GM-Studentin Kerstin Kammerer gewinnt 2. Platz beim KOK-Pflegepreis 2018 mit Arbeit über „Sprechstunde zu oralen Tumortherapien zur Verbesserung der Patientenaufklärung“

Durch den medizinischen Fortschritt in der Onkologie konnten in den letzten Jahren neue Tumortherapien verstärkt in oraler Verabreichungsform auf den Markt gebracht werden. Laut den Abrechnungsdaten des Bundes niedergelassener Hämatologen und Onkologen (BNHO) 2012 werden bereits mehr als 40 Prozent der Patienten, die Chemotherapie bekommen, einzig mit oralen Tumormedikamenten therapiert. Das bedeutet konkret, dass Patienten vom Arzt informiert und aufgeklärt werden und nach ihrem Einverständnis mit der empfohlenen Therapie mit einem Rezept nach Hause gehen. Im Gegensatz zu den Patienten, die ihre Therapie als Infusion in der Praxis unter Aufsicht von medizinischem Personal bekommen, sind die Patienten mit den Tabletten sich selbst überlassen. Eine hohe Patientenkompetenz und –Adhärenz sind erforderlich im Umgang mit den oralen Tumormedikamenten, da diese zum Teil über viele Monate eingenommen werden müssen und in Abhängigkeit von Dosis und Zeitintervall zum Teil starke Neben- bzw. Wechselwirkungen haben.


Nicht-ärztliches Fachpersonal kann im Rahmen einer Beratungssprechstunde den Patienten mit einer Krebserkrankung (und seine Angehörigen) im Umgang mit den Medikamenten und deren Nebenwirkungen schulen sowie entstandene Fragen aufgreifen. So kann der Patient Experte im Umgang mit der Therapie seiner Erkrankung werden. Die Beratungssprechstunde ist ein zusätzliches Angebot für Patienten und ersetzt nicht das (Aufklärungs-)Gespräch mit dem Arzt. Unterstützungen im hausärztlichen Bereich durch nicht-ärztliches Personal (z. B. NäPa oder VERAH) haben sich bereits etabliert und werden von den Krankenkassen vergütet. Welche Voraussetzungen benötigt werden und wie die Sprechstunde für Patienten mit oralen Tumortherapien in einer onkologischen Einrichtung etabliert werden kann, zeigt die Arbeit von Kerstin Kammerer.