Die Energiepreispauschale für Studierende

Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschüler und Fachschülerinnen sowie Berufsfachschüler und Beurfsfachschülerinnen (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) beschlossen.

Studierende erhalten auf Antrag eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert, beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet waren. Eine Beantragung der Leistungen ist notwendig, da nicht alle erforderlichen Daten für eine direkte Auszahlung (z. B. Bankverbindungen) vorliegen.

Die Zahlung beantragen können:

  • Studierende,
  • Schüler und Schülerinnen in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schüler und Schülerinnen in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
  • Schüler und Schülerinnen in vergleichbaren Bildungsgängen.

Die Pauschale erhalten auch ausländische Studierende, Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, duale Studierende, Studierende im Urlaubssemester sowie erwerbstätige Studierende.


Ablauf des Verfahrens / Informationen für Studierende der Hochschule Aalen:

  • Einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung können Sie nach dem 15.3.2023 auf
    antrag.einmalzahlung200.de stellen. ACHTUNG: Eine vorherige Antragstellung ist nicht möglich und kann ggf. zu Fehlern führen.
  • Für die Antragstellung benötigen Sie neben 
    • dem Zugangscode auch ein 
    • BundID-Konto und 
    • zur persönlichen Identifizierung bei Antragstellung 
      • die Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, europäische eID) oder
      • Ihr ELSTER-Zertifikat oder
      • Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN)
  • Die Hochschule Aalen informiert alle ggf. berechtigten Studierenden der Hochschule Aalen, die am 1. Dezember 2022 an der Hochschule Aalen eingeschrieben waren über ein entsprechendes Anschreiben in welchem den Antragsberechtigen die PIN zur Beantragung übermittelt wird. In diesem Fall legen Sie sich bitte auf
    https://id.bund.de/de/eservice/konto ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort sowie einer gültigen E-Mailadresse an. Sie können dann mit dem Zugangscode, der PIN und dem BundID-Konto Ihren Antrag stellen (in diesem Fall benötigen Sie keine keine elektronische ID).
  • Parallel sind Sie aufgefordert, über die Online-Tools an der Hochschule Aalen den für Sie speziell erstellten Zugangscode abzurufen. Den entsprechenden Link finden Sie
    HIER


Sollte der Zugang zu den Online-Tools der Hochschule Aalen für Sie nicht mehr möglich sein (z.B. da Sie bereits exmatrikuliert sind und Ihr Account funktioniert nicht mehr), dann setzten Sie sich bitte mit Herrn Felgenhauer (rene.felgenhauer@hs-aalen.de), Telefon 07361-576-1289 in Verbindung.

Sollten Sie aus Ihrer Sicht berechtigt sein, Sie haben jedoch bis spätestens 1. April 2023 kein Schreiben der Hochschule Aalen erhalten, dann setzten Sie sich bitte mit Herrn Felgenhauer (rene.felgenhauer@hs-aalen.de), Telefon 07361-576-1289 in Verbindung


Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie zum 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Allein durch den regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte in Deutschland wird kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland begründet, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben (Grenzgänger). Ein auf maximal zwei Semester begrenzter Studienaufenthalt im Ausland und ein damit einhergehender ausländischer Wohnsitz ist unschädlich, sofern Sie parallel noch bei Ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert sind.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter: HIER

Die offizielle Webseite zum EPPSG finden Sie unter: HIER


Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.