Downloads und Links

Hier finden Sie wichtige Formulare zum Download.

Sie finden in der beigefügten Datei einen Auszug aus den bisherigen Projekten, Studienarbeiten, Diplomarbeiten und Praktika im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen.
In einer Projektarbeit haben die angehenden Wirtschaftsingenieure Xiaoyun Lu, Jonathan Fürst, Stephan Bundschuh und Steffen Burkhardt unter der Betreuung von Prof. Dr. Holzbaur an der HTW Aalen eine kurze und prägnante Beschreibung ihres Studiengangs erstellt und in 20 andere Sprachen übersetzt.

Sinn und Zweck des Auslandssemesters ist nicht nur die Verbesserung der Sprachkenntnisse einer Fremdsprache sondern auch und vor allem das Eintauchen in die Kultur eines Landes.

Wer nach seinem Studium nicht beruflich ins Ausland geht, hat vielleicht nie wieder die Möglichkeit, mehrere Monate in einem fremden Land zu leben, Land und Leute sowie deren Kultur und Lebensgewohnheiten kennen zu lernen.

Gründe, die für ein Semester im Ausland sprechen:

  • Einblicke in das eigene Studienfach aus ausländischer Perspektive heraus
  • Erlernen oder Verbessern der eigenen Fremdsprachenkenntnisse
  • Kennenlernen eines neuen Landes und seiner Kultur
  • Bildung eines Netzwerks aus internationalen Kontakten
  • Erwerb von häufig geforderten Auslandserfahrungen 


Unsere Partnerhochschulen:

  • Ungarn: Edutus College, Budapest
  • Südafrika, Central University of Technology, Bloemfontein
  • Jordanien, German-Jordanian University, Amman


Partnerhochschule an denen W-Studierende ein Auslandssemester durchführten:

  • Ungarn, Edutus College
  • Südafrika, Central University of Technology
  • Finnland, Mikkeli UAS
  • Mexiko, Tec de Monterrey
  • Norwegen, Sor – Trondelag College
  • Schweden, Jönköping University
  • Spanien, Universidad Politécnica de Valencia
  • USA, University of Maine


Auslandsbeauftragter, Prof. Dr. Axel Zimmermann

axel.zimmermann@hs-aalen.de

Für weitere Informationen steht Ihnen das Akademische Auslandsamt zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link:

www.hs-aalen.de/international

Unter Studien- und Abschlussarbeiten finden Sie Bachelorarbeit-Themen. 


Dauerinnerhalb von 4 Monaten
Zeitpunkt7. Semester
Anmeldungzum 01.03. im Sommersemester
zum 01.09. im Wintersemester
VoraussetzungEine Immatrikulation ist zur Bearbeitung der Bachelorarbeit erforderlich.
AnsprechpartnerSekretariat Wirtschaftsingenieurwesen
Weitere InformationenZitat § 34 , Absatz 2 der allgemeinen
SP0 32 und SPO 33

Verfahren

Verfahren zur Verteilung der Bachelorarbeiten: Die Erst- und Zweitbetreuung der Bachelorarbeit wird vorzugsweise vom Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen gestellt.

Prozess: Die Ausgabe des Titels der Bachelorarbeit erfolgt nach Absprache zwischen dem erstbetreuenden Professor und dem/der Studierenden durch den erstbetreuenden Professor. Nach der Festlegung des Arbeitstitels sucht der/die Studierende einen Zweitbetreuer für seine Arbeit.


Anmeldung der Bachelorarbeit

Der/die Studierende leitet die schriftliche Anmeldung in Papierform an das Studiengangsekretariat weiter, nur die vorliegenden Anmeldungen sind gültig!

  1. Formular ausfüllen und unterschreiben
  2. Unterschriften vom Betreuer (1. Gutachter) und den zuvor ausgewählten Zweitbetreuer (2. Gutachter)
  3. Vom Prüfungsamtleiter abgezeichnet
  4. Im Sekretariat abgeben


Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular zur Verlängerung der Bachelorarbeit muss vom Erstbetreuer unterschrieben werden und ist dann im Sekretariat vorzulegen. Nach Genehmigung und Unterschrift des Prüfungsamtsleiters wird die Verlängerung im Sekretariat verbucht. 

