Bei Masterstudiengängen gibt es unterschiedliche Arten.
Hier sind insbesondere die Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
Als konsekutive Masterstudiengänge bezeichnet man Studiengänge, die inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang aufbauen.
Es ist keine berufserfahrung notwendig. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fachrichtung, die in der jeweiligen Zulassungssatzung des konsekutiven Masterstudiengangs definiert ist, eingehalten werden muss.
Konsekutive Masterstudiengänge können entweder im Sommer- und Wintersemester, oder auch nur zu einem Semester starten.
Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Dies ist eine zwingende Zugangsvoraussetzung, welche in der Regel bis zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden muss.
Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen.
Um einen Masterstudiengang studieren zu können müssen Sie zwingend einen ersten berufsqualifizierenden Bachelor- / oder Diplomstudiengang abgeschlossen haben.
Für jeden Studiengang können zudem weitere zwingende Zulassungsvoraussetzungen definiert sein wie z.Bsp. eine dem Studiengang zugeordnete Fachrichtung, eine Mindestnote zur Zugangsvoraussetzung,..... Diese Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Satzungen festgelegt und können nachgelesen werden bzw. sind in den nachstehenden Checklisten entsprechend dargestellt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Zentrale Zulassungsamt (07361-576-2207 oder zulassungsamt-master@htw-aalen.de), oder direkt an den jeweiligen Studiengang.
Bewerbungsfristen sind
zum Wintersemester der 15. Juli
zum Sommersemester der 15. Januar
Abweichende Bewerberfristen
Master „Advanced Material and Manufacturing“ und Master „Advanced Systems Design“
für das Sommersemester: 30. November
für das Wintersemester: 15. Juli
Master „Polymer Technology“ (konsekutiv)
für das Sommersemester: 15. November
Nachstehend finden Sie für jeden Masterstudiengang der Hochschule Aalen eine Checkliste.
Hierin sind alle Unterlagen aufgelistet, die Sie zur Bewerbung für den jeweiligen Studiengang im Zulassungsamt an der Hochschule Aalen einreichen müssen. Hierzu erhalten Sie nach Durchführung der Online-Bewerbung eine Link. Nach anklicken des Links können Sie dort Ihre Unterlagen online hochladen (halten Sie bitte die entsprechenden Dokumente im PDF-Format bereit.
Gemäß § 12 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) werden Studienplätze über Härtequote auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für dies es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Ein entsprechender Antrag mit entsprechenden amtl. beglaubigten Nachweisen ist bis Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli oder ggf. gesonderete Bewerbungsfristen in einzelnen Masterstudiengängen) schriftlich in Papierform an der Hochschule Aalen einzureichen. Geht der Antrag verspätet ein, wird der Härteantrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt. Sind entsprechende Unterlagen eingereicht, so wird der Antrag geprüft und ggf. eine Zulassung erteilt. Kann der Härteantrag nicht berücksichtigt werden, so nimmt der Bewerber am regulären Auswahlverfahren teil.
Hier geht es zur Online-Bewerbung
Bitte klicken Sie HIER
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Bei Masterstudiengängen können Sie sich an der Hochschule Aalen online bewerben.
Bevor Sie mit der Online-Bewerbung beginnen, legen Sie sich bitte alle benötigten Informationen vorab bereit (Checkliste bereitzulegende Unterlagen siehe oben).
Bitte lesen Sie sich alle Informationen und Daten genau durch und prüfen Sie die gemachten Eingaben. Falsche Eingaben bzw. falsche Angaben führen zum Ausschluss am Zulassungsverfahren.
Am Ende der Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrer Bewerbernummer und einem Link zum Masteruploadportal der Hochschule Aalen. Bitte bewahren Sie diese Mail gut auf.
Laden Sie die benötigten Unterlagen wie Abschlusszeugnis Bachelor/Diplom, vorläufige Note, Berufsausbildung, Praktika,..... fristgerecht über das Masteruploadportal der Hochschule Aalen hoch.
In der Regel spätestens 1 Wochen nach Bewerbungsschluss werden an der Hochschule Aalen die Zulassungsbescheide verschickt (ggf. abweichende Termine bei Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren oder abweichenden Bewerbungsfristen).
