Kurzantrag
Forschende der Hochschule Aalen können Forschung vor Beginn des Vorhabens von der Ethikkommission für Forschungsvorhaben begutachten lassen. Dabei ist jede Anfrage zuerst als Kurzantrag zu stellen, über den binnen zwei Wochen in der Vorlesungszeit oder vier Wochen in der vorlesungsfreien Zeit entschieden wird. Forschungsvorhaben die unter die Deklaration von Helsinki fallen, sind qua Satzung von einem Votum ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Forschende der Hochschule mit Interesse an Publikation des Vorhabens.