Abgabe der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit muss folgendermaßen im Sekretariat Wirtschaftsingenieurwesen abgegeben werden:

  • Die Bachelorarbeit in 2-facher Ausfertigung in Papierform mit dem Formular „Erklärung (Selbstständige Verfassung der Bachelorarbeit)"
    • Das Formular "Erklärung" einmal eingebunden in der Bachelorarbeit und ein zweites Mal lose zusammen mit dem Formularsatz zur Erstellung des Zeugnisses: Zeugnis/Zusatzfächer, Laufzettel zur Exmatrikulation, Antrag Diploma Supplement, Erklärung selbständige Verfassung
  • Die Bachelorarbeit in digitaler Form als pdf-Datei auf CD oder per E-Mail an monika.buehr@hs-aalen.de 
    • Per E-Mail: schriftlicher Nachweis (E-Mail bitte ausgedruckt vorlegen)
    • USB Sticks können aus Sicherheitsgründen nicht angenommen werden
  • Eine Zusammenfassung der Bachelorarbeit (max. 150 Wörtern) mit Schlüsselwörtern (max. 5) als Suchhilfe als pdf-Datei.

Bezeichnung der pdf-Dateien: 

  • Jahr_Wi_Matrikelnummer_BA_S.pdf
  • Jahr_So_Matrikelnummer_ZF_S.pdf

Wi: Exmatrikulation zum Wintersemester, So: Exmatrikulation zum Sommersemester, BA: Bachelorarbeit, ZF: Zusammenfassung, S: Sperrvermerk (optional)

Deckblatt der Bachelorarbeit, Inhalt:

  • Thema
  • Name und Matrikel-Nr.
  • Erstbetreuer (Prof.)
  • Zweitbetreuer ggf. Zweitbetreuer der Firma, sowie den Namen des Unternehmens mit PLZ, Ort und ggf. Land
  • Abgabedatum


Mit Abgabe der Bachelorarbeit (2-fach in Papierform + einmal digital) ist das Zeugnis zu beantragen.

Bitte geben Sie alles gesammelt im W-Sekretariat ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt ans Sekretariat.

Folgendes muss abgegeben werden:

  • Bachelorarbeit (2-fach in Papierform + einmal digital)
  • Erklärung (Selbstständige Verfassung der Bachelorarbeit)
  • Abgabe Studentenausweis (Chipkarte) 
  • Antrag auf Bachelorzeugnis / Zusatzfächer
  • Laufzettel zur Exmatrikulation
  • Antrag auf das Diploma-Supplement
Achtung: Bitte einseitig ausdrucken.

Bachelorarbeit & Kolloquium

Die Bachelorarbeit beinhaltet zusätzlich eine fakultätsöffentliche Präsentation über 20 min und eine 10 minütige Diskussion über die Arbeit. Dieses Kolloquium findet im Rahmen der Bachelorvortragstage statt.

Beim Abschluss eines Bachelorandenvertrags mit einem Unternehmen sollte u.a. auf folgendes geachtet werden:

  • Genaue Aufgabenbeschreibung
  • Ansprechpartner
  • Bei einer Sperrfrist sollte auf ein Enddatum geachtet werden.


Die Bachelorvortragstage finden jedes Semester in der letzten Vorlesungswoche von Montag bis Mittwoch statt. 

Der Vortrag mit anschließender Diskussion beträgt insgesamt 30 Minuten. Der Vortrag sollte ca. 20 Minuten und die Diskussion 10 Minuten dauern.

Die Zweitbetreuer von der Industrie können von den Referenten eingeladen werden.

Es werden aktuelle technische und ökonomische Themen auch im Nachhaltigkeitskontext aufgegriffen. 

Der Studiengang W empfiehlt allen Studierenden, vor allem Studierende ab dem 6. Semester die Vorträge anzuhören. Dadurch erhalten Sie einen Überblick über die Art und den Umfang einer Bachelorarbeit. Zudem können Sie bereits bei den Bachelorvortragstagen Kontakte zu den Unternehmen knüpfen. 

Für den Besuch von 3 Vorträgen können pro Semester 5 Workloadstunden für das Studium Generale vergeben werden. Mit dem folgenden Formular wird die Teilnahme der Vorträge bestätigt. Die einzelnen Vorträge werden vom Erstbetreuer der Bachelorarbeit und das Formular vom Praktikantenamtsleiter unterschrieben. 

Willkommen im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen!