Sie können ebenfalls in den Online-Tools den Stand Ihrer Bewerbung überprüfen. Sollten Sie eine Zulassung erhalten haben, ist unter "Zulassung" ein "J" vermerkt.
Sollte die Online-Bewerbung nicht funktionieren, dann können Sie sich auch in Papierform bewerben. Füllen Sie bitte hierzu den Zulassungsantrag (siehe oben) aus und senden Sie diesen an die Hochschule Aalen.
Hochschule Aalen
Beethovenstr. 1
73430 Aalen
07361-576-2500
Bei Bewerbungen für höhere Semester gilt der Bewerbungsstichtag (Masterstudiengänge in der Regel wie bei Bachelorstudiengängen, abweichende Regelungen sind in der jeweiligen Zulassungssatzung festgelegt).
Bewerbung zum Wintersemester: 15. Juli
Bewerbung zum Sommersemester: 15. Januar
Eine nach Bewerbungsschluss eingegangene Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden!
Für die Einreichung von aktuellen Notenspiegeln sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist entsprechend dem Semesterplan der Hochschule Aalen ein Termin festgelegt und erfolgt abweichend zum Bewerbungsschluss um eine korrekte Einstufung zu ermöglichen.
Folgende Unterlagen müssen u.a. bei der Bewerbung an unserer Hochschule fristgerecht vorgelegt werden (bitte legen Sie Unterlagen über alle Studiengänge vor, in denen Sie bisher immatrikuliert waren):
- aktueller Leistungsnachweis / Notenspiegel des bisherigen Studiengangs mit Angabe der Credit-Points, Note und Anzahl der Versuche (bestandene und nicht bestandene Leistungen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung mit aktuellem Datum. Bitte zusammen mit dem Notenspiegel einreichen!
- Modulhandbuch der bisher bestandenen / nicht bestandenen Leistungen oder Unterlagen mit Inhalt der einzelnen Module sowie Angabe der Credit-Points.
- Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch in einem Studiengang immatrikuliert sein und dort noch Leistungen erbringen, so sind die benötigten Unterlagen bis zu dem im Semesterplan der Hochschule Aalen festgelegten Termin vorzulegen.
Die eingegangenen Unterlagen werden dann zur Prüfung der Zulassung und Einstufung in das jeweilige Semester an den Studiengang weitergeleitet.
Einstufung und Anerkennung von Leistungen:
Die Anerkennung von Leistungen erfolgt an der Hochschule Aalen bei der Bewerbung für ein höheres Semester durch das Zulassungs- und Anerkennungsamt des Studiengangs. Hierbei können alle bestandene Leistungen sowie auch ggf. nicht bestandene Leistungen anerkannt werden.
Im Falle einer Zulassung in ein höheres Semester erhalten Sie einen Zulassungsbescheid unter Vorbehalt für das jeweilige Semester. Bitte beachten Sie hier die Immatrikulationsfrist und legen Sie die geforderten Unterlagen spätestens bis Ende der Immatrikulationsfrist bei der Hochschule Aalen vor. Weitere Informationen finden Sie HIER!
Achtung:
Bei Antragstellung für ein höheres Semester ist bei einer Ablehnung der Einstufung in ein höheres Semester eine nachträgliche Zulassung in das 1. Semester nach Prüfung der erbrachten Leistungen nicht mehr möglich.
Sollte eine Zulassung in ein höheres Semester nicht möglich sein, so erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
Wenn Sie den Studiengang wechseln möchten, dann bewerben Sie sich bitte online.
WICHTIG:
Für Studiengangwechsler gelten auch die Bewerbungsfristen
15. Januar - Bewerbungsschluss für das Sommersemester
15. Juli - Bewerbungsschluss für das Wintersemester
Abweichende Bewerberfristen:
"Master Advanced Material and Manufacturing" und "Master Advanced Systems Design"
für das Sommersemester: 30 November
für das Wintersemester: 15. Juli
Master "Polymer Technology" (konsekutiv)
für das Sommersemester: 15. November
Sollten Sie eine Zulassung erhalten und haben Fragen, dann melden Sie sich bitte. Wir beraten Sie gerne.
