In Baden-Württemberg sind die meisten staatlichen Hochschulen für ein Erststudium grundsätzlich ohne reguläre Studiengebühren, aber es fallen dennoch Beiträge und unter bestimmten Umständen Gebühren an.
Alle Studierenden an öffentlichen Hochschulen in Baden-Württemberg müssen pro Semester einen sogenannten Semesterbeitrag bezahlen. Dieser setzt sich typischerweise zusammen aus:
- einem Verwaltungskostenbeitrag des Landes
- einem Beitrag für das Studierendenwerk (für Mensen, Wohnheime, Beratungen) und
- einem Beitrag für die Studierendenschaft (AStA)
Dieser Semesterbeitrag ist Voraussetzung dafür, dass Sie immatrikuliert werden und bleiben.
Neben dem Semesterbeitrag können zusätzliche Gebühren entstehen.
Internationale Studierende ohne EU/EWR-Staatsangehörigkeit müssen an öffentlichen Hochschulen in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 1.500 € pro Semester bezahlen, wenn sie ein reguläres Bachelor- oder Masterstudium aufnehmen. Sollten Sie bereits über einen Abschluss verfügen und ein Zweitstudium in Betracht ziehen, fallen Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 € pro Semester an. Diese Gebühren gelten zusätzlich zum Semesterbeitrag.
Bei weiterbildende oder berufsbegleitenden Masterstudiengängen fallen Studiengebühren an.
FAQ zu internationalen Studiengebühren136 KBDOCX
FAQ zu Zweitstudiengebühren157 KBDOCX