Hier finden Sie das Formular zum Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen.

Beim Wechsel des Studienganges innerhalb der Hochschule, aber auch zwischen verschiedenen Hochschulen/Universitäten besteht häufig die Möglichkeit, sich Dinge anrechnen zu lassen. Dazu ist es notwendig, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Die entsprechenden Informationen sowie Fristen finden Sie hier.

Für grundlegende Fragen, wie zum Beispiel der Finanzierung oder der Genehmigung eines Auslandssemesters, steht Dir das Akademische Auslandsamt gern zur Verfügung. Hier findest Du auch viele weiterführende Links rund um das Thema Auslandsaufenthalt. In persönlichen Kontakt mit dem Team des Akademischen Auslandsamtes kannst Du unter anderem in der Campussprechstunde oder bei diversen Veranstaltungen gelangen. Hier findest Du die aktuellen Termine.


Ihr Studium schließen Sie mit der Bachelorarbeit ab. Sie können mit Ihrer Abschlussarbeit im 7. Fachsemester beginnen. Beachten Sie jedoch dazu die formalen Voraussetzungen aus Ihrer jeweilig gültigen SPO.

Beginn der Bachelorarbeit ist spätestens drei Monate nach Abschluss aller Module. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate (Verlängerung auf Antrag möglich).

Melden Sie Ihre Bachelorarbeit an in Absprache mit der betreuenden Lehrperson.

Geben Sie Ihre Bachelorarbeit zusammen mit Ihrem Zeugnisantrag im Sekretariat ab.

Weitere detaillierte Informationen und Fristen zum Thema Beurlaubung finden Sie hier.

Die Exmatrikulation steht am Ende des Studiums, wenn das Studium unterbrochen/abgebrochen oder aufgrund rechtlicher Regelungen beendet wird.

Am Ende des Studiums erfolgt die Exmatrikulation durch den Studiengang. Ggf. müssen Sie weitere Unterlagen in Ihrem Studiengang ausfüllen oder vorlegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr Studiengangssekretariat.

Sollten Sie einen Ausschluss haben (Fach-, Zeit- oder CP-Ausschluss) oder sollte eine Exmatrikulation aufgrund anderer rechtl. Regelungen erfolgen, so erhalten Sie von Ihrem Studiengang eine entsprechende Nachricht.

Sie möchten das Studium abbrechen oder an eine andere Hochschule/Universität wechseln, dann können Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Bitte füllen Sie den Antrag aus und geben Sie diesen in Ihrem Studiengangssekretariat ab. Hier wird in Absprache mit den anderen Stellen der Hochschule Aalen (z.B. Bibliothek, Zahlstelle,....) geprüft, ob ggf. offene Zahlungen oder andere Gründe vorliegen, aufgrund denen Ihnen die Bescheinigung der Exmatrikulation nicht ausgehändigt werden kann.

WICHTIG: Erst wenn alle offenen Zahlungen oder weitere Punkte erledigt sind, wird Ihnen die Bescheinigung der Exmatrikulation ausgehändigt.

Hier kommen Sie zum Antrag zur Exmatrikulation.

Nach dem Bachelorabschluss kann es weitergehen - beispielsweise mit unserem Master Systems Engineering.



Sie interessieren sich für Forschung, wissen aber nicht, welche Forschungsmöglichkeiten Ihr Studienbereich bietet?

Dann bieten wir Ihnen hier eine Übersicht.

Die Möglichkeiten:

In der Regel gibt es folgende Möglichkeiten sich an der Forschung der Professorinnen und Professoren zu beteiligen: 

  • Projektarbeiten 
  • Bachelorarbeiten
  • Masterarbeiten
  • Hiwi Jobs in den Forschungsprojekten

Das Vorgehen:

Die Vorgehensweise ist dabei von der jeweiligen Professorin oder dem Professor abhängig.
Empfehlenswert ist es jedoch, auf diese/diesen zuzugehen und einfach direkt nachzufragen. So zeigen Sie einerseits Ihr Interesse und können sich direkt über die vielen Möglichkeiten austauschen.
Oftmals integrieren Dozierende die Problemstellungen der Projekte auch die Vorlesungen oder berichten davon. Seien Sie aufmerksam und gehen im Anschluss einfach in den Austausch mit der entsprechenden Person. 