Bitte wenden Sie sich an:
Stefanie Erhardt Christa Holzbrecher
07361-576-2207 07361-579-2478
Zulassungsamt-master@hs-aalen.de
Informationen zu Studiengebühren finden Sie HIER
Von allen rechtzeitig bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli, ggf. abweichende Fristen) eingegangenen Bewerbung wird nach verbuchen der jeweiligen Notenverbesserung, ggf. Bonierungsmöglichkeiten nach der dann errechneten Zugangsnote eine Rangliste erstellt. Entsprechend dieser Rangliste werden Zulassungen ausgesprochen.
Die zugelassenen Bewerber haben innerhalb einer im Zulassungsbescheid benannten Frist Zeit den Studienplatz anzunehmen. Sind am Ender der Immatrikulationsfrist alle Studienplätze belegt, so findet kein Nachrückverfahren statt. Es werden keine weiteren Bewerber mehr zugelassen.
Sind am Ende der Immatrikulationsfrist noch Studienanfängerplätze frei, so werden weitere Bewerber zum Studium zugelassen.
Dieser Vorgang wiederholt sich so lange bis entweder alle Studienanfängerplätze des jeweiligen Studienganges belegt sind, oder bis keine Bewerber mehr für den Studiengang vorhanden sind.
Sollten Sie somit im ersten Zulassungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben, so kann unter Umständen eine Zulassung im Nachrückverfahren zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Wichtig:
Auch beim Nachrückverfahren muss bei Masterstudiengängen mindestens die vorgegebene Mindestnote erreicht sein bzw. die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen (z.B. Fachrichtung, Sprachvoraussetzungen, etc.) erfüllt sein.
Hauptantrag, 1. Hilfsantrag, 2. Hilfsantrag – wie funktioniert das?
Jeder Bewerber kann nur einen Antrag auf Zulassung stellen. Hier muss sich der Bewerber für einen Studiengang im Hauptantrag entscheiden und kann bis zu zwei weitere Studiengänge im Hilfsantrag eintragen. Die Zulassung kann also im Prinzip für insgesamt bis zu 3 Studiengänge beantragt werden, wobei die Rangfolge entsprechend der Auswahl Hauptantrag, 1. Hilfsantrag, und 2. Hilfsantrag für den Bewerber gewertet wird.
BITTE BEACHTEN SIE: Auch bei Bewerbungen im Hilfsantrag müssen die in der jeweiligen Zulassungssatzung verankterten Voraussetzungen erfüllt werden. Auch eine ggf. festgelegte Mintestzugangsnote.
Stellen Sie dennoch mehrere Hauptanträge, so wird nur über den letzten fristgerecht eingegangenen Hauptantrag entschieden. Alle weiteren Anträge bleiben unberücksichtigt bzw. werden gelöscht.
Hilfsanträge bieten die Möglichkeit, eine zweite bzw. dritte Studienwunschwahl anzugeben, die dann ggf. berücksichtigt werden könnte, wenn man zu dem eigentlichen Wunschstudiengang nicht zugelassen wird.
Hierbei ist zu beachten, dass Hilfsanträge nur dann berücksichtigt werden, wenn nicht alle Studienplätze des Studienganges bereits über die Bewerbungen im Hauptantrag vergeben wurden!
Bitte stellen Sie jedoch Hilfsanträge nur dann, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen für den gewünschten Studiengang erfüllen und im Fall einer Zulassung das Studium auch tatsächlich aufnehmen würden.
Für die Behandlung von Haupt- und Hilfsanträgen gilt:
- Zuerst werden die Hauptanträge nach Rangplatz (Note ggf. mit Berücksichtigung der Leistungsboni) für den jeweiligen Studiengang zugelassen.
- Hierbei wird eine Einschreibefrist gesetzt, innerhalb der sich die zugelassenen Bewerber entscheiden müssen, ob Sie den angebotenen Studienplatz annehmen möchten.
