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NC- Studiengänge sind Studiengänge, deren Zugang durch eine Note beschränkt ist.
Dies bedeutet, dass mehr Bewerber für den Studiengang vorhanden sind als Studienplätze vergeben und somit Zulassungen ausgesprochen werden können.
NC - was ist das?
Der NC-Wert ist ein Erfahrungswert / Vergleichswert der vergangenen Semester, bis zu dem die jeweiligen Bewerber zugelassen wurden. Für das laufende Semester entwickelt sich der NC erst während des Verfahrens. Der NC-Wert ist der Notenwert des letzten zugelassenen Bewerbers eines Studiengangs.
An der Hochschule Aalen können Sie sich bei NC-freien Studiengängen direkt online immatrikulieren. Eine Bewerbung ist nicht notwendig.
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Bevor Sie mit der Online-Bewerbung beginnen, legen Sie sich bitte alle benötigten Informationen vorab bereit (Checkliste bereitzulegende Unterlagen siehe oben).
Bitte lesen Sie sich alle Informationen und Daten genau durch und prüfen Sie die gemachten Eingaben. Falsche Eingaben bzw. falsche Angaben führen zum Ausschluss am Zulassungsverfahren.
Am Ende der Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrer Bewerbernummer und einem Link zum Upload Ihres Zeugnisses. Bitte bewahren Sie diese Mail gut auf. Klicken Sie auf den Link des Zeugnisuploads und laden Sie Ihr Zeugnis als PDF-Dokument hoch.
Schicken Sie die benötigten Unterlagen von Berufsausbildung, Praktika, Berufserfahrung, beim Studiengang Internationale Betribswirtschaft entsprechende Sprachnachweise bzw. beim Studiengang Betriebswirtschaft für kleine und mittlere Unternehmen den betriebswirtschaftlichen Eignungstest, sowie ggf. weitere Unterlagen bis Bewerbungsschluss an die Hochschule Aalen.
Ca. 2-3 Werktage nach Bewerbungsschluss werden an der Hochschule Aalen in der Regel die Zulassungsbescheide verschickt. Sie können ebenfalls in den Online-Tools den Stand Ihrer Bewerbung überprüfen. Sollten Sie eine Zulassung erhalten haben, ist unter "Zulassung" ein "J" vermerkt.
Sollte die Online-Bewerbung nicht funktionieren, dann können Sie sich auch in Papierform bewerben. Füllen Sie bitte hierzu den Zulassungsantrag (siehe oben) aus und senden Sie diesen an die Hochschule Aalen.
Hochschule Aalen
Beethovenstr. 1
73430 Aalen
07361-576-2500
Für einige Studiengänge benötigen Sie zur Zulassung ein Vorpraktikum.
Kann das Vorpraktikum nicht bei der Einschreibung vorgewiesen werden, so haben Sie die Möglichkeit das Vorpraktikum bis zum Ende des Grundstudiums nachzuweisen.
Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Bachelorstudienganges an der Hochschule Aalen ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Dies wird auch als Hochschulzugangsberechtigung bezeichnet.
Bitte bewerben Sie sich online mit der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Geben Sie bitte keine selbst berechnete Note oder die Note des Halbjahreszeugnisses ein. Warten Sie, bis Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigungsnote erhalten haben und bewerben Sie sich dann. Bewerbungen sind bis
15. Januar zum Sommersemester und 15. Juli zum Wintersemester
möglich. Alle Bewerbungen die fristgerecht bei uns eingehen und ggf. vorab benötigte Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, nehmen sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, am jeweiligen Auswahlverfahren teil.
Sollten Sie Ihre endgültige Note erst nach Bewerbungsschluss erhalten, dann fragen Sie bitte an Ihrer Schule nach einem vorläufigen Zeugnis. Bewerben Sie sich mit diesem Zeugnis und setzen Sie sich bitte mit dem zentralen Zulassungsamt der Hochschule Aalen direkt in Verbindung.
07361 - 576 - 2500 oder zulassungsamt@htw-aalen.de
Das so genannte fachgebundene Abitur, ist ein „Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife”. Es beschränkt den Hochschulzugang auf bestimmte – meist fachgebundene – Studiengänge.
Mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife wird die Befähigung für ein Fachhochschulstudium nachgewiesen.
WICHTIG: Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Teil.
- Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben Schüler in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren Schule (Sekundarstufe II, Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule, Telekolleg, u.s.w.) verbunden mit einer Berufsausbildung.
- Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigen (in manchen Bundesländern nur halbjährigen) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife muss spätestens zum Bewerbungsende vorliegen (ggf. auch vorläufiges von der Schule ausgestelltes Zeugnis). Der berufsbezogene Teil kann in der Regel bis zu Beginn des 1. Semesters nachgewiesen werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor Bewerbungsschluss (15. Januar/15. Juli) an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen.
07361-576-2500 oder zulassungsamt@htw-aalen.de
Für Rückfragen steht Ihnen auch das Zulassungsamt der Hochschule Aalen zur Verfügung.
07361-576.2500 oder zulassungsamt@htw-aalen.de
Wenn Sie das Abitur in einem anderen Bundesland erworben haben, dann wird es auch in Baden-Württemberg anerkannt.
Haben Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben, schauen Sie bitte auf Ihr Zeugnis. Wenn dort nicht vermerkt ist, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung für Baden-Württemberg gilt, dann benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle in Baden-Württemberg. Bitte wenden Sie sich hierzu an
Regierungspräsidiums Stuttgart
Abt. 7 - Schule und Bildung
Breitscheidstraße 42
70176 Stuttgart,
0711 904-40700 oder abteilung7@rps.bwl.de
Sie haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland absolviert?
Dann benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Zeugnis eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle.
Bitte wenden Sie sich hierzu an das
Regierungspräsidiums Stuttgart
Abt. 7 - Schule und Bildung
Breitscheidstraße 42
70176 Stuttgart
0711 904-40700 oder abteilung7@rps.bwl.de
Sie sind ausländischer Staatsangehöriger und haben Ihr Zeugnis im Ausland erworben (ausländisches Zeugnis)?
Bitte stellen Sie zuerst einen Antrag auf Zeugnisanerkennung. Bitte wenden Sie sich hierzu an das
Ausländerstudienkolleg (ASK)
Brauneggerstr. 55
78462 Konstanz
07531 206 361
Die entsprechenden Informationen für Bewerber, die keine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen, jedoch studieren möchten, finden Sie Hier!
