Kooperierende Ausbildungsunternehmen

Zulassungsvoraussetzung für einen Studienplatz ist ein Ausbildungsvertrag (Technische/r Produktdesigner/in, Mechatroniker/in, Zerspanungsmechaniker/in oder Industriemechaniker/in) mit einem Ausbildungsbetrieb. Es dürfen auch Ausbildungsverträge mit Unternehmen geschlossen werden, die noch nicht mit unserem Studiengang kooperieren, sofern sie ein duales Studium im Studienmodell Allgemeiner Maschinenbau Plus bewilligen.