Öffentliche Bekanntmachung

Benachrichtigung zur Festlegung der Stelle im Rahmen öffentlicher Zustellungen


Gem. § 10 Abs. 1 VwZG und § 11 Abs. 1 LVwZG können unter bestimmten Voraussetzungen Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Der Rektor der Hochschule Aalen – Technik, Wirtschaft und Gesundheit legt fest, dass öffentliche Zustellungen der Hochschule Aalen und des Rektors der Hochschule Aalen durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung gemäß § 10 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 VwZG und § 11 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 LVwZG erfolgen.

Als Stelle für die Bekanntmachung einer Benachrichtigung zum Zwecke der öffentlichen Zustellungen nach § 10 Abs. 2 VwZG und § 11 Abs. 2 LVwZG wird gemäß § 1 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Hochschule Aalen die nachfolgende Aushangtafel an der Hochschule Aalen bestimmt:

Hochschule Aalen – Technik, Wirtschaft und Gesundheit, Beethovenstraße 1,
Obergeschoss, Schaukasten zwischen Zimmer 241 und Zimmer 242.

Benachrichtigungen im Rahmen der öffentlichen Zustellung erfolgen ausschließlich an dieser Stelle.


Prof. Dr. Harald Riegel
Rektor