Zulassungsamt der Hochschule Aalen
Beethovenstr. 1
73430 Aalen
07361-576-2500 oder zulassungsamt@htw-aalen.de
Regierungspräsidiums Stuttgart
Abt. 7 - Schule und Bildung
Breitscheidstraße 42
70176 Stuttgart,
0711 904-40700 oder abteilung7@rps.bwl.de
Ausländerstudienkolleg (ASK)
Brauneggerstr. 55
78462 Konstanz
07531-206-361, http://www.ask.htwg-konstanz.de
Einen entsprechenden Test finden Sie z. B. unter
www.bw-cct.de
Ab 2011 ist das Orientierungsverfahren zum Lehrerberuf/-studium für alle Lehramtsstudierenden in Baden-Württemberg obligatorisch zur Hochschulzulassung vorgeschrieben.
Wie geht es nach dem Abitur / Fachhochschulreife weiter?
Was sollte oder kann ich studieren?
Soll ich lieber eine Ausbildung machen?
Bestimmt haben Sie sich dies auch schon einmal gefragt...
Die Hochschule Aalen bietet Ihnen auf ihrer Homepage umfangreiche Informationen über alle Studiengänge, ihre Inhalte, Voraussetzungen sowie weitere Informationen. Über die entsprechende Studienberatung können Sie sich zusätzlich über den jeweiligen Studiengang informieren.
Aber neu ist, dass ein Orientierungstest Sie bei der Wahl eines Studienplatzes unterstützt. Dieser Test ist Pflicht für alle Studienbewerber/innen für einen Bachelorstudiengang (ab Wintersemester 2011/12). Besonders geeignet ist hierfür der fächerübergreifende Selbsttest zur Studienorientierung, kurz "Orientierungstest" oder "OT", der von den baden-württembergischen Hochschulen auf Initiative des Wissenschaftsministeriums erstellt wurde (http://www.was-studiere-ich.de/). Anerkannt werden auch andere Orientierungstest, wichtig dabei ist jedoch, dass es sich bei dem durchgeführten Test um einen Orientierungstest handelt und nich um einen Studierfähigkeitstest.
Beim OT erfolgt keine Beurteilung oder Auswahl der Studierenden zur Berücksichtigung im Zulassungsverfahren durch die Hochschulen, sondern er dient rein zur Studienorientierung des Bewerbers.
Die Bearbeitungsdauer des vorgeschlagenen Orientierungstests beträgt rund 15 Minuten. Weiterhin gibt es einen rund 90 Minuten dauernden Fähigkeitstest, auf Basis dessen Sie herausfinden können, welche Berufe bzw. Studiengänge zu Ihren Fähigkeiten passen.
Mit den Ergebnissen aus dem Orientierungstest können Sie sich besser an Ihren Fähigkeiten und Interessen orientieren, bekommen ein großes Angebot an Studiengängen angeboten und können eine fundiertere Auswahl treffen. Ebenso erhalten Sie am Ende des Tests eine ausgedruckte Bescheinigung, dass Sie den Orientierungstest absolviert haben. Diese Bescheinigung ist ggf. nach Zulassung zum Studium bei der Hochschule Aalen zwingend nachzuweisen.
Alle Bewerber für Studiengänge mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, also i.d.R. für Bachelor-Studiengänge ist der Orientierungstest zwingend vorgeschrieben. Ebenso müssen Studienfachwechsler, Studienortwechsler und Studierende, die ein Zweitstudium beginnen, einen Orientierungstest nachweisen, wenn sie zuvor noch kein Orientierungsverfahren absolviert haben.
Für weitere Fragen steht Ihnen das Zulassungsamt der Hochschule Aalen gerne zur Verfügung
07361-576-2500 oder zulassungsamt@htw-aalen.de
Hiernach werden ggf. 5% über einen Härteantrag, 8% ausländische Studienbewerber, 2% Zweitstudienbewerber und 1% Bewerber mit Antrag auf Ortsbindung vorab zugelassen. Erst dann erfolgt die Zulassung über die Warteliste und die Hochschulzugangsberechtigung.
Weitere Informationen finden Sie nachstehend.
Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und aus beruflichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Gründen ein zweites grundständiges Studium aufnehmen möchten, können nur im Rahmen einer Sonderquote von 2% nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) zugelassen werden.
Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene akademische Abschlussprüfung (z.B. Bachelor-, Diplomprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist.
Die Auswahl der Zweitstudienbewerber erfolgt nach den Kriterien des Prüfungsergebnis des ersten berufsqualifizierenden Erststudiums sowie der Begründung für ein Zweitstudium.
Bis zum Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli) muss zwingend der amtl. beglaubigte Nachweis des Bachelor- oder Diplomabschlusses sowie eine schriftliche Begründung, warum ein Zweitstudium angestrebt wird, an der Hochschule Aalen in Papierform vorliegen (bitte kein Datenupload, Mail oder Fax).
Aus den für jeden Studiengang eingegangenen Bewerbern wird aufgrund der Note des ersten berufsqualifizierenden Bachelor- oder Diplomabschlusses sowie der Begründung eine Meßzahl berechnet, auf Basis derer eine Rangliste erstellt wird. Entsprechend dieser Rangliste werden die Bewerber ggf. vor Auswahl nach Qualifikation zugelassen.
Nach § 9 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) werden 8 % der Studienplätze vorab an ausländische Bewerber mit ausländischen Zeugnissen vergeben.
Bewerber aus EU-Ländern oder Bewerber mit deutschen Zeugnissen werden bei der Zulassung wie deutsche Bewerber behandelt.
Bitte hier bei der Online-Bewerbung nicht "Ausländer" auswählen. Dies führt zu einer falschen Bearbeitung Ihrer Bewerbung und kann zu Problemen führen.
Achtung Neu!
Ab dem Wintersemester 2017 / 2018 werden für ausländische Studienbewerber Studiengebühren fällig. Nähere Informationen über die Gebühren und ggf. die Befreiung von den Studiengebühren finden Sie auf unserer Homepage unter Studiengebühren WS 17/18.
Die Bewerbung von ausländischen Bewerbern mit ausländischen Zeugnissen erfolgt in 3 Schritten:
- Einreichung der ausländischen Zeugnisse und Unterlagen beim Studienkolleg Konstanz www.htwg-konstanz.de. Dort wird geprüft, ob die Nachweise mit einem deutschen Hochschulzugang vergleichbar sind und eine deutsche Note errechnet (Hochschulzugangsberechtigung). Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen am Studienkolleg Konstanz ist kostenlos.
- Online-Bewerbung um einen Studienplatz auf der Homepage der Hochschule Aalen und laden bitte zusätzlich eine Kopie von Ihrem Ausweis / Pass / Aufenthaltstitel hoch. Klicken Sie bitte hierfür auf den mitgeschickten Link, bei der Bestätigungsmail.
