Die Hochschule Aalen fördert gleichberechtigte Teilhabe für alle – unabhängig von Geschlecht, Identität, Alter, Behinderung, Religion oder Herkunft.
Für eine faire und inklusive Hochschule
Die Hochschule Aalen bietet verschiedene Beratungs- und Vertretungsstrukturen, um Gleichstellung, Chancengleichheit und Inklusion aktiv umzusetzen. Diese Bereiche unterstützen Sie bei rechtlichen, organisatorischen und persönlichen Anliegen.
Unser Leitbild
Vielfalt als Stärke
Rolle und Zielsetzung
Strategische Gleichstellungsarbeit
Gleichstellungsarbeit ist gesetzlich verankert; Universitäten müssen die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern und bestehende Nachteile abbauen. In diesem Rahmen unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Hochschule bei der Umsetzung des
Chancengerechte Auswahl und Förderung
Personalgewinnung und Nachwuchsförderung
Sie wirkt an Berufungsverfahren mit, achtet auf faire und diskriminierungsfreie Auswahlprozesse und initiiert gezielte Maßnahmen zur Förderung von Frauen, insbesondere durch Stipendien, Projektförderung und Nachwuchsprogramme.
Lehren, Fördern und Qualifizieren
Gendergerechte Lehre und Karriereförderung
Die Gleichstellungsarbeit fördert gendergerechte Lehrkonzepte und sensibilisiert Lehrende für Diversity-Themen. Gleichzeitig werden Frauen durch Mentoring, Coaching und Qualifizierungsangebote in ihrer akademischen Laufbahn unterstützt.
Lebensphasenorientiertes Studieren und Arbeiten
Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie
Die Hochschule entwickelt familienfreundliche Strukturen, um Studium und Arbeit besser mit Pflege- und Betreuungsaufgaben zu vereinbaren. Dazu gehören flexible Arbeitsmodelle und eine kinderfreundliche Hochschulkultur.
Anlaufstellen und Netzwerke
Beratung und Vernetzung
Die Gleichstellungsbeauftragte berät Studierende und Beschäftigte zu allen gleichstellungsrelevanten Themen und ist Anlaufstelle bei Diskriminierung. Auf Landes- und Bundesebene vertritt sie die Hochschule in Fachgremien und bringt sich in hochschulübergreifende Gleichstellungspolitik ein.
Rechtliche und berufliche Gleichstellung
Berufliche Chancengleichheit im öffentlichen Dienst
Die Beauftragte unterstützt Mitarbeitende bei allen Fragen zur rechtlichen und beruflichen Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst. Ziel ist die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und gleicher Entwicklungschancen.
Führung und Mitbestimmung
Gleiche Teilhabe an Leitungsfunktionen
Sie fördert die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern in Führungs- und Entscheidungspositionen. Dabei begleitet sie Auswahlprozesse und wirkt auf transparente, diskriminierungsfreie Strukturen hin.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Arbeitswelt und private Verantwortung im Einklang
Die Beauftragte berät zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit. Sie setzt sich für flexible Arbeitsmodelle und familienfreundliche Rahmenbedingungen ein.
Rechtliche Grundlage und Interessenvertretung
Gesetzlicher Auftrag und Schutzfunktion
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter auf Basis des SGB IX und überwacht die Einhaltung aller relevanten Gesetze. Sie wirkt präventiv, klärt Probleme mit dem Arbeitgeber und setzt sich aktiv für den Schutz vor Benachteiligung und Kündigung ein.
Beratung und individuelle Unterstützung
Begleitung im Arbeitsalltag
Sie berät und unterstützt schwerbehinderte Mitarbeitende in allen beruflichen Fragen und begleitet die Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze. Ziel ist die nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben.
Mitwirkung und Zusammenarbeit
Einbindung in Personalprozesse
Die Schwerbehindertenvertretung arbeitet eng mit Personalrat, Dienststelle und Integrationsamt zusammen und nimmt an allen relevanten Gremien teil. Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ist sie in allen Vorstellungsgesprächen beteiligt und bringt die Perspektive der Betroffenen ein.
Vertrauenspersonen für Menschen mit Beeinträchtigungen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeiter und Professoren. Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Sozialgesetzbuch IX § 95 beschrieben.
Sollten Sie selbst von Diskriminierung betroffen sein oder diese beobachtet haben, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Ansprechperson für Antidiskriminierung der Hochschule.
Personen, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, im Studium oder im privaten Umfeld erfahren, können bei den hochschuleigenen Ansprechpersonen für sexuelle Belästigung eine vertrauensvolle Beratung in Anspruch nehmen.
Eine schöne Erinnerung an ein besonderes Mittagessen
Herzlichen Dank für Ihr Engagement und die Förderung der Diversität an unserer Hochschule. Es war ein Vergnügen, Frau G. zu treffen, und das beigefügte Bild ist eine schöne Erinnerung an unser Mittagessen
Neues Kennenlernen
Ein offenes Gespräch mit einer tollen Lunchpartnerin
Für die Tolle Aktion „Meet and Greet Lunch“ möchte ich mich nochmals herzlich bei Ihnen bedanken. Frau B. und ich trafen uns am Montag in der Mensa und hatten einen sehr netten Mittag zusammen. Es hat Spaß gemacht, sich mit jemandem auszutauschen, den:die man vorher noch nicht kannte – und mit Frau B. hatte ich eine tolle Lunchpartnerin.
Gemeinschaft erleben
Ein rundum gelungenes Meet and Greet
Wir hatten gestern ein richtig schönes Meet and Greet Lunch. Vielen Dank an alle, die diese Begegnung ermöglicht haben. Über eine Wiederholung dieses Events würden wir uns sehr freuen.