Beim Wechsel des Studienganges innerhalb der Hochschule, aber auch zwischen verschiedenen Hochschulen/Universitäten besteht häufig die Möglichkeit, sich Dinge anrechnen zu lassen. Dazu ist es notwendig einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Diesen und die entsprechenden Informationen, sowie Fristen finden Sie hier: INFORMATIONEN ZUR ANERKENNUNG.

Ansprechpartner in Sachen Anerkennung im Studienbereich Informatik ist Prof. Dr. habil. Thomas Thierauf.

Entdecken Sie die Welt mit der Hochschule Aalen. Nutzen Sie die Gelegenheit weitere persönlich, beruflich und kulturelle Erfahrungen zu sammeln.

Mehr Informationen und Untertstützung erhalten Sie ...

1. ... beim Akademischen Auslandsamt der Hochschule Aalen

2. ... direkt bei Ihrem Professor

3. ... beim Internationalisierungsbeauftragten Ihres Studienbereiches

4. ... der Zentralen Studienberatung und der Studienberatung Ihrer Fakultät EIN.Studienberatung@hs-aalen.de

Formulare und Anträge

Bachelorarbeit: Bitte unbedingt beachten! 


1. Vor der Anmeldung:

a) müssen alle Modulprüfungen aus den ersten fünf Semestern bestanden sein.
b) müssen Sie mindestens ein Semester an der Hochschule Aalen immatrikuliert sein.
c) muss die Projektarbeit bestanden sein.
d) muss Studium Generale abgegeben sein.


2. Anmelden:

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und von Erstbetreuer/in sowie von Studierender/m unterschrieben beim SSC eingereicht werden.

Eine Anmeldung muss spätestens 3 Monate nach Abschluss aller Module stattfinden.

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate ab dem Anmeldedatum. Achten Sie bei der Anmeldung auf das Semesterende: 28.02. bzw. 31.08. Liegt das Ende der Bearbeitungszeit im nächsten Semester, ist eine Rückmeldung erforderlich.


3. Abgabe:

Die Bachelorarbeit ist fristgemäß beim SSC abzugeben (Entscheidend ist der Eingangsstempel der Abgabe).

Es ist mindestens 1 gebundenes Exemplar einzureichen, ob weitere Exemplare notwendig sind oder eine digitale Abgabe möglich ist, muss mit den betreuenden Personen geklärt werden.


4. Verlängerung:

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um maximal 2 Monate kann beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Sie wird in der Regel nur dann gewährt, wenn die Verzögerung nicht vom Studierenden zu vertreten ist und die Betreuer der Arbeit den Antrag unterstützen.

Weitere detaillierte Informationen und Fristen zum Thema Beurlaubung finden Sie hier.

Neuer Lebensabschnitt Studium - wo finde ich Informationen als Erstsemester?

Das Studium ist ein neuer Lebensabschnitt, der viele Herausforderungen und oft auch Unsicherheiten mit sich bringt. Damit Sie jedoch ganz unbesorgt in das Studium starten können, bietet die Hochschule Aalen und auch die Fakultät Elektronik und Informatik, der Ihr Studiengang angehört, viele Informationsmöglichkeiten.

Neben der allgemeinen Einführung, erwartet Sie auch eine Begrüßung im jeweiligen Studiengang, in der Sie mit allen notwendigen Informationen versorgt werden.
Wann diese Veranstaltungen stattfinden erfahren Sie per Mail an die Mailadresse, die Sie bei der Bewerbung genannt haben. 

Weitere Informationen für Erstsemester und der allgemeinen Einführung finden Sie hier bei der Studentischen Abteilung. 


Unser Erstsemesterguide

Doch nicht nur die Veranstaltungen bieten die Möglichkeit sich zu informieren. Kennen Sie bereits unseren Erstsemesterguide? Hier hat Ihnen die Fachschaft alles Wissenswerte zusammengestellt. Sie finden ihn nachfolgend zum Download. 

Sie haben noch weitere Fragen, suchen erste Kontakte oder benötigen Hilfe? 

Dann nutzen Sie die Chancen des Mentorenprogramms. Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite und "Mentorenprogramm".

Die Exmatrikulation steht am Ende des Studiums, wenn das Studium unterbrochen/abgebrochen, aufgrund rechtlicher Regelungen beendet oder abgeschlossen wird.