- Einreichung der Bewerbungsunterlagen, bis spätestens Bewerbungsschluss in Papierform und amtlich beglaubigt an der Hochschule Aalen:
- Bescheinigung des Studienkolleg Konstanz über die Anerkennung des ausländischen Zeugnisses
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
- TestDAF-Zertifikat: mit mind. TDN 4.0 als Durchschnitt / 16 Punkten
- oder DSH-2 / DSH-3
- oder C2 Zertifikat des Goethe Instituts
- oder telc Deutsch C1
- die Bescheinigung über die Feststellungsprüfung
- Ausländische Zeugnisse
Deutsche Bewerber, die ihren Abschluss im Ausland erlangt haben, wenden sich bitte bezüglich der Anerkennung und Umrechnung Ihrer Note an das Regierungspräsidium Stuttgart.
Nähere Informationen finden Sie unter "ausländische Studienbewerber".
Für Informationen zur Studiengebühr wenden Sie sich bitte an
Frau Susanne Gentner,
07361/576-2264
Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an das
Zulassungsamt der Hochschule Aalen
07361 / 576 2500
es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Ein entsprechender Antrag mit entsprechenden amtl. beglaubigten Nachweisen ist bis Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli) schriftlich in Papierform an der Hochschule Aalen einzureichen. Geht der Antrag verspätet ein, wird der Härteantrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt. Sind entsprechende Unterlagen eingereicht, so wird der Antrag geprüft und ggf. eine Zulassung erteilt. Kann der Härteantrag nicht berücksichtigt werden, so nimmt der Bewerber am regulären Auswahlverfahren teil.
Gemäß §9 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 14a Hochschulvergabeverordnung (HVVO) ist 1 %, mindestens jedoch 1Bewerber vorab über die Quote Ortsbindung zuzulassen.
Zu dem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebundenen Personenkreis gemäß § 14a HVVO gehören Bewerberinnen und Bewerber,
- die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes bzw. einer auf Bundesebene agierenden Mannschaft als aktives Mitglied angehören oder
- die am Wohnort soziale Pflichten wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere
- Tätigkeit in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes;
- Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürger-lichen Gesetzbuchs;
- Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes;
- Ausübung eines Mandats in einer kommunalen Vertretungskörperschaft, dessen Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.
Die Rangfolge innerhalb dieses Personenkreises wird nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der aufgrund des hochschuleigenen Auswahlverfahrens gebildeten Rangliste bestimmt.
Die Unterlagen, Nachweise, schriftlichen Begründungen und Bestätigungen müssen vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli) in Papierform zwingend an der Hochschule Aalen vorliegen.
Die Rangfolge wird durch die Zahl der Halbjahre seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bestimmt. Sofern für eine Hochschulzugangsberechtigung neben dem Schulabschluss die erfolgreiche Ableistung einer fachpraktischen Ausbildung vorausgesetzt wird, bleibt der Zeitpunkt des Abschlusses
dieser Ausbildung außer Betracht.
Halbjahre sind die Zeit vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres (Sommersemester) und die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres (Wintersemester). Es werden nur Halbjahre gezählt, die vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, in vollem Umfang verstrichen sind. Als Beginn des Semesters gilt an der Hochschule Aalen für das Sommersemester der 1. März und für das Wintersemester der 1. September.
Von der Zahl der Halbjahre werden Zeiten abgezogen, in denen eine Einschreibung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes
vorgelegen hat. Es können höchstens 16 Halbjahre berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass Wartezeiten keine Verbesserung der Note der Hochschulzugangsberechtigung bewirken. Es wird eine gesonderte Rangliste aller Bewerber mit Wartezeiten erstellt.
In Baden-Württemberg ist berufl. Qualifizierten oder Bewerbern mit Meisterprüfung / Techniker der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
Bewerber mit Meisterprüfung / Techniker können sich online bis Bewerbungsschluss (zum Wintersemester 15. Juli, zum Sommersemester 15. Januar) an der Hochschule Aalen für die angebotenen Bachelorstudiengänge bewerben. Als Zulassungsvoraussetzung müssen Sie jedoch bis Bewerbungsschluss den Nachweis über eine Studienfachliche Beratung in dem von Ihnen gewählten Studiengang nachweisen. Ebenso müssen Sie das Zeugnis, welches Sie zum Studium berechtigt (z.B. Meisterzeugnis, Technikerzeugnis, Betriebswirt, Fachwirt, etc.) per Post in amtlich beglaubigter Form der Hochschule Aalen zukommen lassen - Bitte beachten Sie auch hier den Bewerbungsschluss!.
Bitte setzen Sie sich bezüglich des Beratungsgespräches mit dem von Ihnen gewünschten Studiengang in Verbindung.
Für Rückfragen steht Ihnen auch das Zulassungsamt der Hochschule Aalen zur Verfügung.
07361-576-2500 oder zulassungsamt@htw-aalen.de
Voraussetzung:
Für sontige berufl. Qualifizierte besteht die Möglichkeit den Zugang zum Studium zu erlangen.
Voraussetzung hierfür ist eine
- mindestens zweijährigen Berufsausbildung und
- in der Regel dreijährigen Berufserfahrung
- formlose Bewerbung an der Hochschule Aalen (bis 1. Februar - Bewerbung nur 1 x pro Jahr möglich) - weitere benötigte Unterlagen siehe unten.
Die Hochschule Aalen kann nach Prüfung der Unterlagen ggf. eine Zulassung zu einem speziellen Eignungstest in Konstanz zulassen. Weitere Informationen zum Eignungstest finden Sie unter: Prüfung für beruflich Qualifizierte in Konstanz.
Nach ggf. bestandenem Eignungstest muss eine fristgerecht Bewerbung zum Studium an der Hochschule Aalen erfolgen (Bewerbungsschluss zum Wintersemester ist der 15.Juli, Bewerbungsschluss zum Sommersemester ist der 15. Januar). Hier müssen dann folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Zeugnis über den bestandenen Eignungstest (Notendurchschnitt gilt als Hochschulzugangsberechtigung)
- Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespräch im jeweiligen Studiengang nachweisen
- weitere Unterlagen siehe Checkliste.
WICHTIG:
Der Antrag auf Prüfung Ihrer Bewerbung zum folgenden Wintersemester/Sommersemester muss bis zum 1. Februar (Ausschlussfrist) eines Jahres unter Angabe des angestrebten Studiengangs an die Hochschule Aalen gerichtet werden. Bitte fügen Sie folgende Unterlagen dem Antrag bei:
- beglaubigte Zeugnisse / Bescheinigungen über Berufsausbildung, Praktika, Berufstätigkeit
- Nachweis über ein Beratungsgespräch im jeweiligen Studiengang
- tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige schulische Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit.
- Erklärung über und mit welchem Erfolg bisher an einer Prüfung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) oder einer entsprechenden Prüfung in der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen wurde oder um Zulassung zu einer solchen Prüfung nachgesucht wurde.
