Ein Prüfungsausschluss kommt für die meisten Betroffenen zwar nicht unerwartet - er ist aber zumeist trotzdem ein Schock. Gründe für einen Prüfungsausschluss können sein 

  • CP-Ausschluss
  • Fachausschluss (Prüfung zum 2. oder 3. mal nicht bestanden)
  • Zeitausschluss.

Was ist zu tun?
Sie erhalten eine Anhörung, auf die Sie innerhalb der genannten Frist  (i.d.R. zwei Wochen)  Stellung  nehmen können. Wird hier eine weitere Zulassung zum Studium abgelehnt, dann haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Wird dieser auch abgelehnt, so bleibt Ihnen der Klageweg.

Nähere Informationen zu den verschiedenen Ausschlussgründen und Ihren Reaktionsmöglichkeiten finden Sie auf der  Seite des Prüfungamts.

Wir von der Zentralen Studienberatung beraten Sie, wenn Sie sich fragen, wie Sie jetzt weiter vorgehen wollen (Antrag zur Genehmigung auf Weiterstudium, Härteantrag, Widerspruch, Studiengangwechsel, Studienabbruch etc.). 

Vereinbaren Sie dafür am besten einen zeitnahen Termin über unser Terminbuchungstool oder schreiben Sie uns eine Mail an studienberatung@hs-aalen.de.