Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Lausanne (CH) und München legte Prof. Ladurner die Erste Juristische Staatsprüfung im Jahr 1998 in München ab. Die Referendarausbildung erfolgte u. a. am Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, im Planungsreferat der Landeshauptstadt München und in der Personalabteilung der Deutschen Lufthansa AG. Der Zweiten Juristischen Staatsprüfung – ebenfalls in München – im Jahr 2000 schloss sich eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht, München, sowie die Promotion zum „Dr. iur.“ in einem verfassungsrechtlichen Thema an (Doktorvater: Prof. Dr. C. Degenhart, Universität Leipzig, summa cum laude).
2001 wurde Prof. Ladurner als Rechtsanwalt zugelassen. Danach war Prof. Ladurner in der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) tätig, zuletzt als Persönlicher Referent der Generalsekretärin der MPG. Ab 2007 widmete sich Prof. Ladurner als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei (McDermott Will & Schulte) dem Gesundheitsrecht. Die anwaltliche Beratung umfasste alle regulatorischen Fragen im Gesundheitsbereich, insbesondere auch im Zusammenhang mit internationalen M&A-Projekten. Nach einer Zwischenstation als Vorsitzender des Vorstands einer privaten Stiftung zur Förderung der medizinischen Forschung und Ausbildung mit Sitz in München nahm Prof. Ladurner 2012 den Ruf an die Hochschule an.
Prof. Ladurner ist Vorsitzender des Berufungsausschusses für Ärzte für den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (Regierungsbezirk Tübingen) sowie stellvertretendes unparteiisches Mitglied des Bundesschiedsamts für die vertragszahnärztliche Versorgung nach § 89 Abs. 2 SGB V.
Prof. Ladurner ist Mitglied mehrerer juristischer Fachgesellschaften und Alleinautor eines Standardkommentars zum ärztlichen Zulassungsrecht.