Bei inhaltlichen Fragen zu u.g.  Modulbeschreibungen (z.B. nach Lehrbuch oder erlaubten Hilfsmitteln) wenden Sie sich bitte direkt und unverzüglich an den jeweiligen Dozenten bzw. Modulverantwortlichen.

Werbung

Am 13.09.2016 wurde ein Interview mit Prof. Dr. Christian Kreiß vom SWR im Internet mit dem Thema "Werbung, muss das sein?" veröffentlicht. Anbei der Link zum Interview.

Forschung

Am 31.8.2016 wurde in der ARD Sendung MONITOR ein Beitrag über "Bezahlte Forschung an deutschen Hochschulen" gesendet. Zum Thema wurde Prof. Dr. Kreiß interviewt.

Der Beitag ist unter folgendem Link abrufbar.


Geplanter Verschleiß

Heute gekauft , morgen entsorgt - ein wichtiges Thema zur Nachhaltigen Entwicklung.

Im SWR-Fernsehen „Teleakademie“ ist ein Vortrag von Prof. Dr. Ch. Kreiß zum Thema "Geplanter Verschleiß" abrufbar. Der Vortrag dauert ca. 45 Minuten.

 http://www.tele-akademie.de/01_startseite.php

Euro- und Finanzkrise

Vortrag zu den Hintergründen der Euro- und Finanzkrise

Vortrag zu den Hintergründen der Euro- und Finanzkrise


Praxissemester im Inland

Das 5. Studiensemester ist als praktisches Studiensemester ausgelegt. Voraussetzung für ein Praxissemester ist die bestandene Bachelor-Vorprüfung. Das Ausbildungsziel ist das Kennenlernen von berufstypischen Aufgaben eines Wirtschaftsingenieurs. Ein erfolgreich abgelegtes Praxissemester umfasst für Studierende, die ab dem Wintersemester 2017/18 das Praxissemester erbringen in der Regel ein Semester, jedoch mindestens 110 Präsenztage. Die Richtlinien sind in der "Studien- und Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge" (SPO 32) im speziellen Teil "Wirtschaftsingenieurwesen" beschrieben.

Zur Vorbereitung des Praxissemesters finden bereits im 3. Semester verpflichtende Einführungsveranstaltungen statt.

Über das praktische Studiensemester ist ein Tätigkeitsnachweis abzugeben.

Verlangt die Praktikantenfirma einen Nachweis über die Pflicht des praktischen Studiensemesters, verwenden Sie bitte das Formular "Bescheinigung Praxissemester", füllen es aus und geben das Formular mit dem Vertrag der Praxisstelle oder einer Bestätigung der Praxisstelle über die geplante Dauer des Praktikums im Sekretariat zur Unterschrift ab.

https://www.hs-aalen.de/de/pages/zentraler-studierendenservice_informieren#body-accordion-4402-3-accordion-4406-5

Über die Tätigkeit und Inhalte des Praxissemesters ist ein Bericht anzufertigen. Zudem muss im darauffolgendem Semester über die Ausbildungsinhalte und Erfahrungen im Praxissemester referiert werden. Die Formatvorlagen für den Bericht und die Präsentation erhalten Sie auf Nachfrage im Sekretariat.

Praxissemester im Ausland

Das Praxissemester kann auch im Ausland absolviert werden. Viele Studierende von unserem Studiengang nehmen diese Möglichkeit wahr, um neben dem Auffrischen der Sprachkennnisse in andere Lebens- und Arbeitskulturen einzutauchen. Hierbei müssen genauso die Richtlinien zum praktischen Studiensemester der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) beachtet werden.

Sie müssen sich frühzeitig um einen Praktikantenplatz im Ausland kümmern. 

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Praktikantenamt im Studiengang und beim Akademischen Auslandsamt.

Das ausgefüllte Formular zur Registrierung eines Auslandaufenthaltes muss vor dem praktischen Studiensemester im Akademischen Auslandsamt abgegeben werden.

Die Dokumentation "Praktikantenverordnung - Englische Version" ist ein Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung 27 (Bachelor).

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Ablauf des Praxissemesters.

Prüfungsanmeldung

Prüfungsabmeldung

Informationen und Formular zur Prüfungsabmeldung

 Zudem finden Sie bei diesem Link Informationen zur Prüfungsabmeldung im Krankheitsfall.

Kontrolle

Mit Ihrem Account vom Rechenzentrum müssen Sie Ihre Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung überprüfen, siehe auch folgenden Link.

