Neues Urheberrechts-Wissensgesellschaft-Gesetz seit 1.3.2018 in Kraft

Tu, 06. March 2018

Am 1.3 trat das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft. Es regelt die gesetzlich erlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen. Die bisherigen Regelungen unter §52a/52b/53a UrhG entfallen, es gilt jetzt § 60a-h UrhG.

In § 60e UrhG sind die Regelungen für Bibliotheken untergebracht. Es gibt Neuigkeiten bezüglich der Fernleihe: In Zukunft dürfen nur noch 10% eines Werkes, sowie einzelne Zeitschriftenartikel kopiert und per Fernleihe versendet werden. Neu ist, dass die Kopien auch elektronisch verschickt werden dürfen. Diese Regelung wird von den Bibliotheken allerdings im Moment nicht umgesetzt, da noch auf den Vertrag mit der VG Wort gewartet wird. Neu ist auch, dass das verschickte Material nur für eine nicht-kommerzielle Nutzung zur Verfügung steht und keine Kopien mehr aus Zeitungen und sogenannten Kioskzeitschriften (nicht wissenschaftliche Zeitschriften) über die Fernleihe verschickt werden dürfen.

Die Universität Tübingen hat unter diesem Link eine Zusammenfassung der neuen Regelungen zusammengestellt - auch die für Lehrende, z. B. bezüglich Lernplattformen und Forschungsapparaten.