- Sollten nach Ende der Einschreibfrist noch Plätze im jeweiligen Studiengang frei geblieben sein, so werden diese durch ein Nachrückverfahren vergeben.
- Sofern noch Bewerber im Hauptantrag vorhanden sind, werden diese zuerst zugelassen. Es gilt die Rangliste entsprechend der ermittelten Noten.
- Sollten nun keine Hauptanträge mehr vorhanden sein, aber immer noch Studienplätze frei sein, so wird begonnen, die ersten Hilfsanträge für diesen Studiengang nach der Rangliste zu vergeben.
Wichtige Informationen zur Immatrikulation finden Sie HIER!
Für das Wintersemester ab ca. Anfang Mai, für das Sommersemester ab ca. Anfang November. Entsprechende Hinweise geben wir auf unserer Homepage bekannt.
Sollten nicht alle Plätze eines Studiengangs im ersten Koordinierungsverfahrens angenommen werden, dann werden die weiteren Plätze über Hochschulstart.de über das zweite Koordinierungsverfahren vergeben. D.h. Sie könnten trotz eines vorliegenden Ablehnungsbescheides noch eine Zulassung erhalten, falls noch Plätze zur Verfügung stehen.
Bitte gedulden Sie sich etwas.
Eine Bewerbung in ein höheres Semester ist dann möglich, wenn Sie diesen Studiengang bereits studiert haben und hier Leistungen nachweisen können oder einen anderen Studiengang studiert haben, dessen Leistungen vergleichbar sind.
ACHTUNG: Sollten Sie im gleichen Studiengang einen Ausschluss erhalten haben (Fach-, CP- oder Zeitausschluss) so ist eine Zulassung im gleichen Studiengang nicht zulässig.
Bitte prüfen Sie, in welches Semester Sie eingestuft werden möchten. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Studiengang in Verbindung. Eine Einstufung kann nur in das von Ihnen beantragte Semester erfolgen sofern auch Kapazität vorhanden ist.
Bachelorstudiengänge:
Die ersten Zulassungsbescheide werden an diejenigen Bewerber verschickt, die über Hochschulstart.de ein Zulassungsangebot erhalten und dieses auch angenommen haben.
Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen während des Zulassungszeitraumes ab. In dringenden Fällen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Masterstudiengänge:
Die ersten Zulassungsbescheide werden ca. 4-5 Arbeitstage nach Bewerbungsschluss verschickt. Bei ausländischen Studierenden wird zusätzlich zum Bescheid in Papierform eine Mail mit dem eingescannten Bescheid verschickt. Bitte vereinbaren Sie direkt einen Termin mit dem entsprechenden Konsulat bzgl. eines Visas.
Den Stand des Verfahrens können Sie in den Online-Tools abfragen.
Für Bachelorstudiengänge:
Für das Sommersemester ist Bewerbungsschluss der 15. Januar, für das Wintersemester der 15. Juli.
Für Masterstudiengängen:
Bei Masterstudiengängen kann es abweichende Regelungen geben. Diese finden Sie in der jeweiligen Zulassungssatzung bzw. werden diese in den Checklisten für die Studiengänge gesondert aufgelistet.
Bewerber, die aufgrund körperlicher oder krankheitsbedingter Gegebenheiten zwingend jetzt einen Studienplatz benötigen oder eine entsprechende Härte nachweisen können, können einen Antrag auf Härtefall stellen. Geben sie dies bitte bei der Bewerbung über Hochschulstart.de an.
Bitte legen Sie bis Bewerbungsschluss entsprechende Nachweise (aktuelle ärztliche Atteste oder Bescheinigungen) im Zulassungsamt der Hochschule Aalen vor.
Unterlagen die nach Bewerbungsschluss an der Hochschule Aalen eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei einer Ablehnung Ihrer Bewerbung werden ggf. von Ihnen eingereichte Unterlagen vernichtet. Möchten Sie, dass wir Ihre Unterlagen bei einer Ablehnung zurücksenden, so übersenden Sie uns mit Ihrer Bewerbung einen frankierten Rückumschlag und vermerken Sie eine Bitte der Rücksendung in einem gesonderten Schreiben.