Abbruch/ Wechsel des Studiums

Sie möchten das Studium abbrechen oder an eine andere Hochschule/Universität wechseln, dann können Sie den Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Ausschluss

Sollten Sie einen Ausschluss haben (Fach-, Zeit- oder CP-Ausschluss) oder sollte eine Exmatrikulation aufgrund anderer rechtl. Regelungen erfolgen, so erhalten Sie von Ihrem Studiengang eine entsprechende Nachricht.

Studium beendet

Beenden Sie ihr Studium erfolgreich, erfolgt am Ende die Exmatrikulation durch den Studiengang. Ggf. müssen Sie weitere Unterlagen in Ihrem Studiengang ausfüllen oder vorlegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr Studiengangssekretariat (IN.Sekretariat@hs-aalen.de).


Vorgehen 

Bitte füllen Sie den Antrag aus und geben Sie diesen in Ihrem Studiengangssekretariat ab. Hier wird in Absprache mit den anderen Stellen der Hochschule Aalen (z.B. Bibliothek, Zahlstelle,....) geprüft, ob ggf. offene Zahlungen oder andere Gründe vorliegen, aufgrund denen Ihnen die Bescheinigung der Exmatrikulation nicht ausgehändigt werden kann.

WICHTIG: Erst wenn alle offenen Zahlungen oder weitere Punkte erledigt sind, wird Ihnen die Bescheinigung der Exmatrikulation ausgehändigt.


ANTRAG AUF EXMATRIKULATION

Das Mentorenprogramm der Fakultät Elektronik & Informatik wird von Studierenden für Studierende organisiert.
Zu Beginn Ihres Studiums können Sie sich dafür anmelden. Im Anschluss wird Ihnen ein Mentor/eine Mentorin zu gewiesen, der/die 

  1.  Tipps gibt „How to survive“ im Studium
  2. als persönlicher Ansprechpartner/persönliche Ansprechpartnerin dient und flexibel kontaktiert werden kann
  3. die Möglichkeit bietet, erste Kontakte zu knüpfen

Vorgehen: Anmeldung per Mail 


1. An: felix.graeber@hs-aalen.de (! Bestenfalls via Studmail)
2. Betreff: Mentoring
3. Inhalt: Name, Matrikelnummer, Studiengang, optional: Erwartung
4. Auf Rückmeldung des entsprechenden Mentors innerhalb einer Woche warten (ansonsten nochmal auf Daniel Hieber zugehen)

Das Modulhandbuch 

Wozu dient das Modulhandbuch? 

Das jeweilige Modulhandbuch gibt Ihnen Aufschluss über die studiengangsspezifischen Module und lieferten Ihnen pro Modul alle wichtigen Informationen.
Es ist eine wichtige Informationsquelle, die Sie während des gesamten Studiums gemeinsam mit der SPO nutzen sollten. Insbesondere bei der Wahl der Wahlfächer aber auch bei der Strukturierung des Studiums bietet es die notwendigen Informationen.
!! Dabei ist zu beachten, dass sich die Version pro Semester verändert. Die jeweils aktuelle Version finden Sie hier. Achten Sie darauf, dass Sie stets auf dem neusten Stand sind. 


Welche Informationen liefert das Modulhandbuch?

Das Modulhandbuch liefert pro Modul unter anderem folgende Informationen: 

  • Name des Moduls 
  • Modul-Nummer
  • Anzahl der Credit Points (CP)
  • Umfang des Workloads
  • Beginn des Angebotes (ACHTUNG: Beachten Sie, dass manche Module nur zum Winter- ODER Sommersemester starten. Dies kann für die Planung wichtig sein.)
  • Form der Wissensvermittlung 
  • Lernziele 
  • Lehrinhalte 
  • Zulassungsvoraussetzungen 
  • Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)
  • Lehrender 
  • Zusammensetzung der Note 
  • ...

Die Projektarbeit (IN-Projekt, ITS-Projekt, MI-Projekt, SE-Projekt oder DS-Projekt, je nach Studienrichtung) findet in der Regel im 6. Semester statt. Um ein Thema müssen Sie sich selbst rechtzeitig kümmern!

Nach dem Thema der Projektarbeit fragen Sie einen Professor, dessen Themengebiet Sie interessiert.

