Mit der staatlichen Studienfinanzierung BAföG sollen sich junge Menschen die Ausbildung finanzieren können, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Die Studierenden bekommen BAföG, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die der Eltern oder Ehegatten/Lebenspartner/in dazu nicht ausreichen. Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss (= Geschenk) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10.010€ zurückzahlen.
Wenn alle Voraussetzungen des Bundesausbildungsfördergesetzt (BAföG) erfüllt sind, haben Studierende einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von BAföG. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweiligen individuellen Umständen.
BAföG-Antrag stellen
Da das Studierendenwerk Ulm für die BAföG-Anträge der Studierenden der Hochschule Aalen zuständig ist, finden Sie dort alle wichtigen Informationen zur Antragstellung und den richtigen Ansprechpersonen.
Online-Tools zu BAföG-Voraussetzungen und zur BAföG-Berechnung
Ob Sie Anrecht auf BAföG haben, können Sie z.B. mithilfe der Webseite des Deutschen Studierendenwerks ermitteln. Dort gibt es alle Angaben zu den notwendigen Voraussetzung, Links zu (unverbindlichen) BAföG-Rechnern und Informationen zum BAföG-Antrag.
Eine (unverbindliche) BAföG-KI-Beratung finden Sie auf der Seite von Studis online.
Informationsveranstaltungen des BAföG-Amts
Mindestens einmal pro Semester informieren Mitarbeitende des BAföG-Amts die Studierenden der HS Aalen über Fördermöglichkeiten und Antragswege. Über die Veranstaltungen, die in der Regel online stattfinden, werden wir Sie rechtzeitig per Mail an Ihren Studierendenaccount informieren.