Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule Aalen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.hs-aalen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind mit § 10 Absatz 1 L-BGG unvereinbar.

  • Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
    Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen.
    Auf der Startseite dieser Webseite werden derzeit keine Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation oder Erläuterungen der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt.
  • Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
    Auf der Startseite einer Webseite sind Informationen zu ihren wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen.
    Auf der Startseite dieser Webseite werden derzeit nur eingeschränkt Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation oder Erläuterungen der Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache bereitgestellt.
  • Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO
    Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein. Zum Inhalt von Webseiten gehören gemäß § 2 Satz 2 L-BGG-DVO unter anderem auch Dokumente. Diese müssen daher ebenfalls barrierefrei sein.
    Die auf dieser Webseite bereitgestellten Dokumente (insbesondere PDF-Dateien) entsprechen derzeit nicht den Anforderungen der ISO 14289 (PDF/UA). Auf Anfrage unterstützen wir gerne, wenn Bedarf an einem barrierefreien Dokument besteht.
  • Untertitel für Videos, § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0
    Auf der Webseite bereitgestellte Videos sind mit Untertiteln zu versehen, um die Inhalte für hörbehinderte oder gehörlose Nutzer:innen zugänglich zu machen. Die Untertitel entsprechen den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und werden zeitnah nach Veröffentlichung des Videos bereitgestellt.
    Die auf dieser Webseite bereitgestellten Videos sind derzeit nicht mit Untertiteln versehen.

Wir streben eine barrierefreie Webseite an und befinden uns in einem kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf unserer Webseite, bei welchem wir kein festes Datum der Fertigstellung angeben können.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.03.2026 erstmalig erstellt. 

Die Webseite wurde von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO) vereinfacht geprüft. Das heißt, dass nicht die gesamte Webseite, sondern nur einzelne Seiten anhand einer Auswahl aus den Anforderungen der Tabelle A.1 des Anhangs A der EN 301 549 geprüft wurden.

Die Erklärung wurde zuletzt am 06.03.2026 überprüft und aktualisiert.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns per Mail unter internet[at]hs-aalen.de, oder telefonisch unter +49 7361 576 1406 an.

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Hochschule Aalen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-3636
E-Mail: schlichtung[at]barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de

 

Oder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle[at]bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Land-kreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.