Corona-Maßnahmen an der Hochschule Aalen ab dem 03.04.2022FFP2-Maske bleibt Pflicht. 3G-Nachweis ist nicht mehr notwendig.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf dem Campus bleibt weiterhin bestehen. Foto: Pixabay

Fr, 01. April 2022

Mit Ablauf des 02.04.2022 tritt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg außer Kraft. Ein Großteil der aktuellen Corona-Maßnahmen im öffentlichen Leben fällt damit weg. Das gilt auch für den Hochschulbetrieb.

3G-Nachweis

Ab dem 03.04.2022 ist ein 3G-Nachweis zum Betreten der Hochschule nicht weiter notwendig. Die Kontrollen werden eingestellt.

Maskenpflicht

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens wird an der Hochschule Aalen die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske beibehalten. Dies gilt insbesondere auf allen Verkehrswegen sowie am Arbeitsplatz und in den Hörsälen, wenn ein Abstand von 1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann.

Wenn ein Abstand von 1,5 m sicher eingehalten werden kann, darf am Arbeitsplatz die Maske abgenommen werden. Im Hörsaal bitten wir weiterhin um das Tragen der Maske, auch wenn der Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass Personen, die Corona-typische Symptome aufweisen und/oder positiv getestet wurden, nicht an die Hochschule kommen dürfen. Wir bitten Studierende zudem, sofern Kontakt mit einer positiv getesteten Person bestand, mit ihren Lehrenden abzustimmen, inwiefern eine Online-Teilnahme an den Lehrveranstaltungen möglich ist.

Bitte unterstützen Sie diese Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und damit zur Aufrechterhaltung der Präsenzlehre. Bleiben Sie weiter vorsichtig und schützen Sie sich und andere.

Wenn Sie Fragen zu den Maßnahmen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an info-corona@hs-aalen.de.