Hochschule Aalen wurde erfolgreich zertifiziert – 5 Tage „Bildungsurlaub“ extra pro Jahr

Denn gemäß dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW), das zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, haben nun auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Zum 1. Januar 2016 wurde die Hochschule Aalen als systemakkreditierte Hochschule für die Beantragung der Bildungszeit vom Land Baden-Württemberg zertifiziert.

Weitere Informationen sowie den Antrag auf Bildungszeit finden Sie unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Seiten/Bildungszeit.aspx. Der Antrag muss ausgefüllt werden und schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Dies sollte bei länger dauernden Bildungsmaßnahmen (wie dem berufsbegleitenden Master-Studium) spätestens acht Wochen vor dem Tag (bzw. vor dem ersten von mehreren Tagen), für den (bzw. für die) Bildungszeit genommen werden soll, geschehen. Der Arbeitgeber sollte dann spätestens vier Wochen vor Beginn der ersten beantragten Freitags-Präsenz, schriftlich über Ihren Antrag entscheiden. Erhalten Sie keine schriftliche Antwort innerhalb dieser Frist, gilt Ihr Antrag als bewilligt.