Alle digital gespeicherten Daten werden am Ende des jeweiligen Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Sie haben ein Zulassungsangebot erhalten und haben das Studienangebot angenommen, dann erhalten Sie zeitnah zur Annahme entsprechende Unterlagen zur Immatrikulation. Es wird eine entsprechende Studierendenakte erstellt, in welcher alle Unterlagen die Sie betreffen, abgelegt werden. Diese Akte wird für Sie während Ihres Studiums im jeweiligen Studiengang geführt.
Sollten Sie ein Zulassungsangebot erhalten und dieses auch angenommen haben, so ist im entsprechenden Zulassungsbescheid ein Immatrikulationszeitraum benannt. Bitte verpassen Sie diesen Zeitraum nicht, da ansonsten Ihre Zulassung erlischt und eine Immatrikulation nicht mehr möglich ist. Wenn Sie im Vorfeld bereits wissen, dass Sie die Immatrikulation nicht selbst vornehmen können, dann bevollmächtigen Sie bitte Ihre Eltern, Angehörige oder Freunde.
Sie können sich im Bereich der Bachelorstudiengänge pro Semester insgesamt auf 3 Studienangebote an der Hochschule Aalen bewerben. Über Hochschulstart können Sie nach Bewerbungsschluss einsehen, in welchen Ihrer Angebote Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben.
Bei Masterstudiengängen haben Sie die Möglichkeit, einen Hauptantrag und bis zu 2 Hilfsanträge zu stellen. (Hauptantrag wird vorrangig bearbeitet. Erhalten Sie hier keine Zulassung, so kann, sofern die Hilfsanträge bei den von Ihnen gewählten Studiengängen zum Tragen kommen, hier ggf. eine Zulassung erfolgen)
Eine erneute Bewerbung in den folgenden Semestern ist möglich.
Für einige Bachelor-Studiengänge an der Hochschule Aalen ist ein Vorpraktikum notwendig. Dies sind die Studiengänge Allgemeiner Maschinenbau, Maschinenbau / Produktentwicklung und Simulation , Oberflächentechnologie / Neue Materialien, Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Internationaler Technischer Vertrieb, Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Materialographie / Neue Materialien, Oberflächentechnologie / Neue Materialien mit Studienschwerpunkt Maschinenbau / Neue Materialien und Ingenieurpädagogik. Sollten Sie kein Vorpraktikum nachweisen können, so haben Sie bei diesen Studiengängen die Möglichkeit das Vorpraktikum bis Ende des Grundstudiums (Ende 3. Semester) nachzuholen.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zukünftigen Studiengang in Verbindung.
Für Masterstudiengänge ist kein Vorpraktikum notwendig.
Bewerber die einen Grund vorweisen können, der im öffentlichen Interesse liegt, weshalb Sie unbedingt an der Hochschule Aalen studieren müssen, können einen Antrag auf Ortsbindung stellen. Hierunter fallen z.B. Bewerber die einem A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören und aufgrund dieser Zugehörigkeit zwingend in Aalenstudieren müssen.
Hierunter fallen nicht Bewerber, die aufgrund privater Gründe an der Hochschule Aalen studieren möchten.
Bitte geben Sie dies im Rahmen Ihrer Bewerbung bei Hochschulstart.de an und laden Sie entsprechende Nachweise bis spätestens Bewerbungsschluss im Uploadportal der Hochschule Aalen hoch. Unterlagen die nicht bis Bewerbungsschluss an der Hochschule Aalen vorliegen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie ein Zulassungsangebot für einen Studiengang an der Hochschule Aalen erhalten haben, können Sie diesen Studiengang direkt annehmen oder abwarten bis spätestens zur Entscheidungsphase 1. Vorab erhalten Sie mit Unterbreitung des Zulassungsangebotes weitere Informationen zu dem von Ihnen gewählten Studiengang. Ebenso erhalten Sie eine Einladung zum Bewerberinfotag.
Am Bewerberinfotag erhalten Sie nochmals die Möglichkeit sich über die von Ihnen gewählten Studiengänge zu informieren.