Achtung bei der Bewerbung zum Eignungstest: Bitte nur schriftlich bewerben. Eine Online-Bewerbung ist nicht möglich.
Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen.
07361-576-2500 oder zulassungsamt@htw-aalen.de
Achtung, hier finden Sie wichtige Informationen die Sie beachten müssen, wenn Sie den Studiengang wechseln möchten und in einem höheren Semester starten möchten.
Bei Bewerbungen für höhere Semester gilt der Bewerbungsstichtag
Bewerbung zum Wintersemester: 15. Juli
Bewerbung zum Sommersemester: 15. Januar
Eine spätere Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden!
Für die Einreichung von aktuellen Notenspiegeln sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist entsprechend dem Semesterplan der Hochschule Aalen ein Termin festgelegt und erfolgt abweichend zum Bewerbungsschluss um eine korrekte Einstufung zu ermöglichen.
Folgende Unterlagen müssen u.a. bei der Bewerbung an unserer Hochschule fristgerecht vorgelegt werden (bitte legen Sie Unterlagen über alle Studiengänge vor, in denen Sie bisher immatrikuliert waren):
- aktueller Leistungsnachweis / Notenspiegel des bisherigen Studiengangs mit Angabe der Credit-Points, Note und Anzahl der Versuche (bestandene und nicht bestandene Leistungen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung mit aktuellem Datum. Bitte zusammen mit dem Notenspiegel einreichen!
Zusätzlich benötigte Unterlagen bei einer Bewerbung ab dem dritten oder höherem Semester:
- Teilnahmebescheinigung über eine studienfachliche Beratung im angestrebtenStudiengang.
- Modulhandbuch der bisher bestandenen / nicht bestandenen Leistungen oder Unterlagen mit Inhalt der einzelnen Module sowie Angabe der Credit-Points.
- Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch in einem Studiengang immatrikuliert sein und dort noch Leistungen erbringen, so sind die benötigten Unterlagen bis zu dem im Semesterplan der Hochschule Aalen festgelegten Termin vorzulegen.
Die eingegangenen Unterlagen werden dann zur Prüfung der Zulassung und Einstufung in das jeweilige Semester an den Studiengang weitergeleitet.
Sind nach Abschluss des jeweiligen Zulassungsverfahrens in den höheren Semestern noch Plätze frei, so werden ggf. über das Losverfahren die noch verfügbaren Plätze vergeben.
WICHTIG:
Beachten Sie den Bewerbungsschluss 15. Januar für das Sommersemester, 15. Juli für das Wintersemester!
Einstufung und Anerkennung von Leistungen:
Die Anerkennung von Leistungen erfolgt an der Hochschule Aalen bei der Bewerbung für ein höheres Semester durch das Zulassungs- und Anerkennungsamt des Studiengangs. Hierbei können alle bestandene Leistungen sowie auch ggf. nicht bestandene Leistungen anerkannt werden.
Im Falle einer Zulassung in ein höheres Semester erhalten Sie einen Zulassungsbescheid unter Vorbehalt für das jeweilige Semester. Bitte beachten Sie hier die
Immatrikulationsfrist und legen Sie die geforderten Unterlagen spätestens bis Ende der Immatrikulationsfrist bei der Hochschule Aalen vor.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie HIER!
Achtung:
Bei Antragstellung für ein höheres Semester ist bei einer Ablehnung der Einstufung in ein höheres Semester eine nachträgliche Zulassung in das 1. Semester nach Prüfung der erbrachten Leistungen nicht mehr möglich.
Sollte eine Zulassung in ein höheres Semester nicht möglich sein, so erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
WICHTIG:
Für Studiengangwechsler gelten auch die Bewerbungsfristen
15. Januar - Bewerbungsschluss für das Sommersemester
15. Juli - Bewerbungsschluss für das Wintersemester
Hier finden Sie wichtige Informationen die Sie beim Wechsel des Studiengangs in das 1. Semester oder auch ein höheres Semester beachten müssen.
Sie studieren bisher an der Hochschule Aalen und möchten in einen anderen Studiengang wechseln, dann sind Sie ein interner Studiengangswechsler.
Sie studieren bisher nicht an der Hochschule Aalen sondern sind an einer anderen Hochschule eingeschrieben und möchten aber in einen Studiengang der Hochschule Aalen wechseln, dann sind Sie ein externer Studiengangswechsler.
Gemäß § 14 Hochschulvergabeverordnung (HVVO) ist eine Vorwegzulassung möglich.
Vorweg zugelassen werden kann derjenige, der eine Zulassung in einem Studiengang erhalten hatte, den Studienplatz aber aus folgenden Gründen nicht angetreten hat:
Übernahme einer Dienstpflicht nach Artikel 12 a des Grundgesetzes oder Übernahme einer solche Dienstpflicht oder
entsprechender Dienstleistungen bis zur Dauer von drei Jahren
- z.B. freiwilliger Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz in der Fassung vom 15. August 2011(BGBl. I S. 1730) in der jeweils geltenden Fassung
- oder Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011(BGBl. I S. 687) in der jeweils geltenden Fassung
- oder mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz vom 18. Juni1969 (BGBl. I S. 549) in der jeweils geltenden Fassung
- oder Jugendfreiwilligendienst im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes vom 16. Mai 2008(BGBl. I. S. 842), geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S.2854, 2923), in der jeweils geltenden Fassung
- oder Aufgabe im Rahmen eines von der Bundesregierunggeförderten Modellprojekts geleistet hat
- oder ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige Person aus dem Kreis der Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren betreut oder gepflegt hat.
Die genannten Personen werden vorweg ausgewählt, wenn sie bei oder nach Beginn ihres Dienstes von der Hochschule in diesem Studiengang zugelassen worden sind. Der von einem nach § 1 Abs. 2 Deutschen gleichgestellten ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosengeleistete Dienst steht einem Dienst nach Absatz 1 gleich, wenn er mit diesem Dienst vergleichbarist.
Die Vorwegauswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird. Ist der Dienst noch nicht beendet, ist durch Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass der Dienst bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 15. März oder bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 1. Oktober beendet sein wird.
Liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung entsprechend vor, so erfolgt eine Vorwegauswahl unter Anrechnung auf die insgesamt verfügbaren Studienplätze.
Wird die Festlegung einer Rangfolge zwischen den vorweg Auszuwählenden erforderlich, entscheidet das Los.
Ausländer im Sinne des Zulassungsrechtes ist derjenige, der eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (nicht EU-Ausland) und seine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat - z.Bsp. türkische Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung in der Türkei erworben. Nicht dazu zählen türkische Staatsangehörige die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (werden wie Deutsche behandelt!)
