Während des Studiums Eltern zu werden oder ein Kind zu betreuen ist eine schöne, wenn auch nicht ganz einfache Herausforderung. 

Sehr gerne beraten wir von der Zentralen Studienberatung Sie individuell, damit Sie und Ihr Kind / Ihre Kinder gut durchs Studium kommen. Nutzen Sie dafür einfach unser Terminbuchungstool oder mailen Sie uns an studienberatung@hs-aalen.de. Sollten Sie schwanger sein, dann bringen Sie zur Beratung am besten eine Kopie Ihres Mutterpasses oder ein ärztliches Attest über Ihre Schwangerschaft mit, damit wir zusammen das offizielle Meldeformular zu Mutterschutzgesetz ausfüllen können.

Nachfolgenden finden Sie erste Informationen zur Studienorganisation während der Schwangerschaft bzw. der Elternzeit oder während Erziehungszeiten.

WICHTIG: Allgemeine Informationen zu

  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Finanziellen Förderungen (Elterngeld, Kindergeld, BAföG, Wohngeld, Stipendien etc.)
  • Kinderbetreuung
  • Wickel- und Stillmöglichkeiten 

finden Sie auf der Seite der Gleichstellung unter dem Menüpunkt „familienfreundliche Hochschule (Unterpunkte "Kind und Studium", "Familienfreundliche Angebote für Erziehende" sowie "Beratungs- und Hilfsangebote").

INFORMATIONEN ZUR STUDIENORGANISATION

Urlaubssemester

Studierende können sich während der Schwangerschaft sowie in der Elternzeit bzw. wegen der Pflege und Erziehung eines Kleinkindes beurlauben lassen. Urlaubssemester werden nur als Hochschulsemester, nicht aber als Fachsemester gezählt. Für Urlaubssemester während der Elternzeit gilt: weil es sich nicht um reguläre Urlaubssemester handelt (vgl. LHG §61), dürfen sowohl Vorlesungen besucht als auch Prüfungen abgelegt werden. Allerdings besteht während der Urlaubssemester grundsätzlich kein BAföG-Anspruch.

Wenn Sie einen Urlaubsantrag stellen wollen, können Sie sich ans Studierendenservicecenter wenden – dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen.

Wichtiger Hinweis: Denken Sie daran, dass Sie während eines Urlaubssemesters grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG haben. Wenn Sie während des Urlaubssemesters weiterstudieren, haben Sie außerdem auch keinen Anspruch auf Bürgergeld – Näheres dazu finden Sie z.B. auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks. Wegen der genannten Regelungen lohnt es sich, gemeinsam zu überlegen, ob ein Urlaubssemester in Ihrem Fall eine sinnvolle Lösung ist, bzw. welche anderen (Finanzierungs-)Möglichkeiten es gibt.


Prüfungen während Mutterschutz oder Elternzeit

Allgemeines zu Mutterschutz und Elternzeit Studierender finden Sie auf der Seite der Gleichstellung unter „familienfreundliche Hochschule – Kind und Studium“.

Die Mutterschutzfristen unterbrechen jede Frist nach der Studien- und Prüfungsordnung. Darüber hinaus gelten spezifische Sonderregelungen. So können z.B. Prüfungen in dieser Zeit trotz Urlaubssemester geschrieben werden. Gleichzeitig können sie sich während des Mutterschutz von allen Prüfungen abmelden. Wenn Sie Ihre Prüfungen nicht rechtzeitig abmelden konnten, werden diese nicht gewertet, sofern der Mutterschutz nachgewiesen wird.

Auch Fristen für die Elternzeit sind auf Antrag zu berücksichtigen. Hierzu ist es notwendig, dass der zuständige Prüfungsausschuss bis spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit beginnen soll, über den geplanten Zeitraum der Elternzeit informiert wird. Diese Information muss schriftlich erfolgen, die erforderlichen Nachweise müssen beigefügt sein.

Wichtiger Hinweis: Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit kann nicht durch die Elternzeit unterbrochen werden.

Näheres zu den genannten Punkten finden Sie auch in Ihrer jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne. Buchen Sie dafür einfach einen Termin über unser Terminbuchungstool oder schreiben Sie uns eine Mail an studienberatung@hs-aalen.de.