Hauptbetreuer: Prof. Dr. jur. Jürgen Strauß


Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89b HGB kann gemäß § 89b IV HGB durch vertragliche Regelung nicht ausgeschlossen werden. Gemäß § 92c I HGB gilt dies allerdings nicht, wenn der Handelsvertreter seine Tätigkeit außerhalb EU und EWR ausübt.

Fragestellung der Arbeit wäre zunächst die Klärung der tatsächlichen Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit das Ausschlussverbot nicht greift. Desweiteren wäre zu prüfen, wie "Mischfälle" zu behandeln sind (teilweise Tätigkeit außerhalb EU/EWR).

Zum Einstieg: Martin Fröhlich: Die Abdingbarkeit des Handelsvertreterausgelichsanspruchs im internationalen Kontext, RIW 21, 652 ff

Hauptbetreuer: Prof. Gerold Frick


Informationen in Echtzeit, virtuelle Kollaboration und temporäre Teams - mit der Arbeit im Unternehmen verändern sich in der Digitalisierung auch die Anforderungen an die Mitarbeiter radikal. Neue Schlüsselkompetenzen sind gefragt, die dem digitalen Paradigma gerecht werden.

    • Welche sind die neuen Schlüsselkompetenzen?
    • Wie verändert sich die Zusammensetzung von Belegschaften?
    • Was bedeutet der Paradigmenwechsel für das organisationale Lernen und die betriebliche Aus- und Weiterbildung?

Mehr anzeigen

Suche