Bitte wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle in Konstanz und stellen Sie dort zuerst einen Antrag auf Zeugnisanerkennung.
Ausländerstudienkolleg (ASK)
Brauneggerstr. 55
78462 Konstanz
07531-206-361
http://www.ask.htwg-konstanz.de
Wenn Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen unter
07361-576-2500 oder zulassungsamt@hs-aalen.de
Sie kommen aus einem EU-Land (nicht Deutschland) und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im EU-Ausland erworben, dann sind Sie EU-Ausländer.
Bitte lassen Sie Ihr Zeugnis über das Ausländer Studienkolleg in Konstanz bescheinigen.
Studienkolleg
HTWG Konstanz
Brauneggerstr. 55
78462 Konstanz
+49 / (0) 75 31 / 206 - 361 oder 362, nachmittags 414
Fax: +49 / (0) 75 31 / 206 - 683
studienkolleg(at)htwg-konstanz.de
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben?
Wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Stuttgart und lassen Sie Ihr Zeugnis dort anerkennen.
Regierungspräsidiums Stuttgart
Abt. 7 - Schule und Bildung
Breitscheidstraße 42
70176 Stuttgart
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Hauptantrag, 1. Hilfsantrag, 2. Hilfsantrag – wie funktioniert das?
Jeder Bewerber kann nur einen Antrag auf Zulassung stellen. Hier muss sich der Bewerber für einen Studiengang im Hauptantrag entscheiden und kann bis zu zwei weitere Studiengänge im Hilfsantrag eintragen. Die Zulassung kann also im Prinzip für insgesamt bis zu 3 Studiengänge beantragt werden, wobei die Rangfolge entsprechend der Auswahl Hauptantrag, 1. Hilfsantrag, und 2. Hilfsantrag für den Bewerber gewertet wird.
Stellen Sie dennoch mehrere Hauptanträge, so wird nur über den letzten fristgerecht eingegangenen Hauptantrag entschieden. Alle weiteren Anträge bleiben unberücksichtigt bzw. werden gelöscht.
Hilfsanträge bieten die Möglichkeit, eine zweite bzw. dritte Studienwunschwahl anzugeben, die dann ggf. berücksichtigt werden könnte, wenn man zu dem eigentlichen Wunschstudiengang nicht zugelassen wird.
Hierbei ist zu beachten, dass Hilfsanträge nur dann berücksichtigt werden, wenn nicht alle Studienplätze des Studienganges bereits über die Bewerbungen im Hauptantrag vergeben wurden!
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Bewerbung für ein Zweitstudium sowie bei der Beantragung einer bevorzugten Zulassung keine Hilfsanträge gestellt werden dürfen.
Bitte stellen Sie jedoch Hilfsanträge nur dann, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen und im Fall einer Zulassung das Studium auch tatsächlich aufnehmen würden.
Für die Behandlung von Haupt- und Hilfsanträgen gilt:
- Zuerst werden die Hauptanträge nach Rangplatz (Note ggf. mit Berücksichtigung der Leistungsboni) für den jeweiligen Studiengang zugelassen.
Hierbei wird eine Einschreibefrist gesetzt, innerhalb der sich die zugelassenen Bewerber entscheiden müssen, ob Sie den angebotenen Studienplatz annehmen möchten. - Sollten nach Ende der Einschreibfrist noch Plätze im jeweiligen Studiengang frei geblieben sein, so werden diese durch ein Nachrückverfahren vergeben.
- Sofern noch Bewerber im Hauptantrag vorhanden sind, werden diese zuerst zugelassen. Es gilt die Rangliste entsprechend der ermittelten Noten.
- Sollten nun keine Hauptanträge mehr vorhanden sein, aber immer noch Studienplätze frei sein, so wird begonnen, die ersten Hilfsanträge für diesen Studiengang nach der Rangliste zu vergeben.
Weitere Informationen zu Studiengebühren finden Sie HIER
Die Satzung über die Versagung zum Studium an der Hochschule Aalen wurde vom Senat der Hochschule Aalen mit Beschluss vom 29. März 2017 aufgehoben. Am 7. April hat der Rektor der Hochschule Aalen dieser Satzung zugestimmt.
Sie haben bereits an einer anderen Hochschule studiert und möchten Ihr Studium an der Hochschule Aalen fortsetzen?
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie im gleichen Studiengang den Prüfungsanspruch an einer anderen Hochschule verloren haben oder dieser aus sonstigen Gründen nicht mehr besteht, dann ist aufgrund § 60 Abs. 2 Nr. 2 die Immatrikulation zu versagen.
Dies gilt nicht, wenn Sie z.B. an einer Universität oder Dualen Hochschule studiert und dort den Prüfungsanspruch verloren haben.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann setzen Sie sich bitte mit dem Zulassungsamt der Hochschule Aalen in Verbindung
07361-576-2500
Sollten Sie eine Zulassung erhalten haben beachten Sie bitte Folgendes:
Die im Zulassungsbescheid genannte Frist zur Vorlage der benötigten Unterlagen bei der Hochschule Aalen ist zwingend einzuhalten. Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in amtl. beglaubigter Fassung bei der Hochschule Aalen vorgelegt wird. (Achtung - Beglaubigungen von Krankenkassen, Pfarrämtern, .... werden nicht akzeptiert!!! Als amtl. beglaubigt wird anerkannt z.B. Schule die das Zeugnis ausgestellt hat, Rathaus, Polizei, Finanzamt,...)
Bewerbernummer:
Sie haben nach Abschluss der Bewerbung eine 8-Bewerbernummer erhalten. Mit dieser Bewerbernummer können Sie sich in den "Online-Tools - wie ist der Stand meiner Bewerbung" einloggen und den Stand Ihrer Bewerbung abfragen.
Bitte prüfen Sie hier regelmäßig - auch nach Einreichung der Unterlagen zur Immatrikulation - den Stand Ihrer Bewerbung. Sollten nach Prüfung Ihrer Unterlagen noch Dokumente fehlen, werden Ihnen dort die entsprechenden Informationen angezeigt. Sollten Sie der Meinung sein, diese bereits eingereicht zu haben, bitten wir um Rückmeldung.
Immatrikulationsnummer / Matrikelnummer:
Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, wurde Ihnen mit der Zulassung ein Benutzeraccount mit einer Immatrikulationsnummer / Matrikelnummer und entsprechendem Passwort übermittelt.
Die Immatrikulationsnummer / Matrikelnummer und das Passwort benötigen Sie für Ihr gesamtes weiteres Studium an der Hochschule Aalen und wird ebenso auf den Studierendenausweis/Chipkarte aufgedruckt. Sie können damit z. B. den Zahlungsvorgang vornehmen oder die Studienbescheinigung nach erfolgter Bezahlung drucken. Loggen Sie sich bitte hierfür mit 5-stelliger Immatrikulationsnummer/Matrikelnummer sowie dem Initialpasswort ein.
