Prof. Dr. Andreas Ladurner

Raum
246c
Prof. Dr. Andreas Ladurner

Forschung und Lehre

Professor Ladurner vertritt insbesondere das Fach Gesundheitsrecht in Forschung und Lehre. Gesundheitsrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen des Gesundheitsbereichs. Neben dem Gesundheitsrecht lehrt Prof. Ladurner auch im Wirtschaftsprivatrecht und im öffentlichen Wirtschaftsrecht.

Besonderer Schwerpunkt der Forschungs- und Lehrtätigkeit von Prof. Ladurner ist das Vertragsarztrecht (insbesondere Fragen der Zulassung von Vertragsärzten, Vertragszahnärzten und Medizinischen Versorgungszentren sowie von Vertragspsychotherapeuten). Darüber hinaus befasst er sich mit dem Recht der Kollektiv- und Selektivverträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Healthcare Compliance und Korruptionsprävention im Gesundheitsbereich sowie dem Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Daneben beschäftigt sich Prof. Ladurner mit verfassungsrechtlichen Fragen des Gesundheitsrechts sowie dem Berufs- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, z. B. mit dem Berufsrecht des neuen Berufs des Physician Assistant.

Werdegang

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Lausanne (CH) und München legte Prof. Ladurner die Erste Juristische Staatsprüfung im Jahr 1998 in München ab. Die Referendarausbildung erfolgte u. a. am Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, im Planungsreferat der Landeshauptstadt München und in der Personalabteilung der Deutschen Lufthansa AG. Der Zweiten Juristischen Staatsprüfung – ebenfalls in München – im Jahr 2000 schloss sich eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht, München, sowie die Promotion zum „Dr. iur.“ in einem verfassungsrechtlichen Thema an (Doktorvater: Prof. Dr. C. Degenhart, Universität Leipzig, summa cum laude).

2001 wurde Prof. Ladurner als Rechtsanwalt zugelassen. Danach war Prof. Ladurner in der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) tätig, zuletzt als Persönlicher Referent der Generalsekretärin der MPG. Ab 2007 widmete sich Prof. Ladurner als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei (McDermott Will & Schulte) dem Gesundheitsrecht. Die anwaltliche Beratung umfasste alle regulatorischen Fragen im Gesundheitsbereich, insbesondere auch im Zusammenhang mit internationalen M&A-Projekten. Nach einer Zwischenstation als Vorsitzender des Vorstands einer privaten Stiftung zur Förderung der medizinischen Forschung und Ausbildung mit Sitz in München nahm Prof. Ladurner 2012 den Ruf an die Hochschule an.

Prof. Ladurner ist Vorsitzender des Berufungsausschusses für Ärzte für den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (Regierungsbezirk Tübingen) sowie stellvertretendes unparteiisches Mitglied des Bundesschiedsamts für die vertragszahnärztliche Versorgung nach § 89 Abs. 2 SGB V.

Prof. Ladurner ist Mitglied mehrerer juristischer Fachgesellschaften und Alleinautor eines Standardkommentars zum ärztlichen Zulassungsrecht. 

Publikationen

2 Publikationen

Andreas Ladurner ISSN: 1612-734X,

Andreas Ladurner ISBN: 9783406690211,