Die Zulassungsvoraussetzungen für dem Master Financial Management sind wie folgt:
- Ein berufsqualifizierender wirtschaftswissenschaftlicher Hochschulabschluss in einer fachverwandten Ausrichtung, z.B. BWL, Wirtschaftsinformatik oder VWL mit mind. 210 ECTS oder mit mind. 180 ECTS (30 ECTS müssen dann während des Masterstudiums erworben werden)
- Mind. 50 % der ECTS aus dem Bachelorabschluss müssen in den wirtschaftswissenschaftlichen Bereichen nachgewiesen werden
- Überdurchschnittlicher Abschluss (mind. Note 2,5)
- Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (CEFR Level: C1) für Bewerber ohne Deutsch als Muttersprache
- Englischniveau B2 (gemäß CEFR) oder höher
Weitere Informationen erhalten Sie beim Zulassungsamt der Masterstudiengänge: zulassungsamt-master@hs-aalen.de
Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungen an der Hochschule Aalen und die Informationen zum Anerkennungs- und Zulassungsverfahren finden Sie hier.
Folgende Unterlagen müssen für die Anerkennung von Prüfungen im Sekretariat eingereicht werden:
- Vollständig, mit Fachnummern, ausgefülltes Formular zur Anrechnung
- Modulbeschreibung der Pflichtfächer bzw. anrechenbaren Fächer
- Zertifikat/ Transcript of Record
Weitere Informationen für Master-Studierende finden Sie hier.
Prüfung / Krankmeldung Was tun?
Rückfragen bitte an das Studierenden Service Center (SSC)
- Problem mit der Prüfungsanmeldung /-abmeldung
- Wahlfach / Zusatzfach
- Vorziehen von Prüfungsleistungen
- Online Notenbekanntgabe
Im Online-Portal findet Sie den Online-Antrag auf Exmatrikulation.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center in Raum 120 (Hauptgebäude)
servicecenter@hs-aalen.de oder unter +49 7361 576-1500 bis -1504
Für Rückerstattungen den Antrag auf Rückerstattung ausfüllen, der unter der Rubrik Gebühren zu finden ist, diesen bitte der Studentischen Abteilung zukommen lassen.
Im Online-Portal findet Sie den Online-Antrag auf Beurlaubung sowie den Urlaubsbescheid.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center (SSC) in Raum 120 (Hauptgebäude) servicecenter@hs-aalen.de oder unter +49 7361 576-1500 bis -1504
Bitte legen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise bei.
Auf Ihren Antrag können Studierende beurlaubt werden, die
- an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule studieren wollen,
- wegen Krankheit keine Lehrveranstaltung besuchen können und bei denen die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert,
- einen Freiwilligen Wehrdienst bzw. einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren,
- ihren Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, pflegen oder versorgen,
- wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft und der daran anschließenden Pflege des Kindes keine Lehrveranstaltung besuchen können,
- eine Freiheitsstrafe verbüßen,
- eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient oder
- sonstige Gründe für eine Beurlaubung geltend machen.
Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.
Der Antrag für das kommende Semester ist vor Beginn der Vorlesungszeit zu stellen, in anderen Fällen ist die Beurlaubung unverzüglich zu beantragen, nachdem der Beurlaubungsgrund eingetreten ist.
Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule nicht teil. Sie sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Hochschuleinrichtungen zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind die bibliothekarischen Einrichtungen. Sie sind nicht berechtigt, Modul- bzw. Modulteilprüfungen abzulegen.
Studierende können Schutzzeiten entsprechend § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. IS. 2318) in der jeweils geltenden Fassung und Elternzeit entsprechend § 15 Abs. 1 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl.IS. 2748) in der jeweils geltenden Fassung in Anspruch nehmen; hierfür sind sie auf Antrag zu beurlauben. Nach Satz 1 beurlaubte Studierende sind berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Zeiten nach Satz 1 werden nicht auf die Beurlaubung nach Absatz 1 Satz 2 angerechnet.
Die Anmeldung der Thesis muss von Ihnen und Ihrem Erstbetreuer unterschrieben,
fristgerecht im Studierenden Service Center (SSC) in Raum 120 (Hauptgebäude) Servicecenter@hs-aalen.de eingereicht werden.
Falls SIe einen Zweitbetreuer aus dem Unternehmen haben denken Sie an die Abgabe des Nachweises über den "akademischen Titel".
Nach der Genehmigung und ggf. interne Zuteilung des Zweitbetreuers durch den Vorsitzenden des Prüfungsaussschuss erhalten Sie vom Studierenden Service Center (SSC) eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung.
Abgabe der Abschlussarbeit (Thesis)
1 gebundenes Exemplar der Abschlussarbeit muss fristgerecht im
Studierenden Service Center
Raum 120
Beethovenstr. 1
73430 Aalen
eingereicht werden.
Wenn Sie die Abschlussarbeit postalisch einreichen gilt der "Poststempel" als Abgabedatum.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.
Online-Umfragetool "Unipark"
Es handelt sich bei Unipark um eine webbasierte Software, mit der Online-Umfragen erstellt und anschließend exportiert oder mit mitgelieferten Reporting-Tools ausgewertet werden können.
Die Lizenzen werden von Vanessa Frank vom AAUF-Team vergeben und verwaltet. Bitte wenden Sie sich an Frau Frank, wenn Sie ein Benutzerkonto benötigen.
Frank, Vanessa Vanessa.Frank@hs-aalen.de