Weitere Informationen zu Laboren und Forschung des Studiengangs finden Sie hier.

--> siehe "Informieren"-Seite zum Abruf des Modulhandbuches.


Das Modulhandbuch 

Wozu dient das Modulhandbuch? 

Das jeweilige Modulhandbuch gibt Ihnen Aufschluss über die studiengangsspezifischen Module und lieferten Ihnen pro Modul alle wichtigen Informationen.
Es ist eine wichtige Informationsquelle, die Sie während des gesamten Studiums gemeinsam mit der SPO nutzen sollten. Insbesondere bei der Wahl der Wahlfächer aber auch bei der Strukturierung des Studiums bietet es die notwendigen Informationen.
!! Dabei ist zu beachten, dass sich die Version pro Semester verändert. Die jeweils aktuelle Version finden Sie hier. Achten Sie darauf, dass Sie stets auf dem neusten Stand sind. 


Welche Informationen liefert das Modulhandbuch?

Das Modulhandbuch liefert pro Modul unter anderem folgende Informationen: 

  • Name des Moduls 
  • Modul-Nummer
  • Anzahl der Credit Points (CP)
  • Umfang des Workloads
  • Beginn des Angebotes (ACHTUNG: Beachten Sie, dass manche Module nur zum Winter- ODER Sommersemester starten. Dies kann für die Planung wichtig sein.)
  • Form der Wissensvermittlung 
  • Lernziele 
  • Lehrinhalte 
  • Zulassungsvoraussetzungen 
  • Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)
  • Lehrender 
  • Zusammensetzung der Note 
  • ...


Alles rund um das Praxissemester, darunter Tätigkeitsnachweis und Bescheinigungen, finden Sie hier.

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) ist ein zentrales Dokument, welches Sie im Studium stets begleiten wird. Es liefert Ihnen vielfältige Informationen und führt die entsprechenden Vorgaben auf. So finden Sie beispielsweise Vorgaben zu den Wahlfächern, dem Praxissemester, der Studiendauer, verschiedenen Fristen und vielem mehr.
Machen Sie sich vertraut mit der SPO auch, wenn es zunächst unübersichtlich erscheint. Es wird Ihnen helfen, viele Ihrer Fragen zu klären.

Beachten Sie dabei, dass Sie den allgemeinen und den besonderen Teil immer gemeinsam betrachten. Manche Dinge werden studiengangsübergreifend im allgemeinen Teil geregelt, andere nur im besonderen Teil. 

Die jeweilige SPO finden Sie unter dem entsprechenden Link.

An der Hochschule Aalen sind im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge für das Studium Generale Modulleistungen in der Regel im Umfang von 3 Credit Points (Bachelor) bzw. 1 Credit Point (Master) nachzuweisen. (Ausnahmeregelungen siehe Studien- und Prüfungsordnung „Besonderer Teil“).

Die Leistungen zum Studium Generale können über das gesamte Studium spätestens aber im 6. und 7. Semester erbracht werden. Das Modul muss bestanden sein, bevor Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, den entsprechenden Workload für 3CP (90 Stunden) zu erreichen:

  • Besuch von Vorträgen 
  • Teilnahme an Seminaren und Workshops
  • Ehrenamtliches Engagement in Gremien der Hochschule 
  • Arbeit als Semestersprecher 
  • Mithilfe bei Veranstaltungen des Studiengangs und der zentralen Hochschulverwaltung (wenden Sie sich hierzu an die Studienberatung der Fakultät Nina Schaible)
  • ...

Bei weiteren Fragen zum Studium Generale und dem entsprechenden Programm besuchen Sie die Seite des Career Center.

Alle wichtigen Informationen zu Prüfungsan- und abmeldung, dem Prüfungsplan und -zeitraum finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts. 

Hier finden Sie alle Informationen rund um prüfungsrechtiche Fragen.

Gehen Sie ggf. auf Ihre/n Professor/in zu.

Die Ausstellung Ihres Abschlusszeugnisses erfolgt NICHT automatisch! Sie müssen dazu einen Zeugnisantrag stellen.
Der Antrag wird nur vollständig ausgefüllt und komplett vom Studentensekretariat angenommen! Einzeln eingereichte Formulare werden nicht angenommen bzw. bearbeitet!

Hier gehts zum Exmatrikulationsantrag.