Qualität in Lehre und Studium

Qualitätsmanagement

Die Hochschule Aalen hat im März 2015 erfolgreich das Verfahren der Systemakkreditierung durchlaufen und wurde im September 2021 systemreakkreditiert bis 2029.

Mit dem Siegel „systemakkreditiert“ wird der Hochschule ein nachhaltiges Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre bescheinigt. Dadurch kann die Hochschule ihre Bachelor- und Masterstudiengänge unter Einbeziehung externer Expertise selbst akkreditieren.

Die Einführung der Systemakkreditierung bedeutet für die Hochschule mehr Eigenverantwortung sowie Autonomie und fördert den Prozess der kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung.

Das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule Aalen beinhaltet vielfältige Elemente (z.B. Evaluationen, Interne Akkreditierungen und regelmäßige Planungsbesprechungen der Studiengänge sowie Gremienarbeit), mit deren Hilfe die Prozesse und Strukturen in den Studiengängen kontinuierlich qualitätsorientiert weiterentwickelt werden.

Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Qualitätsmanagement-Team.

QM-System in Studium und Lehre

Systemakkreditierung: Reakkreditierung erfolgreich abgeschlossen

Hochschule Aalen - Akkreditierung und Reakkreditierung

Nach jahrelangen Vorarbeiten, in denen intensiv am Aufbau eines internen Qualitätsmanagementsystems gearbeitet wurde, bekam die Hochschule Aalen 2015 das wertvolle Siegel der Systemakkreditierung verliehen.
Inzwischen durchlief die Hochschule Aalen das Reakkreditierungsverfahren und wurde von 1. September 2021 bis 31. August 2029 durch den Akkreditierungsrat erfolgreich reakkreditiert.

Was ist Systemakkreditierung?

Die Systemakkreditierung ist ein Evaluierungsverfahren in der deutschen Hochschullandschaft, das seit 2008 die Ära der klassischen Programmakkreditierungen weitgehend ablöste.
Die Systemakkreditierung bietet Hochschulen die Möglichkeit, ihr hauseigenes Konzept zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre zertifizieren zu lassen. Während bei der Programmakkreditierung jeder einzelne Studiengang (wenn auch häufig im Cluster) durch externe Akkreditierungsagenturen akkreditiert wird, betrachtet eine Systemakkreditierung das gesamte auf Studium und Lehre bezogene Qualitätsmanagement- und Steuerungssystem der Hochschule. Dabei muss die Hochschule den Nachweis erbringen, dass das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule die Einhaltung der formalen Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge sicherstellt und dass die gleiche Qualität gewährleistet wird wie bei der Akkreditierung von einzelnen Studienprogrammen durch externe Akkreditierungsagenturen.
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätsmanagementsystem im Bereich von Studium und Lehre tragfähig ist und die formulierten Qualitätsstandards und Qualifikationsziele erreicht werden.

Evaluationen

Evaluationen sind ein Instrument der Qualitätssicherung und -entwicklung. Die Hochschule führt unterschiedliche Evaluationen durch, um Rückmeldungen von Erstsemestern, Studierenden höherer Semester sowie Absolventinnen und Absolventen zu erhalten. Die Details zu den Befragungen sind in der Evaluationssatzung der Hochschule geregelt.

Folgende Evaluationen werden regelmäßig durchgeführt:

 

Beratung & Hilfe

Vertrauenspersonen für Mitarbeitende mit Beeinträchtigungen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeitende und Professoren. Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Sozialgesetzbuch IX § 95 beschrieben.

Vertrauensperson für Studierende mit Beeinträchtigungen

Studierende mit Beeinträchtigungen, die sich über Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs informieren und beraten lassen möchten, steht Prof. Dr. Markus Weber gerne zur Seite (Termine nach Vereinbarung).

Hilfe bei Diskriminierung

Sollten Sie selbst von Diskriminierung betroffen sein oder diese beobachtet haben, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Ansprechperson für Antidiskriminierung der Hochschule.

Hilfe bei sexueller Belästigung

Personen, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, im Studium oder im privaten Umfeld erfahren, können bei den hochschuleigenen Ansprechpersonen für sexuelle Belästigung eine vertrauensvolle Beratung in Anspruch nehmen oder sich an die Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt des Wissenschaftsministeriums wenden.