Anmeldefrist: Bitte melden Sie Ihre Projektarbeit spätestens bis zum Freitag der 4. Vorlesungswoche.
Abgabe: 

  • Wintersemester spätestens am 28. Februar
  • Sommersemester spätestens am 15. August (neue Regelung ab dem Wintersemester 2019).

Die notwendigen Verwaltungsdokumente, wie Anmeldeformular und Antragsformular zur Verlängerung der Arbeit finden Sie nachfolgend und im Bereich "Bachelorarbeit".
Die Verlängerung der Projektarbeit ist auf Antrag möglich, falls der/die Bearbeiter/in die Verzögerung nicht zu vertreten hat und der Antrag durch den Betreuer befürwortet wird.

PRÜFUNGSPLAN

Prüfungsplan (veröffentlicht ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn)

PRÜFUNGSANMELDUNG

Prüfungsanmeldung

Anmeldung von Zusatzfächern, Wahlfächern und Anmeldung zu Drittversuchen:
Diese Leistungen können nicht über die Homepage der Hochschule Aalen (QIS-Systeme) angemeldet werden. Verwenden Sie zur Anmeldung von Zusatzleistungen, Wahlleistungen und auch zur Anmeldung von Drittversuchen vorstehendes Formular und geben Sie dieses in Ihrem Studiengangssekretariat fristgerecht weiter.

Formular zur Anmeldung von Zusatzfächern, Wahlfächern und Drittversuchen

PRÜFUNGSABMELDUNG

Prüfungsabmeldung

KRANKHEITSFALL

Hinweise für den Krankheitsfall im Prüfungszeitraum

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) ist ein zentrales Dokument, welches Sie im Studium stets begleiten wird. Es liefert Ihnen vielfältige Informationen und führt die entsprechenden Vorgaben auf. So finden Sie beispielsweise Vorgaben zu den Wahlfächern, dem Praxissemester, der Studiendauer, verschiedenen Fristen und vielem mehr.
Machen Sie sich vertraut mit der SPO auch, wenn es zunächst unübersichtlich erscheint. Es wird Ihnen helfen, viele Ihrer Fragen zu klären.

Beachten Sie dabei, dass Sie den allgemeinen und den besonderen Teil immer gemeinsam betrachten. Manche Dinge werden studiengangsübergreifend im allgemeinen Teil geregelt, andere nur im besonderen Teil. 

Die jeweilige SPO finden Sie unter dem entsprechenden Link:  Satzungen

An der Hochschule Aalen sind im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge für das Studium Generale Modul Leistungen in der Regel im Umfang von 3 Credit Points (Bachelor) bzw. 1 Credit Point (Master) nachzuweisen. (Ausnahmeregelungen siehe Studien- und Prüfungsordnung „Besonderer Teil“).

Die Leistungen zum Studium Generale können über das gesamte Studium spätestens aber im 6. und 7. Semester erbracht werden. Das Modul muss bestanden sein, bevor Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, den entsprechenden Workload für 3CP (90 Stunden) zu erreichen:

  • Besuch von Vorträgen 
  • Teilnahme an Seminaren und Workshops
  • Ehrenamtliches Engagement in Gremien der Hochschule 
  • Arbeit als Semestersprecher 
  • Mithilfe bei Veranstaltungen des Studiengangs und der zentralen Hochschulverwaltung (wenden Sie sich hierzu an die Studienberatung der Fakultät EIN.Studienberatung@hs-aalen.de)
  • ...

Zusätzliche Informationen zum Prozess, speziell für die Fakultät Elektronik und Informatik, sowie den Sammelbogen finden Sie nachfolgend. 

Bei weiteren Fragen zum Studium Generale und dem entsprechenden Programm besuchen Sie die Seite des Career Center.

Nach SPO 31 gibt es mehrere Gründe für den Verlust der Zulassung zum Studium:

1.Sie sind zum zweiten Mal durch eine Prüfungsleistung gefallen
2.Sie haben zu Ende des zweiten Semesters keine 30 CP erreicht
3.Sie haben zum Ende des fünften Semesters noch nicht alle Prüfungen des Grundstudiums bestanden
4.Sie haben zum Ende des zehnten Semesters noch Prüfungsleistung (mit Ausnahme der Bachelorarbeit) aus dem Hauptstudium offen.

