekt green erasmus gibt Tipps, wie Sie mit einfachen Mitteln viel bewirken können. 

Sie möchten sich gemeinsam mit anderen jungen Menschen in Europa für den Klimaschutz engagieren? Dann schauen Sie bei Generation Climate Europe vorbei

Damit ein gleichberechtigter und gerechter Zugang zum Programm und gleiche Chancen für Teilnehmende aus allen Bereichen gewährleistet wird, sollen Teilnehmende mit potenziellen Hürden bestmögliche Unterstützung erhalten.

Zu dieser Gruppe der Studierenden mit geringeren Chancen („fewer opportunities“) zählen Erstakademiker:innen  (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fach­hochschule verfügen). Die Studierenden erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat.

Die Sonderzuschüsse sind alle mit dem Zuschuss für Green Mobility kombinierbar, jedoch können bei Vorhandensein mehrerer Merkmale die Sonderzusschüsse für Studierenden mit geringeren Chancen nicht doppelt augeszahlt werden. Melden Sie sich bei Bedarf bitte, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Gerne stehen wir für die Planung Ihres Auslands­aufenthalts beratend zur Seite.

Damit ein gleichberechtigter und gerechter Zugang zum Programm und gleiche Chancen für Teilnehmende aus allen Bereichen gewährleistet wird, sollen Teilnehmende mit potenziellen Hürden bestmögliche Unterstützung erhalten.

Zu dieser Gruppe der Studierenden mit geringeren Chancen („fewer opportunities“) zählen erwerbstätige Studierende mit einem monatlichen Verdienst von über 450 EUR und unter 850 pro Monat, die für mindestens 6 Monate vor dem Auslands­aufenthalt ein sozial­versicherungs­pflichtiges Vertrags­verhältnis (keine Selbständigkeit) ausgeübt haben und welche Tätigkeit nicht weitergeführt wird während des Auslands­aufenthaltes (noch unter Vorbehalt). Die Studierenden erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat.

Die Sonderzuschüsse sind alle mit dem Zuschuss für Green Mobility kombinierbar, jedoch können bei Vorhandensein mehrerer Merkmale die Sonderzusschüsse für Studierenden mit geringeren Chancen nicht doppelt augeszahlt werden. Melden Sie sich bei Bedarf bitte, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Gerne stehen wir für die Planung Ihres Auslands­aufenthalts beratend zur Seite.

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund können Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, eine höhere Förderung erhalten. Melden Sie sich bei Bedarf bitte im Akademischen Auslands­amt, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Gerne stehen wir Ihnen für die Planung Ihres Auslands­aufenthalts beratend zur Seite. 

Die Sonderzuschüsse sind alle mit dem Zuschuss für Green Mobility kombinierbar, jedoch können bei Vorhandensein mehrerer Merkmale die Sonderzuschüsse für Studierenden mit geringeren Chancen nicht doppelt ausgezahlt werden.

Studierende, Promovierende und Hochschul­personal ab einem Grad der Behinderung von 20 beziehungs­weise 50 können Sonderzuschüsse für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts erhalten. Entweder kann ein pauschaler Zuschuss von monatlich 250 Euro gezahlt werden oder bei Vorlage eines entsprechenden Antrags („Langantrag“) können die real anfallenden Mehrkosten in Höhe von maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studien­jahr und pro pro Mobilität gewährt werden.

Melden Sie sich bei Bedarf bitte, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Gerne stehen wir Studierenden und Hochschul­personal für die Planung Ihres Auslands­aufenthalts beratend zur Seite.

Die Sonderzuschüsse sind alle mit dem Zuschuss für Green Mobility kombinierbar, jedoch können bei Vorhandensein mehrerer Merkmale die Sonderzuschüsse für Studierenden mit geringeren Chancen nicht doppelt ausgezahlt werden.