Sollten Sie während der Bewerbungsphase/Zulassungsphase Probleme mit der Bewerbernummer bzw. Matrikelnummer haben, dann melden Sie sich bitte im Zulassungsamt unter Tel. 07361-576-2500 oder zulassungsamt@hs-aalen.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Für Erstsemester vor Vorlesungsbeginn:
Bitte beantragen Sie keine Chipkarte (Studierendenausweis), diese wird Ihnen zeitnah vor Vorlesungsbeginn per Post übermittelt sofern Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Wichtige Informationen zur Immatrikulation finden Sie HIER!
Die zugelassenen Bewerber haben innerhalb einer im Zulassungsbescheid benannten Frist Zeit den Studienplatz anzunehmen. Sind am Ender der Immatrikulationsfrist alle Studienplätze belegt, so findet kein Nachrückverfahren statt. Es werden keine weiteren Bewerber mehr zugelassen.
Sind am Ende der Immatrikulationsfrist noch Studienanfängerplätze frei, so werden weitere Bewerber zum Studium zugelassen.
Dieser Vorgang wiederholt sich so lange bis entweder alle Studienanfängerplätze des jeweiligen Studienganges belegt sind, oder bis keine Bewerber mehr für den Studiengang vorhanden sind.
Sollten Sie somit im ersten Zulassungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben, so kann unter Umständen eine Zulassung im Nachrückverfahren zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Sind alle Bewerber eines Studienganges zugelassen, es konnten jedoch noch wenige Studienanfängerplätze nicht besetzt werden, so kann der Studiengang ein Losverfahren durchführen.
Hierzu wird das Losverfahren auf der Homepage der Hochschule Aalen eingestellt. Noch interessierte Studienbewerber können sich auf den Studiengang bewerben. Bitte achten Sie darauf, dass eine Bewerbung nur in einer bestimmten Frist möglich ist.
Aus allen fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden die noch freien Studienplätze verlost. Es erfolgt keine Bildung einer Rangliste.
Nehmen mehrere Studiengänge am Losverfahren teil, so kann sich der Studienbewerber auch für mehrere Studiengänge bewerben. Sollte eine Auslosung in zwei oder mehreren Studiengängen erfolgen, so wird der Bewerber kontaktiert und muss eine Wahl treffen.
Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Einladung die dem Zulassungschreiben der Hochschule Aalen beigefügt ist.
An diesem Tag haben Sie Sie Möglichkeit sich über den Studiengang, in dem Sie zugelassen wurden, näher zu informieren, Fragen zu stellen und selbstverständlich können Sie sich die Hochschule Aalen ansehen.
Das Zulassungsamt der Hochschule Aalen hat an diesem Tag durchgehend von 8.30 - 15.30 Uhr geöffnet. Gerne dürfen Sie bei uns vorbeischauen und wenn Sie möchten sich auch gerne an diesem Tag persönlich an der Hochschule Aalen einschreiben. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Sollten Sie eine Zulassung zum Studium an der Hochschule Aalen erhalten haben und möchten den Studienplatz nicht annehmen, dann ist eine Negativ-Rückmeldung nicht notwendig.
Ausnahme:
Sie können den Studienplatz nicht annehmen, da Sie sich für den freiwilligen Dienst oder für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr verpflichtet haben. Senden Sie uns bitte den unteren Abschnitt des Zulassungsbescheides..
Wiederabsage Studienplatz
Sollten Sie eine Zulassung zum Studium an der Hochschule Aalen erhalten und bereits angenommen haben, möchten jetzt jedoch den Studienplatz wieder absagen, so lassen Sie uns bitte unter zulassungsamt@htw-aalen.de eine formlose Mitteilung zukommen.
Sollten Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben, dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Rückerstattung und beachten Sie die jeweiligen Fristen. Die Absage des Studienplatzes ist bis max. 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters möglich. Eine Antragstellung zur Rückerstattung bei der Hochschule Aalen ist grundsätzlich gegeben, eine Rückzahlung kann jedoch nur bei fristgerechter Absage des Studienplatzes erfolgen (Verwaltungskostenbeitrag 70,- Euro, Studentenwerksbeitrag (inklusive Semesterticket) in Höhe von 65,- Euro und Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft in Höhe von 12,- Euro). Bitte reichen Sie den Antrag insgesamt (Teil der Hochschule Aalen und Teil des Studierendenwerk Ulm) direkt an der Hochschule Aalen ein (weitere Informationen finden Sie HIER).
Bitte beachten Sie - Für die Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages sowie des Studentenwerksbeitrages gelten unterschiedliche Fristen.
Die Präsenstation zur Infoveranstaltung finden Sie HIER
Für das Wintersemester ab ca. Anfang Mai, für das Sommersemester ab ca. Anfang November. Entsprechende Hinweise geben wir auf unserer Homepage bekannt.
Sollten nicht alle Plätze eines Studiengangs im ersten Koordinierungsverfahrens angenommen werden, dann werden die weiteren Plätze über Hochschulstart.de über das zweite Koordinierungsverfahren vergeben. D.h. Sie könnten trotz eines vorliegenden Ablehnungsbescheides noch eine Zulassung erhalten, falls noch Plätze zur Verfügung stehen.
Bitte gedulden Sie sich etwas.
Eine Bewerbung in ein höheres Semester ist dann möglich, wenn Sie diesen Studiengang bereits studiert haben und hier Leistungen nachweisen können oder einen anderen Studiengang studiert haben, dessen Leistungen vergleichbar sind.
ACHTUNG: Sollten Sie im gleichen Studiengang einen Ausschluss erhalten haben (Fach-, CP- oder Zeitausschluss) so ist eine Zulassung im gleichen Studiengang nicht zulässig.
Bitte prüfen Sie, in welches Semester Sie eingestuft werden möchten. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Studiengang in Verbindung. Eine Einstufung kann nur in das von Ihnen beantragte Semester erfolgen sofern auch Kapazität vorhanden ist.
Bachelorstudiengänge:
Die ersten Zulassungsbescheide werden an diejenigen Bewerber verschickt, die über Hochschulstart.de ein Zulassungsangebot erhalten und dieses auch angenommen haben.
Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen während des Zulassungszeitraumes ab. In dringenden Fällen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Masterstudiengänge:
Die ersten Zulassungsbescheide werden ca. 4-5 Arbeitstage nach Bewerbungsschluss verschickt. Bei ausländischen Studierenden wird zusätzlich zum Bescheid in Papierform eine Mail mit dem eingescannten Bescheid verschickt. Bitte vereinbaren Sie direkt einen Termin mit dem entsprechenden Konsulat bzgl. eines Visas.
