Ein Studium heißt nicht nur sich neue Wissensgebiete erarbeiten und Projekte durchzuführen. Es gibt auch immer wieder besondere Ereignisse, die einige Regularien erfordern. Hier finden Sie einen Überblick über zentrale Momente Ihres Studiums, mit kurzen Erklärungen.

Studierende können aus diversen Gründen - wie z. B. längerer Krankheit, Pflegefällen in der Familie etc. - ein Urlaubssemester beantragen. 

Nähere Regelungenfinden Sie in der SPO 31 § 46.

Lassen Sie sich bitte ggf. vor Antragstellung durch den Studiendekan Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schüle oder die Fachstudienberatung beraten. 

Den Antrag reichen Sie bitte im Sekretariat mit entsprechenden Nachweisen ein.

Neben regulären Lehrveranstaltungen sollen Sie auch Vorträge und Seminare des Studiums Generale besuchen. Weitere Informationen finden Sie beim Career Service.

Sie können alternativ auch durch die Organisation und Mithilfe bei Veranstaltungen Workloadstunden für das Studium Generale sammeln. Einen Bogen, auf dem Sie diese Tätigkeiten auflisten und durch einen Vertreter des Studiengangs beglaubigen lassen können, finden Sie unter hier.


Nach den Studien- und Prüfungsordnungen (derzeit SPO 31) gibt es mehrere Gründe für den Verlust der Zulassung zum Studium:

    Sie haben eine Prüfungsleistung des Grund- oder Hauptstudiums endgültig nicht bestanden (SPO 31 §§ 29 u. 41).

    Sie haben zum Ende des fünften Semesters noch nicht alle Prüfungen des Grundstudiums bestanden (SPO 31 § 4).

    Sie haben zum Ende des zehnten Semesters noch Prüfungsleistung (mit Ausnahme der Bachelorarbeit) aus dem Hauptstudium offen (SPO 31 § 4 ).

Sollten Sie einen Brief des Studiengangs erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie aus einem der oben genannten Gründe die Zulassung verloren haben, räumt Ihnen die SPO folgendes ein: Sollten Sie es nicht selbst verschuldet haben, können Sie im 1. Fall einen Antrag auf zweite Wiederholung einer Prüfungsleistung an den Prüfungsausschuss des Studiengangs stellen. Im 2. bis 3. Fall stellen Sie einen Antrag auf weitere Zulassung zum Studium - ebenfalls an den Prüfungsausschuss. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses prüfen Ihren Antrag und geben ihm statt oder lehnen ihn ab. Auf eine Ablehnung können Sie mit einem Widerspruch reagieren, den Sie an das zentrale Prüfungsamt richten. Dieser wird dann vom Rektorat geprüft. Sollte auch dieser Antrag abgelehnt werden, bleibt Ihnen nur noch das Mittel der Klage.

Voraussetzung zur Anmeldung der Projektarbeit ist die bestandene Bachelorvorprüfung.

Die Projektarbeit wird in Absprache mit dem betreuenden Professore angemeldet.


Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie bearbeiten ein Problem aus dem Themenfeld der Elektronik und Informationstechnik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden. Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind, dass Sie

    1. die Bachelorvorprüfung oder die Diplom-Vorprüfung in der Elektrotechnik an einer Hochschule in Deutschland erbracht haben.
    2. alle Modulprüfungen aus den ersten fünf Semestern bestanden haben.
    3. seit mindestens einem Semester an der Hochschule Aalen immatrikuliert sind.


Das Thema der Bachelorarbeit ist spätestens drei Monate nach Abschluss aller Module auszugeben.

Sie können Ihre Bachelorarbeit an der Hochschule oder in einem Unternehmen schreiben. Betreut werden Sie in beiden Fällen von einem Professor unseres Studiengangs.

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. In Ausnahmefällen ist auch eine Verlängerung möglich.


Nach dem allgemeinen Teil der SPO 31 (§ 9) und dem speziellen Teil der SPO 31 (§ 59) ist das Absolvieren eines praktischen Studiensemesters im 5. Semester Pflicht für alle Studierenden. Das praktische Studiensemester umfasst mindestens 95 Präsenztage. Es wird durch verpflichtende Lehrveranstaltungen im 4. Semester ergänzt.

Voraussetzungen

Ein praktisches Studiensemester kann nur begonnen werden, wenn die Bachelorvorprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Verpflichtende Lehrveranstaltungen im 4. Semester

Im 4. Semester finden ergänzende Lehrveranstaltungen statt, die den Studierenden auf das praktische Studiensemester vorbereiten. Die Teilnahme ist Pflicht. Der Termin wird durch Aushang bekannt gegeben.

Durchführung

Die Hochschule arbeitet in allen die berufspraktische Ausbildung der Studierenden betreffenden Fragen mit den Praxisstellen zusammen.

Am Anfang des Praktikums wird ein Treffen des Praktikanten, des betrieblichen Betreuers und des betreuenden Professors empfohlen. Der Praktikant sollte sich in der Mitte und am Ende des Praktikums um ein Gespräch mit dem Professor bezüglich des Fortschritts des praktischen Studiensemesters und der Erstellung des Praxisberichts bemühen.

Der betreuende Professor ist regelmäßig, d.h. in der Regel monatlich, über den erzielten Fortschritt zu informieren.

Abschluss

Die Entscheidung über die erfolgreiche Ableistung des Praxissemesters geschieht auf Basis des Praxisberichts, der Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen, des Tätigkeitsnachweises und einer Stellungnahme des betreuenden Professors.

Praxisbericht und Tätigkeitsnachweis müssen bis zum Ende der 1. Vorlesungswoche des dem Praxissemester folgenden Semesters vorliegen.


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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Marcus Gelderie

Sekretariat:
Meta Lange