Damit ein gleichberechtigter und gerechter Zugang zum Programm und gleiche Chancen für Teilnehmende aus allen Bereichen gewährleistet wird, sollen Teilnehmende mit potenziellen Hürden bestmögliche Unterstützung erhalten.

Zu dieser Gruppe der Studierenden mit geringeren Chancen („fewer opportunities“) zählen Studierende und Graduierte mit einer chronischen Erkrankung aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Die Studierenden erhalten 250 Euro zusätzlich zu ihrem Erasmus-Zuschuss pro Monat.

Die Sonderzuschüsse sind alle mit dem Zuschuss für Green Mobility kombinierbar, jedoch können bei Vorhandensein mehrerer Merkmale die Sonderzuschüsse für Studierenden mit geringeren Chancen nicht doppelt ausgezahlt werden. Melden Sie sich bei Bedarf bitte, sobald Sie einen Auslands­aufenthalt planen. Gerne stehen wir für die Planung Ihres Auslands­aufenthalts beratend zur Seite.

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studien­phase (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu zwölf Monate Erasmus-Förderung erhalten, egal, ob sie ein Auslands­studium oder ein Auslands­praktikum durchführen. Für einzügige Studien­gänge (zum Beispiel Staats­examen) können Sie bis zu 24 Monate gefördert werden.

Wie  alle Austausch­programmen der Hochschule Aalen beinhalten Erasmus-Auslands­studien­aufenthalte:

  • die Befreiung von den Studien­gebühren an der ausländischen Hochschule
  • die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien­leistungen mittels so genannter „Learning Agreements“
  • organisatorische, sprachliche und kulturelle Unterstützung bei der Vorbereitung

 

Darüber hinaus bietet das Erasmus+ Programm:

  • die Förderung durch das Erasmus-Stipendium
  • Sonderförder­möglichkeiten für Studierende mit Kind und Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen, sowie erwerbstätige Studierende, und Erstakademiker:innen
  • eine Online-Sprach­unterstützung


Ziel der Online-Sprach­unterstützung Online Linguistic Support (OLS) ist es, Studierende beim Erwerb von Sprach­kenntnissen für die Erasmus-Auslands­aufenthalte zu unterstützen. Im Rahmen des OLS gibt es Sprachtests, die für alle mit Erasmus+ geförderten Studierenden verpflichtend sind. Danach können die Geförderten interaktive Online-Sprachkurse nutzen, um ihre Sprach­kenntnisse zu verbessern. Die Sprach­förderung steht für 18 Sprachen zur Verfügung.

Der Sprachtest muss von allen Geförderten sowohl vor Beginn als auch nach Beendigung des Aufenthalts absolviert werden. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler:innen. Die Durchführung des Sprachtests vor und nach dem Aufenthalt dient der Dokumentation des jeweils aktuellen Sprachniveaus und möglicher Fortschritte während des Auslands­aufenthalts. Diese systematische, europaweit flächendeckende Über­prüfung der Entwicklung der individuellen Sprach­kompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.

Zwischen den Partnerhochschulen getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit dem OLS-Test gleichzusetzen. Unabhängig vom OLS-Test müssen die Sprach­kompetenzen der Studierenden daher im Laufe des Auswahlprozesses durch andere Nachweise abgesichert werden.

Die Erasmus+ Charta für Studierende  informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten und auch darüber, was Sie in den jeweiligen Phasen des Programms von Ihrer Heimathochschule und aufnehmenden Hochschule bzw. dem aufnehmenden Unternehmen erwarten dürfen.

Was passiert, wenn Vorlesungen, die im Learning Agreement vereinbart wurden, nicht bestanden bzw. abgeschlossen werden?

Nicht bestandene bzw. abgeschlossene Vorlesungen werden nicht anerkannt werden und ein Teil des Erasmus+ Stipendiums könnte zurückgefordert werden.

Weitere Infos zum Studium im Ausland finden Sie auf der Seite Go-Out Studium.

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Studium in Europa / Erasmus+

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