Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzzahlung in der sogenannten Mutterschutzfrist. Voraussetzungen für den Erhalt dieser Leistung ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu Beginn der Mutterschutzfrist, ein Arbeitsverhältnis, das nach dem Beginn der Schutzfrist beginnt oder ein Arbeitsverhältnis, das während der Schwangerschaft zulässig vom Arbeitgebenden aufgelöst wurde. Das Mutterschaftsgeld wird mit Beginn der Mutterschutzfrist bezahlt. Diese beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet in der Regel acht Wochen danach. Bei Frühgeburten zwölf Wochen nach Geburtstermin.
Das Mutterschaftsgeld kann zusammen mit einer Bestätigung des Entbindungstermins bei der Krankenkasse beantragt werden.
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, mit der Familien unterstützt werden sollen, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbsfähig sind. Das Elterngeld errechnet sich nach dem bisherigen Nettoeinkommen.
Das Elterngeld kann ich unterschiedlichen Umfängen, Variationen und für beide Elternteile beantragt werden. Es lohnt sich daher, sich gut darüber zu informieren.
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Kindergeld
Das Kindergeld erhalten alle Eltern, also auch Adoptiv-/ Stief- oder Pflegeeltern unabhängig vom Einkommen. Das Kindergeld dient zur Sicherung der grundlegenden Versorgung des Kindes. Es kann ab Geburt beantragt werden und wird bis zum mindestens 18. Lebensjahr ausgezahlt. Lebt das Kind bei beiden Elternteilen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.
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Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für geringverdienende Eltern. Kinderzuschlag erhält nur, wer ein Mindesteinkommen (600€ bei Alleinerziehenden/ 900€ bei Elternpaaren) nachweisen kann und dennoch unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, so dass der Unterhalt eines Kindes nicht vollumfänglich geleistet werden kann.
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Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss erhalten Alleinerziehende, die keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.
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Kinderbetreuungskosten
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Erhalt von Wohngeld) übernimmt das Landratsamt Ostalbkreis Teil- oder Gesamtkosten der Kinderbetreuung.
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