Sollten Sie sich für die Hochschule Aalen entscheiden, dann erhalten Sie zeitnah einen Zulassungsbescheid mit entsprechenden Informationen zur Einschreibung sowie einen Zeitrahmen innerhalb dessen Sie sich immatrikulieren müssen. Bitte lesen Sie sich die Unterlagen genau durch und beachten Sie die angegebene Immatrikulationsfrist. Wenn Sie Fragen haben, so können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen unter zulassungsamt@htw-aalen.de oder Tel: 07361-576-1299
Mit dem erfolgreichen Abschluss der allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife können Sie sich bewerben.
Zusätzlich können sich auch Berufstätige mit erfolgreichem Abschluss einer Meisterprüfung oder einer der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung ebenfalls bewerben (bitte beachten: hier ist ein Beratungsgespräch im gewählten Studiengang zwingend vorgeschrieben – Nachweis ist bis 15. Jan/15. Juli zu erbringen).
Berufliche Qualifizierte haben ebenso die Möglichkeit bei uns ein Studium zu beginnen. Bitte setzen Sie sich in diesem Falle direkt mit uns in Verbindung Mail: zulassungsamt@htw-aalen.de oder Tel. 07361-576-2500.
Vereinzelt wird bei Bachelorstudiengängen ein Vorpraktikum verlangt. Bzgl. der Inhalte setzen Sie sich bitte mit dem entsprechenden Studiengäng in Verbindung.
Das Vorpraktikum kann bis zum Ende des Grundstudiums nachgereicht werden.
Wartesemester berechnen sich aus der Zahl der Semester, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind und die Sie nicht studiert haben.
ACHTUNG: Wartesemester heißt nicht, dass Sie eine Verbesserung der Hochschulzugangsnote (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, etc.) erhalten. Es wird eine getrennte Liste der Bewerber mit Wartesemestern erstellt. 10 % werden über diese Liste zugelassen.
Bis Bewerbungsschluss sind vor allem die Unterlagen an die Hochschule Aalen zu übersenden, die zur Verbesserung der HZB-Note dienen (z.B. Berufsausbildung, Berufserfahrung, Berufspraktika, BWL-Test,....). Mit Beendigung der Online-Bewerbung erhalten Sie eine E-Mail mit einen Link, mit dem Sie bitte Ihr Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife,…..) sowie weitere Unterlagen entsprechend angehängter Checkliste als PDF-Datei hochladen umüssen.
Konsekutive Studiengänge sind inhaltlich aufeinander aufgebaute Bachelor- und Masterstudiengänge.
Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus.
Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Studium, Bachelor oder Master) haben Sie die entsprechende Grundlage für ein Masterstudium gelegt. Weitere Voraussetzungen sind in den jeweiligen Zulassungsatzungen definiert.
In der Regel sind für die jeweiligen Masterstudiengänge Bachelor- oder Diplomabschlüsse mit entsprechender Fachrichtung sowie eine entsprechende Zugangsnote zwingend Voraussetzung. Ggf. können in den jeweiligen Zulassungssatzungen weitere Voraussetzungen bzw. Nachweise bestimmt sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an zulassungsamt@htw-aalen.de (Tel. 07361-576-2500) oder den jeweiligen Studiengang.
Nach erfolgreicher Online-Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einer Checkliste zum Einreichen von Unterlagen sowie dem Link zum Masteruploadportal. Bitte lade Sie alle notwendigen Bewerbungsunterlage (siehe Checkliste) bis Bewerbungsschluss hoch.
Bitte beachten Sie:
Abschlusszeugnisse die nicht in Deutschland erstellt wurden müssen in amtl. beglaubigter Form bis Bewerbungsschluss bei der Hochschule Aalen eingereicht werden.
ACHTUNG: Anders wie bei der Bewerbung zu einem Bachelorabschluss müssen hier alle geforderten Unterlagen vor Ende Bewerbungsschuss an der Hochschule Aalen vorliegen.
