Öffentliche Bekanntmachung
Benachrichtigung zur Festlegung der Stelle im Rahmen öffentlicher Zustellungen
Gem. § 10 Abs. 1 VwZG und § 11 Abs. 1 LVwZG können unter bestimmten Voraussetzungen Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Der Rektor der Hochschule Aalen – Technik, Wirtschaft und Gesundheit legt fest, dass öffentliche Zustellungen der Hochschule Aalen und des Rektors der Hochschule Aalen durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 VwZG und § 11 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 LVwZG erfolgen.
Als Stelle für die Bekanntmachung einer Benachrichtigung zum Zwecke der öffentlichen Zustellungen nach § 10 Abs. 2 VwZG und § 11 Abs. 2 LVwZG wird gemäß § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Hochschule Aalen die nachfolgende Aushangtafel an der Hochschule Aalen bestimmt:
Hochschule Aalen – Technik, Wirtschaft und Gesundheit, Beethovenstraße 1,
Obergeschoss, Schaukasten zwischen Zimmer 241 und Zimmer 242.
Benachrichtigungen im Rahmen der öffentlichen Zustellung erfolgen ausschließlich an dieser Stelle.
Prof. Dr. Harald Riegel
Rektor