Ausschreibung von Stipendien zur Förderung von MINT-Studentinnen der Hochschule Aalen

Die Hochschule Aalen vergibt zur Förderung von Studentinnen fünf Stipendien. Die Stipendien richten sich an Bachelor- und Masterstudierende, die ein MINT-Fach unter erschwerten Bedingungen, z.B. aufgrund von Krankheit und Behinderung, Betreuung eigener Kinder, pflegebedürftiger Angehöriger, studienbegleitender Erwerbstätigkeiten, familiärer Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer marginalisierten Gruppe, einem Migrationshintergrund, o.ä. erfolgreich studieren.

Das Stipendium umfasst eine finanzielle Förderung von monatlich 300 €. Die Förderzusage gilt für die Dauer von einem Jahr. Nach einem Semester prüft die Abteilung für Gleichstellung, ob die Förderkriterien noch erfüllt sind. Eine wiederholte Bewerbung auf die finanzielle Förderung ist möglich.

Die Vergabe der Stipendien wird durch die Beteiligung der Hochschule Aalen an dem Professorinnenprogramm III des Bundes und der Länder finanziert. Das Programm zielt darauf ab, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hochschulen zu unterstützen, die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen im Wissenschaftssystem nachhaltig zu verbessern und die Anzahl der Wissenschaftlerinnen in den Spitzenfunktionen im Wissenschaftsbereich zu steigern. Die Vergabe der Stipendien steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung aus dem Professorinnenprogramm III.

Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch eine Auswahlkommission. Entscheidungen der Auswahlkommission werden aufgrund der absoluten Vertraulichkeit des Auswahlverfahrens den Bewerbenden gegenüber nicht begründet. Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.

Mit dem Antrag auf ein Stipendium sind folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen:

  1. ein tabellarischer Lebenslauf,
  2. ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten, aus dem auch hervorgeht, weshalb man sich für das Studium eines MINT- Faches entschieden hat sowie eine Erläuterung der erschwerten Bedingungen, unter denen das Studium erfolgt,
  3. entsprechende Belege zur aktuellen Lebenssituation (z.B. ärztliches Attest, Kopie des Behindertenausweises, Kopie der Geburtsurkunde des Kindes /der Kinder, Nachweis über die Pflegesituation)
  4. eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  5. ein Nachweis bisher erbachter Studienleistungen,
  6. ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement.
  7. Einwilligungserklärung zur Datenerhebung (siehe Downloadlink unten)

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Ergänzende Regelungen und Hinweise finden Sie in den „Regelungen für die Vergabe von Stipendien zur Förderung von MINT-Studentinnen der Hochschule Aalen“.

Die Bewerbungen müssen bis zum 30.06.2023 postalisch gesendet werden an:
Hochschule Aalen
Abteilung für Gleichstellung
Beethovenstraße 1
73430 Aalen
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen auch direkt im Hauptgebäude in das Postfach Nr. 176 (Gleichstellung) einwerfen. Eine digitale Einsendung ist aufgrund der sensiblen persönlichen Daten leider nicht möglich!

Nur vollständige und fristgerecht eingegangene Anträge werden bearbeitet!

Bewerbungen von TIN*-Personen sind ausdrücklich erwünscht!


Hinweis: Der Förderzeitraum beginnt am 01.09.2023