Nach der regulären Rückmeldefrist werden diejenigen, die die Gebühren nicht bezahlt haben und somit keine Rückmeldung erfolgt ist, über ein gesondertes Schreiben an die Rückmeldefrist erinnert. Sie erhalten eine weitere Frist zur Rückmeldung und Bezahlung der Gebühren (Online-Tools). Diese Frist müssen Sie aber zwingend einhalten.
Reagieren Sie auf diese Frist nicht, werden Sie aufgrund fehlender Rückmeldung exmatrikuliert und können Ihr Studium somit nicht mehr fortsetzen.
Achtung: auch bei verspäteter Rückmeldung erfolgt die Bezahlung über die Online-Tools im SEPA-Lastschriftverfahren. Das Login ist während der Nachfrist freigeschaltet.
Bitte überweisen Sie die Gebühren nicht. Überweisungen erfolgen über die Landesoberkasse was zu Verzögerungen bei Verbuchung der Gebühren führen kann. Ggf. ist die Einhaltung der Rückmeldefrist gefährdet
Hier gibt es verschiedene Vorgehensweisen:
1. Sie haben auf das Ausschlusschreiben des Studiengangs nicht reagiert und möchten bzw. werden Ihr
Studium nicht fortsetzen - Bitte melden Sie sich in diesem Fall nicht zurück und bezahlen Sie nicht die
fälligen Gebühren und Entgelte. Wenn Sie sich nicht auf das Ausschlusschreiben des Studiengangs
gemeldet haben, werden Sie nach Ablauf der Frist von einem Monat Exmatrikuliert.
2. Sie haben auf das Ausschlusschreiben des Studiengangs reagiert, es läuft das Verfahren im Studiengang,
eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen - Bitte melden Sie sich fristgerecht zum folgenden
Studiensemester zurück. Sollte die Entscheidung ggf. gegen Sie ausfallen, haben Sie die Möglichkeit
die Bezahlten Gebühren und Beiträge ggf. zurückzufordern.
3. Sie haben bereits Ihre Bachelorarbeit abgegeben und keine weiteren Leistungen offen(Kolloquium ist
im Curriculum nicht als separate Leistung ausgewiesen) - Bitte melden Sie sich nicht zurück. Sie werden
in dem Semester, in dem Sie Ihre Bachelorarbeit abgegeben haben exmatrikuliert. Eine Rückmeldung
ist nicht notwendig.
4. Sie haben nur noch Ihre Bachelorarbeit abzugeben, alle weiteren Leistungen sind erbracht - Bitte
melden Sie sich unbegingt zum folgenden Studiensemester zurück. Die Bachelorarbeit ist eine
Prüfungsleistung die Sie nur erbringen dürfen, wenn Sie eingeschriebener Student an der
Hochschule Aalen sind.
Verwaltungsgebühren: Für jedes Semester fallen derzeit Verwaltungsgebühren in Höhe von 70,-- Euro an.
Studentenwerksbeitrag: Zusätzlich ist der Studentenwerksbeitrag (Studentenwerk Ulm) in Höhe von 65,-- Euro.
Beitrag Verfasste Studierendenschaft (ab SS 2017): Ab dem Sommersemester 2017 ist als Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft ein Beitrag von 12,-- Euro zu entrichten.
Insgesamt sind somit Semesterbeiträge in Höhe von 147,-- Euro pro Semester fällig.
Den Betrag müssen Sie innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist per Lastschriftverfahren über die Online-Tools der Hochschule Aalen bezahlen.
Der Zeitpunkt der systemseitigen Auslösung der Zahlung wird bei der Hochschule Aalen im System verbucht. Die Beiträge werden in dem Ihnen angezeigten Zeitraum von Ihrem Konto abgebucht. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto zu dem genannten Termin gedeckt ist bzw. dass Sie korrekte Daten der Bankverbindung eingegeben haben. Bei einer Rücklastschrift werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 30,- Euro zuzüglich Bankgebühren fällig.
Achtung:
Ab dem Wintersemester 17/18 werden für internationale Studierende sowie Zweitstudienbewerber Studiengebühren erhoben.
Weitere Informationen finden Sie HIER