Bitte beachten: Für Studierende, die im SS 2020 an der Hochschule eingeschrieben waren, verlängern sich die in 2. -3. genannten Fristen jeweils um ein Semester (Corona-Satzung von SS 2020).

Genaue Beschreibungen, welche rechtlichen Mittel Sie ergreifen können, falls Sie die Zulassung zum Studium verlieren, finden Sie unter:

Fachausschluss (Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden)

Zeitausschluss (Zeitüberschreitung)

Unter folgendem Link gelangen Sie zum Vorlesungsplan der Hochschule Aalen, wo Sie sich Ihren individuellen Terminplan zusammenstellen können:

Zum Vorlesungsplan - Übersicht für Studierende und Lehrende

Wählen Sie dazu die Abkürzung Ihres Studienganges und das entsprechende Semester aus.

Wichtig: Im Vorlesungsplan können auch nach Vorlesungsbeginn noch Änderungen erfolgen. Um rechtzeitige Informationen diesbezüglich zu erhalten, können Sie die Vorlesungen des Vorlesungsplans abonnieren. So werden Sie bei Änderungen per Mail informiert. Welche weiteren Funktionen der Vorlesungsplan bietet finden Sie hier: 

in-ds-all

Informatik SPO 31 § 60 (7) bzw. Data Science SPO 33 § 2 II (7)

Grund- und Hauptstudium enthalten jeweils Wahlpflicht-Module, in denen Fächer wie folgt gewählt werden können:

a) Explizit vom Studiengang angebotene Wahlfächer

Diese werden zu Beginn des Semesters bekannt gemacht. (z.B. über den Canvas-Kurs Informationen).

b) Fächer aus dem Studiengang Informatik oder Data Science, die keine Pflichtfächer im eigenen Studienangebot sind

Außerdem können grundsätzlich alle Fächer aus den Bachelorangeboten des Studienbereichs Informatik als Wahlfächer belegt werden, wenn sie keine Pflichtfächer im eigenen Studienangebot sind. Das heißt z.B.: Ein Studierender aus Software Engineering kann alle Fächer aus der IT-Sicherheit wählen, wenn diese bei ihm nicht Pflicht sind. Ein weiteres Beispiel: Eine Data Science Studierende kann aus allen Fächern der Informatik wählen, wenn diese bei ihr nicht Pflicht sind.

c) Fächer aus anderen Bachelor-Studiengängen der Hochschule,

die einen Bezug zur Informatik haben oder eine zusätzliche Schlüsselqualifikation vermitteln und deren Inhalt nicht im Curriculum des eigenen Studienangebots enthalten ist (auf Antrag und nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss).

Davon können 10 CP im Grundstudium und 5 CP im Hauptstudium festgelegt werden. Dazu gehören Sprachen und folgende „fremde“ Fächer, die in vergangenen Semestern genehmigt wurden:

Studiengang Nummer Bezeichnung
IoT 70699 Blockchain
UX 94624 Digitales Innovationsprojekt
WI 74104 Einführung in die Wirtschaftsinformatik
IoT 70106 Einführung IoT
ET 46102 Elektrotechnik 1
B 51106/51107 Grundlagen Buchführung und Übung Rechnungswesen /EDV
UX 94307 Interface Design
IoT 70011 Internetprotokolle 1
IoT 73106 Introduction Connected Products
IoT 70018 IOT Business Impact
ET 48557 Kommunikationssysteme in KFZ
IoT 70494 Linux Security
B 51207/51208 Marketing
ET 46576 Matlab und Python für Ingenieure
ET 46104 Physik 1
WI 74008/74204 Produktionsmanagement und Logistik
UX 94903 Rapid Manufacturing
B 51103/51104 Rechnungswesen Modul
B 51612/51613 Start-up-Management und Ideation/Design Thinking
ET 46105 Technische Informatik
B 51612 Unternehmerisches Denken & Start-up-Management, Held

Alle diese Fächer werden ohne weitere Genehmigung anerkannt, sofern die Vorlesungen und Prüfungen stattfinden und die jeweiligen Dozenten einverstanden sind. Dies müssen Sie beim jeweiligen Studiengang selbst in Erfahrung bringen.

Grundsätzlich sind immer die aktuellen Eintragungen im Modulhandbuch gültig.

Alle Studien- u. Prüfungs-
ordnungen (SPO) Bachelor

www.hs-aalen.de/spo