Prorektor Markus Peter in der FAZDeutsche Unternehmen leiden unter der Google-Steuer – Professor Dr. Markus Peter erklärt die Gründe

Foto: Markus Peter
We, 06. March 2019

Weil sie ihren Sitz nicht in Deutschland haben, zahlen Google, Amazon und Co. hier auch keine Steuern. Prorektor Professor Dr. Markus Peter erklärt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), wie kreative Betriebsprüfer versuchen, die Steuern über deutsche Unternehmen einzutreiben und dabei einen zweifelhaften Mechanismus nutzen.

„Im Kern geht es dabei um Bannerwerbung, welche bei der Eingabe von bestimmten Schlüsselbegriffen in Suchmaschinen oder aber beim Aufrufen bestimmter Inhalte sichtbar wird“, so Peter in seinem Artikel. Nutzt ein deutsches Unternehmen diese Angebote, führt es dafür bisher keine Steuern ab. Mithilfe eines Tricks der Finanzämter ließe sich das aber ändern. Indem eine eigentlich für die Besteuerung ausländischer Künstler herangezogene Bestimmung angewandt wird, sollen deutsche Unternehmen die Steuern ausländischer Internetkonzerne eintreiben.

„Danach soll die Algorithmus-gesteuerte Schaltung von Werbebannern durch ausländische Portalbetreiber als Überlassung von Kenntnissen und Fertigkeiten an den deutschen Online-Händler einzustufen sein“, erklärt Peter. „Wäre dies zutreffend, müssten inländische Unternehmen somit 15 Prozent des Werbeaufwandes einbehalten und an den Fiskus abführen.“ Diese Einschätzung sei allerdings höchst fragwürdig, denn das Überlassen von Know-how ist nur dann steuerpflichtig, wenn dieses kommerziell weiter vertrieben wird – nicht aber dessen bestimmungsgemäße Nutzung, wie es hier der Fall ist. „Denn für den deutschen Kunden“, so Peter, „stellt nicht die Zurverfügungstellung von Programmier-Know-how, sondern vielmehr der Erfolg einer intelligenten und zielgruppenkonformen Werbebannerschaltung die Hauptleistung dar“. Damit scheide ein Steuerabzug in der Mehrzahl der Fälle aus.

Bis zu sieben Jahre rückwirkend könnte ein Steuerabzug von den Unternehmen zurückgefordert werden – das ist bitter für die betroffenen Unternehmen, ihnen bleibt nach Peter „nichts anderes übrig, als Rückstellungen für die Ansprüche des Fiskus zu bilden und Einsprüche gegen die Steuerbescheide einzulegen.“

Den vollständigen FAZ-Artikel gibt kann man hier online lesen.