Krankmeldung

Im Krankheitsfall bei einer oder mehreren Prüfungen können Sie nachfolgende Formblätter verwenden. 

Im ersten Dokument geben Sie bitte Ihre personenbezogenen Daten sowie die zugehörigen Prüfungen an.

Bitte geben Sie dieses im Krankheitsfall mit Attest oder dem weiteren Vordruck innerhalb von drei Werktagen nach Prüfung in Ihrem Studiengangssekretariat ab.


Das zweite Dokument ist für den Arzt zum Ausfüllen bestimmt. Es kann jedoch vom Arzt auch ein anderes Attest ausgestellt werden, achten Sie jedoch bitte darauf, dass es sich um eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit handelt und nicht nur um eine Krankmeldung (gelber Zettel).

Die Formblätter und weitere Tipps sind auf der Homepage unter folgendem Link zu finden.

Sonstiges

Studierende, die nach einem Ausschluss keinen Härteantrag stellen wollen, können mit dieser Erklärung das Verfahren beschleunigen.

Nur für Quereinsteiger/Wechsler

Bitte beantragen Sie bei einem Hochschul- oder Studiengangwechsel die Anerkennung aller Prüfungsleistungen, die Sie sich in Ihrem neuen Studiengang anrechnen lassen wollen - gemäß Terminplan spätestens 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn, indem die Zulassung erfolgt ist!

Zur Vorgehensweise: Mit dem von Ihnen vorausgefülltes Formular und den vorzulegenden Unterlagen zur geleisteten Prüfung (Notenauszug -Transcript of Records, Modulbeschreibung) wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Dozenten der das entsprechende Fach liest und lassen sich die Note durch ihn anerkennen. Es können bis zu 2 Fächer in das Formblatt eingetragen werden. Wenn Sie so alle Anerkennungen komplett haben, legen Sie diese bitte dem Zulassungs- und Anerkennungsamtleiter Herr Prof. Dr.-Ing. Nespeta zur Unterschrift vor. Danach bringen Sie die Unterlagen bitte fristgerecht in das W-Sekretariat.


Wahl der Studienschwerpunkte:

a) Die Studierenden können zwischen 3 unterschiedlichen Studienschwerpunkten wählen:

– Produktion und Entwicklung

– Marketing und Controlling

– Unternehmensführung und Informationssysteme

b) Ein Studienschwerpunkt kann frühestens zu Beginn (in den ersten 4 Wochen) des 4. Semesters, spätestens jedoch zu Beginn (in den ersten 4 Wochen) des 6. Semesters verbindlich gewählt werden. Ein Schwerpunktwechsel nach erfolgter Festlegung ist für den Studierenden nicht mehr möglich. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Prüfungsausschusses.

c) Voraussetzung für die Wahl der Studienschwerpunkte ist die Teilnahme an der im 3.Semester stattfindenden Informationsveranstaltung. Das Formular "Informationsveranstaltung zur Wahl des Studienschwerpunktes im Hauptstudium" muss bereits bei der Informationsveranstaltung ausgefüllt werden.

Ohne die Abgabe des Formulars "Zuordnung / Anerkennung der verbindlich gewählten Wahlmodule im Schwerpunkt" kann keine Zuordnung vom angemeldeten Fach, welches systembedingt als Wahlfach, bzw. Wahlfach aus anderem Schwerpunkt erfolgen.

Hinweise zum Studium Generale

Studium Generale – Erwerb von Sozialkompetenz

Für die Anrechnung des erbrachten Workloads ist eine schriftliche Zusammenfassung (als Hefter oder gebundenen) über die geleistete soziale Tätigkeit bzw. die besuchten Vorträge und Seminare notwendig. Diese muss für das Modul "Studium Generale" beim Praktikantenamt eingereicht werden.

Studierende geben die Zusammenfassung und die vom Career Center bestätigte Bescheinigungen inklusive tabellarischer Zusammenfassung der geleisteten 90 Stunden zur Anerkennung bereits im 6. Semesters - 2 Wochen vor Prüfungsbeginn direkt beim Praktikantenamt ab.

Achtung: Die Bachelorarbeit kann erst nach dem Bestehen des „Studium Generale“ angemeldet werden.

Das Praktikantenamt bestätigt die Teilnahme und das Bestehen.

