Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bonn, Lausanne (CH) und München legte Prof. Ladurner die Erste Juristische Staatsprüfung im Jahr 1998 in München ab. Die Referendarausbildung erfolgte unter anderem am Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, im Planungsreferat der Landeshauptstadt München und in der Personalabteilung der Deutschen Lufthansa AG. Der Zweiten Juristischen Staatsprüfung – ebenfalls in München – im Jahr 2000 schloss sich eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Urheber- und Medienrecht, München, sowie die Promotion zum „Dr. iur.“ in einem verfassungsrechtlichen Thema an (Doktorvater: Prof. Dr. C. Degenhart, Universität Leipzig, summa cum laude).
2001 wurde Prof. Ladurner als Rechtsanwalt zugelassen. Danach war Prof. Ladurner in der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) tätig, zuletzt als Persönlicher Referent der Generalsekretärin der MPG. Ab 2007 widmete sich Prof. Ladurner als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei dem Gesundheitsrecht. Die anwaltliche Beratung umfasste alle regulatorischen Fragen im Gesundheitsbereich, insbesondere auch im Zusammenhang mit internationalen M&A-Projekten. Ein Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit war zudem die rechtliche Betreuung internationaler klinischer Studien. Nach einer Zwischenstation als Vorsitzender des Vorstands einer privaten Stiftung zur Förderung der medizinischen Forschung und Ausbildung mit Sitz in München nahm Prof. Ladurner 2012 den Ruf an die Hochschule an.
Prof. Ladurner ist Studiendekan des Studienbereichs Gesundheitsmanagement, Prodekan der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und gewähltes Mitglied des Senats der Hochschule.
Prof. Ladurner ist stellvertretendes unparteiisches Mitglied des Bundesschiedsamts für die vertragszahnärztliche Versorgung nach § 89 Abs. 2 SGB V.
Prof. Ladurner ist Mitglied mehrerer juristischer Fachgesellschaften und Alleinautor eines Standardkommentars zum ärztlichen Zulassungsrecht.