GegendarstellungZum Artikel "Neue Doktor-Schmiede" in den Tageszeitungen "Schwäbische Post" und "Gmünder Tagespost"

Fr, 18. Dezember 2015

In ihren Ausgaben vom 18. Dezember 2015 treffen die beiden Tageszeitungen "Schwäbische Post" und die "Gmünder Tagespost" in der Rubrik „Regionale Wirtschaft“ im Artikel „Neue Doktor-Schmiede“ verschiedene inhaltlich falsche Aussagen, die so in nicht dem Inhalt unserer Pressemitteilung vom 17. Dezember 2015 („PROMISE 4.0 – ein Versprechen für Nachwuchswissenschaftler“) entsprechen.

  • Es stimmt nicht, dass die Hochschule Aalen eine „Neue Doktor-Schmiede“ ist.
  • Ab 2016 dürfen Wissenschaftler auch nicht „endlich in Aalen promovieren“.
  • Es stimmt nicht, dass Wissenschaftler „künftig […] an der Hochschule ihren Doktor machen“ können.
  • Bislang besitzen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Land kein eigenes Promotionsrecht. Es ist stimmt nicht, dass sich dies „ab dem kommenden Jahr ändert“.
  • Die im Text genannten 6,6 Millionen Euro des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst fließen in den kommenden drei Jahren nicht an die Hochschulen in Stuttgart, Aalen, Esslingen und Heilbronn, sondern an die zehn neuen kooperativen Promotionskollegs im ganzen Land.

Richtigstellung:

Zunächst einmal ist festzustellen: Die Einrichtung von kooperativen Promotionskollegs hat nichts mit dem Promotionsrecht zu tun. Rektor Prof. Dr. Gerhard Schneider betont: „Wir sind keine neue Doktor-Schmiede.“ Die Hochschule Aalen sei – gemeinsam mit der Universität Stuttgart sowie den Hochschulen Esslingen und Heilbronn – beteiligt an einem kooperativen Promotionskolleg. Das bedeutet, dass Doktoranden, die an einer Universität promoviert werden – in diesem Falle an der Universität Stuttgart - an der Hochschule Aalen an Forschungsthemen forschen und vom Land Baden-Württemberg ein Stipendium bekommen. „Für die Promotion verantwortlich ist aber die Universität“, sagt Schneider. „Hochschulen für angewandte Wissenschaften – wie die Hochschule Aalen – haben derzeit kein eigenes Promotionsrecht.“