Studierenden müssen den erbrachten Workload eigenverantwortlich verwalten und die Bescheinigungen selbst aufbewahren! Dies kann über das „Online System Studium Generale“ oder den „Sammelbogen“ erbracht werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden vom Career Center entsprechend verbucht.

Sämtliche Dokumente zum „Studium Generale“ können beim Career Center und unter folgendem Link heruntergeladen werden, https://www.hs-aalen.de/de/facilities/7/downloads.

Abweichend zu den festgelegten Richtwerten des Career Centers, siehe §4 Richtwerte im Dokument "Richtlinie der Hochschule Aalen – Technik und Wirtschaft über das Studium Generale und den Erwerb von Sozialkompetenz" kann für die Tätigkeit als Semestersprecher 15h/Semester Workload im Studiengang beantragt werden. Hierfür müssen die Semestersprechertätigkeiten mit dem folgenden Formular nachgewiesen werden.

Eine Übersicht der bisher geschriebenen Diplom- und Bachelorarbeiten im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen finden Sie in der Datei. Mit Angabe der Nummer/n können Sie die Arbeiten im Raum 255 bei Monika Bühr ausleihen bzw. einsehen.

Wichtiger Hinweis zum Bestehen des Vorpraktikums

Spätestens am Ende des 3. Semesters ist ein erfolgreiches Vorpraktikum durch ein Praktikantenzeugnis und einen Praktikantenbericht nachzuweisen. 

Nachweis durch Antrag Anerkennung Vorpraktikum inkl. aller dort genannten Unterlagen.

Ist das Vorpraktikum (64099) nicht bis zum Ende des 3. Semesters absolviert, so hat dies einen Ausschluss aus dem Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zur Folge, sowie den Verlust des Prüfungsanspruchs im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen.

Das Vorpraktikum ist eine Leistung des Grundstudiums, ist diese bis zum 3. Semester nicht erbracht, wird dies wie eine offene Prüfungsleistung gewertet.



Näheres zum Vorpraktikum

Von den Studierenden wird ein Vorpraktikum von mindestens 8 Wochen Dauer erwartet. Bei einschlägiger Ausbildungs- oder Berufserfahrung kann dieses Vorpraktikum erlassen werden (siehe Antrag Anerkennung Vorpraktikum). Näheres dazu regelt das Praktikantenamt des Studiengangs.

Spätestens mit Abschluss der Vorprüfung ist ein erfolgreiches Vorpraktikum durch ein Praktikantenzeugnis und einen Praktikantenbericht nachzuweisen.

Dokumente für das Vorpraktikum zum Download

Notwendige Formulare zur Ausstellung des Zeugnisses

Achtung: Bitte einseitig ausdrucken.

Mit Abgabe der Bachelorarbeit (2-fach in Papierform + einmal digital) ist das Zeugnis zu beantragen. 

Bitte geben Sie alles gesammelt im W-Sekretariat ab. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt ans Sekretariat.

Folgendes muss abgegeben werden:

  • Die Bachelorarbeit in 2-facher Ausfertigung in Papierform und in digitaler Form als pdf-Datei auf CD oder per E-Mail an  monika.buehr@hs-aalen.de
    • Per E-Mail: schriftlicher Nachweis (E-Mail bitte ausgedruckt vorlegen)
    • USB Sticks können aus Sicherheitsgründen nicht angenommen werden
  • Erklärung (Selbstständige Verfassung der Bachelorarbeit)
  • Abgabe Studentenausweis (Chipkarte) 
  • Formular "Bachelorzeugnis / Zusatzfächer"
  • Laufzettel zur Exmatrikulation
  • Antrag auf das Diploma-Supplement*

Für weitere Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie hier .

*"Das Diploma-Supplement (auch: europass Diploma-Supplement) ist eine im Zuge des Bologna-Prozesses eingeführte Erläuterung zum Hochschulabschlusszeugnis. Seit 2005 wird dieses zusätzliche, persönliche Dokument ausgestellt. Es ersetzt nicht das Originalzeugnis, sondern gibt in standardisierter, aber dennoch detaillierter Form Auskunft über den erworbenen Hochschulabschluss und die damit verbundene Qualifikation. Dies dient der erleichterten Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen." zitiert aus dem Gabler Wirtschaftslexikon unter http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/diploma-supplement.html, letzter Zugriff 06.10.2015.




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