Anrechnung einer externen ehrenamtlichen Tätigkeit

In besonderen Ausnahmefällen kann eine externe, kontinuierliche, unentgeltliche und ehrenamtliche Tätigkeit mit sozialem und caritativem Charakter in Vereinen oder sozialen Einrichtungen durch das Career Center anerkannt werden.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:


Kontinuierlich = Zeitraum/Dauer in der Regel mindestens ein Semester
Ehrenamtlich = keine Aufwandsentschädigung
Verantwortlich = in Organisation und Leitung tätig ( = Sie müssen ein Amt ausüben. Leitung, Vorsitzende, Trainer..)


  • Es zählen nur Tätigkeiten, die ab Beginn des Studiums absolviert wurden. Rückwirkend können keine ehrenamtlichen Tätigkeiten angerechnet werden.
  • Das Ehrenamt muss durch den Verein / gemeinnützige Organisation bescheinigt werden.


Bescheinigung muss enthalten:

  • Offizieller Briefbogen inkl. Stempel und Unterschrift
  • Name, Matrikelnummer, Studienbeginn
  • Studiengang
  • Nachweis Ehrenamtliche und unentgeltliche Tätigkeit
  • Tätigkeiten/ Aufgaben
  • Arbeitsaufwand in Stunden
  • Zeitraum


Eine Anrechnung ist nur nach vorheriger Überprüfung durch das Career Center möglich.

Abgabe: Postfach Career Center Nr. 215, in der Beethovenstraße 1. (Eine persönliche Abgabe ist nicht notwendig.)


Wir benötigen das Original, keine Kopie oder einen Scan. Bitte geben Sie keine Berichte ab! Nur den Nachweis über Ihre Tätigkeit. 


!! Denken Sie an eine frühzeitige Abgabe !!

Die Überprüfung kann, vor allem während des Semesters, einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Sie erhalten eine E-Mail, sobald wir Ihren Antrag überprüft haben. Bei erfolgreicher Prüfung können Sie sich den Nachweis über die Website ausdrucken:

Mein Konto - Mein Profil - Teilnahmen Careercenter/Studium Generale


Wichtig: Wir bestätigen Ihnen, dass das Ehrenamt alle Kriterien der Richtlinie erfüllt. Für das Bestehen des Studium-Generale-Moduls müssen Sie anschließend einen Abschlussbericht schreiben. Diesen Bericht geben Sie zusammen mit allen Zertifikaten und Nachweisen beim Praktikantenamt oder Praktikantenamtsleiter Ihres Studiengangs ab.