Den Stand des Verfahrens können Sie in den Online-Tools abfragen.
Für Bachelorstudiengänge:
Für das Sommersemester ist Bewerbungsschluss der 15. Januar, für das Wintersemester der 15. Juli.
Für Masterstudiengängen:
Bei Masterstudiengängen kann es abweichende Regelungen geben. Diese finden Sie in der jeweiligen Zulassungssatzung bzw. werden diese in den Checklisten für die Studiengänge gesondert aufgelistet.
Bewerber, die aufgrund körperlicher oder krankheitsbedingter Gegebenheiten zwingend jetzt einen Studienplatz benötigen oder eine entsprechende Härte nachweisen können, können einen Antrag auf Härtefall stellen. Geben sie dies bitte bei der Bewerbung über Hochschulstart.de an.
Bitte legen Sie bis Bewerbungsschluss entsprechende Nachweise (aktuelle ärztliche Atteste oder Bescheinigungen) im Zulassungsamt der Hochschule Aalen vor.
Unterlagen die nach Bewerbungsschluss an der Hochschule Aalen eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei einer Ablehnung Ihrer Bewerbung werden ggf. von Ihnen eingereichte Unterlagen vernichtet. Möchten Sie, dass wir Ihre Unterlagen bei einer Ablehnung zurücksenden, so übersenden Sie uns mit Ihrer Bewerbung einen frankierten Rückumschlag und vermerken Sie eine Bitte der Rücksendung in einem gesonderten Schreiben.
Alle digital gespeicherten Daten werden am Ende des jeweiligen Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Sie haben ein Zulassungsangebot erhalten und haben das Studienangebot angenommen, dann erhalten Sie zeitnah zur Annahme entsprechende Unterlagen zur Immatrikulation. Es wird eine entsprechende Studierendenakte erstellt, in welcher alle Unterlagen die Sie betreffen, abgelegt werden. Diese Akte wird für Sie während Ihres Studiums im jeweiligen Studiengang geführt.
Sollten Sie ein Zulassungsangebot erhalten und dieses auch angenommen haben, so ist im entsprechenden Zulassungsbescheid ein Immatrikulationszeitraum benannt. Bitte verpassen Sie diesen Zeitraum nicht, da ansonsten Ihre Zulassung erlischt und eine Immatrikulation nicht mehr möglich ist. Wenn Sie im Vorfeld bereits wissen, dass Sie die Immatrikulation nicht selbst vornehmen können, dann bevollmächtigen Sie bitte Ihre Eltern, Angehörige oder Freunde.
Sie können sich im Bereich der Bachelorstudiengänge pro Semester insgesamt auf 3 Studienangebote an der Hochschule Aalen bewerben. Über Hochschulstart können Sie nach Bewerbungsschluss einsehen, in welchen Ihrer Angebote Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben.
Bei Masterstudiengängen haben Sie die Möglichkeit, einen Hauptantrag und bis zu 2 Hilfsanträge zu stellen. (Hauptantrag wird vorrangig bearbeitet. Erhalten Sie hier keine Zulassung, so kann, sofern die Hilfsanträge bei den von Ihnen gewählten Studiengängen zum Tragen kommen, hier ggf. eine Zulassung erfolgen)
Eine erneute Bewerbung in den folgenden Semestern ist möglich.
Für einige Bachelor-Studiengänge an der Hochschule Aalen ist ein Vorpraktikum notwendig. Dies sind die Studiengänge Allgemeiner Maschinenbau, Maschinenbau / Produktentwicklung und Simulation , Oberflächentechnologie / Neue Materialien, Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Internationaler Technischer Vertrieb, Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Materialographie / Neue Materialien, Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Maschinenbau / Neue Materialien und Ingenieurpädagogik. Sollten Sie kein Vorpraktikum nachweisen können, so haben Sie bei diesen Studiengängen die Möglichkeit das Vorpraktikum bis Ende des Grundstudiums (Ende 3. Semester) nachzuholen.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zukünftigen Studiengang in Verbindung.
Für Masterstudiengänge ist kein Vorpraktikum notwendig.
Bewerber die einen Grund vorweisen können, der im öffentlichen Interesse liegt, weshalb Sie unbedingt an der Hochschule Aalen studieren müssen, können einen Antrag auf Ortsbindung stellen. Hierunter fallen z.B. Bewerber die einem A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören und aufgrund dieser Zugehörigkeit zwingend in Aalenstudieren müssen.
Hierunter fallen nicht Bewerber, die aufgrund privater Gründe an der Hochschule Aalen studieren möchten.
Bitte geben Sie dies im Rahmen Ihrer Bewerbung bei Hochschulstart.de an und laden Sie entsprechende Nachweise bis spätestens Bewerbungsschluss im Uploadportal der Hochschule Aalen hoch. Unterlagen die nicht bis Bewerbungsschluss an der Hochschule Aalen vorliegen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie ein Zulassungsangebot für einen Studiengang an der Hochschule Aalen erhalten haben, können Sie diesen Studiengang direkt annehmen oder abwarten bis spätestens zur Entscheidungsphase 1. Vorab erhalten Sie mit Unterbreitung des Zulassungsangebotes weitere Informationen zu dem von Ihnen gewählten Studiengang. Ebenso erhalten Sie eine Einladung zum Bewerberinfotag.
Am Bewerberinfotag erhalten Sie nochmals die Möglichkeit sich über die von Ihnen gewählten Studiengänge zu informieren.
Sollten Sie sich für die Hochschule Aalen entscheiden, dann erhalten Sie zeitnah einen Zulassungsbescheid mit entsprechenden Informationen zur Einschreibung sowie einen Zeitrahmen innerhalb dessen Sie sich immatrikulieren müssen. Bitte lesen Sie sich die Unterlagen genau durch und beachten Sie die angegebene Immatrikulationsfrist. Wenn Sie Fragen haben, so können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen unter zulassungsamt@htw-aalen.de oder Tel: 07361-576-1299
Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife können Sie sich bewerben.
Zusätzlich können sich auch Berufstätige mit erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung oder einer der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung ebenfalls bewerben (bitte beachten: hier ist ein Beratungsgespräch im gewählten Studiengang zwingend vorgeschrieben – Nachweis ist bis 15. Jan/15. Juli zu erbringen).
Berufliche Qualifizierte haben ebenso die Möglichkeit bei uns ein Studium zu beginnen. Bitte setzen Sie sich in diesem Falle direkt mit uns in Verbindung Mail: zulassungsamt@htw-aalen.de oder Tel. 07361-576-2500.
