Der Senat der Hochschule Aalen hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2020 die Verlängerung der Coronasatzung der Hochschule Aalen mit folgenden Eckpunkten beschlossen.
- Die Satzung gilt weiterhin für das Wintersemester 2020/21, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein regulärer Studienbetrieb wieder möglich wäre.
- Ausgenommen von dieser Verlängerung sind die Paragraphen 3 - 7 (prüfungsrechtliche Punkte). Diese Punkte werden zeitnah neu diskutiert und neu aufgesetzt. Eine erneute Beschlussfassung soll zeitnah gefasst werden.
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wird aktuell überarbeitet - bitte gedulden Sie sich etwas - Danke