In besonderen Ausnahmefällen kann eine externe, kontinuierliche, unentgeltliche und ehrenamtliche Tätigkeit mit sozialem und caritativem Charakter in Vereinen oder sozialen Einrichtungen durch das Career Center anerkannt werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Kontinuierlich: Zeitraum/Dauer in der Regel mindestens ein Semester
- Ehrenamtlich: keine Aufwandsentschädigung
- Verantwortlich: in Organisation und Leitung tätig, d. h. Sie müssen ein Amt ausüben wie Leitung, Vorsitz, Trainer:in
- Es zählen nur Tätigkeiten, die ab Beginn des Studiums absolviert wurden. Rückwirkend können keine ehrenamtlichen Tätigkeiten angerechnet werden.
- Das Ehrenamt muss durch den Verein oder eine gemeinnützige Organisation bescheinigt werden.
Eine Bescheinigung muss für eine Anrechnung zwingend Folgendes enthalten:
- Offizieller Briefbogen inkl. Stempel und Unterschrift
- Name, Matrikelnummer, Studienbeginn
- Studiengang
- Nachweis der ehrenamtlichen und unentgeltlichen Tätigkeit
- Tätigkeiten / Aufgaben
- Arbeitsaufwand in Stunden
- Zeitraum
Eine Anrechnung ist nur nach vorheriger Überprüfung durch das Career Center möglich. Bitte reichen Sie Ihre Bescheinigung über unser Postfach ein: Beethovenstraße 1, Career Center Postfach Nr. 215. Wir benötigen das Original, keine Kopie oder einen Scan. Das Postfach ist nur für die Bescheinigungen des externen Ehrenamts vorgesehen.
Die Überprüfung kann, vor allem während des Semesters, einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten eine E-Mail, sobald wir Ihren Antrag überprüft haben.
Wichtig: Wir bestätigen Ihnen, dass das Ehrenamt alle Kriterien der Richtlinie erfüllt. Für das Bestehen des Studium-Generale-Moduls müssen Sie anschließend einen Abschlussbericht schreiben. Diesen Bericht geben Sie zusammen mit allen Zertifikaten und Nachweisen in Ihrem Studiengang ab.