Vereinzelt wird bei Bachelorstudiengängen ein Vorpraktikum verlangt. Bzgl. der Inhalte setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Studiengäng in Verbindung.
Das Vorpraktikum kann bis zum Ende des Grundstudiums nachgereicht werden.
Wartesemester berechnen sich aus der Zahl der Semester, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind und die Sie nicht studiert haben.
ACHTUNG: Wartesemester heißt nicht, dass Sie eine Verbesserung der Hochschulzugangsnote (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, etc.) erhalten. Es wird eine getrennte Liste der Bewerber mit Wartesemestern erstellt. 10 % werden über diese Liste zugelassen.
Bis Bewerbungsschluss sind vor allem die Unterlagen an die Hochschule Aalen zu übersenden, die zur Verbesserung der HZB-Note dienen (z.B. Berufsausbildung, Berufserfahrung, Berufspraktika, BWL-Test,....). Mit Beendigung der Online-Bewerbung erhalten Sie eine E-Mail mit einen Link, mit dem Sie bitte Ihr Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife,…..) sowie weitere Unterlagen entsprechend angehängter Checkliste als PDF-Datei hochladen umüssen.
Konsekutive Studiengänge sind inhaltlich aufeinander aufgebaute Bachelor- und Masterstudiengänge.
Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus.
Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Studium, Bachelor oder Master) haben Sie die entsprechende Grundlage für ein Masterstudium gelegt. Weitere Voraussetzungen sind in den jeweiligen Zulassungsatzungen definiert.
In der Regel sind für die jeweiligen Masterstudiengänge Bachelor- oder Diplomabschlüsse mit entsprechender Fachrichtung sowie eine entsprechende Zugangsnote zwingend Voraussetzung. Ggf. können in den jeweiligen Zulassungssatzungen weitere Voraussetzungen bzw. Nachweise bestimmt sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an zulassungsamt@htw-aalen.de (Tel. 07361-576-2500) oder den jeweiligen Studiengang.
Nach erfolgreicher Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einer Checkliste zum Einreichen von Unterlagen sowie dem Link zum Masteruploadportal. Bitte lade Sie alle notwendigen Bewerbungsunterlage (siehe Checkliste) bis Bewerbungsschluss hoch.
Bitte beachten Sie:
Abschlusszeugnisse die nicht in Deutschland erstellt wurden müssen in amtl. beglaubigter Form bis Bewerbungsschluss bei der Hochschule Aalen eingereicht werden.
ACHTUNG: Anders wie bei der Bewerbung zu einem Bachelorabschluss müssen hier alle geforderten Unterlagen vor Ende Bewerbungsschuss an der Hochschule Aalen vorliegen.
Nach der regulären Rückmeldefrist werden diejenigen, die die Gebühren nicht bezahlt haben und somit keine Rückmeldung erfolgt ist, über ein gesondertes Schreiben an die Rückmeldefrist erinnert. Sie erhalten eine weitere Frist zur Rückmeldung und Bezahlung der Gebühren (Online-Tools). Diese Frist müssen Sie aber zwingend einhalten.
Reagieren Sie auf diese Frist nicht, werden Sie aufgrund fehlender Rückmeldung exmatrikuliert und können Ihr Studium somit nicht mehr fortsetzen.
Achtung: auch bei verspäteter Rückmeldung erfolgt die Bezahlung über die Online-Tools im SEPA-Lastschriftverfahren. Das Login ist während der Nachfrist freigeschaltet.
Bitte überweisen Sie die Gebühren nicht. Überweisungen erfolgen über die Landesoberkasse was zu Verzögerungen bei Verbuchung der Gebühren führen kann. Ggf. ist die Einhaltung der Rückmeldefrist gefährdet
Hier gibt es verschiedene Vorgehensweisen:
1. Sie haben auf das Ausschlusschreiben des Studiengangs nicht reagiert und möchten bzw. werden Ihr
Studium nicht fortsetzen - Bitte melden Sie sich in diesem Fall nicht zurück und bezahlen Sie nicht die
fälligen Gebühren und Entgelte. Wenn Sie sich nicht auf das Ausschlusschreiben des Studiengangs
gemeldet haben, werden Sie nach Ablauf der Frist von einem Monat Exmatrikuliert.
2. Sie haben auf das Ausschlusschreiben des Studiengangs reagiert, es läuft das Verfahren im Studiengang,
eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen - Bitte melden Sie sich fristgerecht zum folgenden
Studiensemester zurück. Sollte die Entscheidung ggf. gegen Sie ausfallen, haben Sie die Möglichkeit
die Bezahlten Gebühren und Beiträge ggf. zurückzufordern.
3. Sie haben bereits Ihre Bachelorarbeit abgegeben und keine weiteren Leistungen offen(Kolloquium ist
im Curriculum nicht als separate Leistung ausgewiesen) - Bitte melden Sie sich nicht zurück. Sie werden
in dem Semester, in dem Sie Ihre Bachelorarbeit abgegeben haben exmatrikuliert. Eine Rückmeldung
ist nicht notwendig.
4. Sie haben nur noch Ihre Bachelorarbeit abzugeben, alle weiteren Leistungen sind erbracht - Bitte
melden Sie sich unbegingt zum folgenden Studiensemester zurück. Die Bachelorarbeit ist eine
Prüfungsleistung die Sie nur erbringen dürfen, wenn Sie eingeschriebener Student an der
Hochschule Aalen sind.
Verwaltungsgebühren: Für jedes Semester fallen derzeit Verwaltungsgebühren in Höhe von 70,-- Euro an.
Studentenwerksbeitrag: Zusätzlich ist der Studentenwerksbeitrag (Studentenwerk Ulm) in Höhe von 65,-- Euro.
Beitrag Verfasste Studierendenschaft (ab SS 2017): Ab dem Sommersemester 2017 ist als Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft ein Beitrag von 12,-- Euro zu entrichten.
Insgesamt sind somit Semesterbeiträge in Höhe von 147,-- Euro pro Semester fällig.
Den Betrag müssen Sie innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist per Lastschriftverfahren über die Online-Tools der Hochschule Aalen bezahlen.
Der Zeitpunkt der systemseitigen Auslösung der Zahlung wird bei der Hochschule Aalen im System verbucht. Die Beiträge werden in dem Ihnen angezeigten Zeitraum von Ihrem Konto abgebucht. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto zu dem genannten Termin gedeckt ist bzw. dass Sie korrekte Daten der Bankverbindung eingegeben haben. Bei einer Rücklastschrift werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,- Euro zuzüglich Bankgebühren fällig.
Achtung:
Ab dem Wintersemester 17/18 werden für internationale Studierende sowie Zweitstudienbewerber Studiengebühren erhoben.
Weitere Informationen finden Sie HIER