Informationen zu den Gremienwahlen

Wie wird gewählt?

Die Hochschule Aalen wählt 2023 online.


Die Vorteile: 

Während der Wahl können Sie jederzeit und an jedem Ort online Ihre Stimme abgeben.

Die Stimmabgabe erfolgt ganz einfach, sicher und umweltfreundlich über die Homepage der Hochschule Aalen. Um sicherzustellen, dass Sie die für Sie zugehörigen Stimmzettel erhalten und auch nur einmalig Ihre Stimme abgeben können, müssen Sie sich entsprechend mit Ihrer fünfstelligen Personalnummer bzw. Matrikelnummer sowie dem zugehörigen Passwort einloggen.


Gibt es einen Wahl-PC?

Ja. Während den Öffnungszeiten des Wahlamtes können Sie nach Terminvereinbarung über einen Wahl-PC ggf. die Wahl vornehmen. 

Anfragen stellen Sie bitte beim Wahlamt über wahlen@hs-aalen.de.


Ist Briefwahl möglich ?

Nein. Briefwahl ist aufgrund der Online-Wahl nicht möglich.


Wohin wende ich mich bei Fragen?

Sollten Sie Fragen haben, dann können Sie diese per Mail an Wahlen@hs-aalen.de richten.


Wer darf wählen? Wer ist wählbar?

Wählen dürfen bzw. wählbar sind

  • nur Mitglieder und Angehörige der Hochschule Aalen die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Maßgebend für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit ist der Abschluss des Wählerverzeichnisses.
  • Gehört jemand mehreren Wählergruppen bzw. mehreren Fakultäten an, so ist er nur in einer Wählergruppe bzw. Fakultät wählbar. Die betroffene Person hat sich innerhalb der im Wahlausschreiben genannten Frist schriftlich zu erklären, in welcher Gruppe oder Fakultät das Wahlrecht ausgeübt werden soll. Wird keine Erklärung abgegeben, soentscheidet die Wahlleitung nach dem Zufallsprinzip- 


Wahlberechtigte Mitglieder sind:

  • Hochschullehrer*innen (Professor*innen )
  • akademischen Mitarbeiter*innen
  • sonstige Mitarbeiter*innen
  • Studierende


Wer darf nicht wählen?

  • Professurvertreter*innen sowie Professor*innen anderer Hochschulen, die an der Hochschule Aalen Lehrveranstaltungen mit einem Anteil ihrer Lehrverpflichtung abhalten, sind nicht wahlberechtigt und wählbar.
  • Teilnehmer des Orientierungssemesters sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar.
  • Teilnehmer der Externen Studienprogramme sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar.



Gewählt werden im Jahr 2023

  1. der Senat

    • Professor*innen
    • Akademische Mitarbeiter*innen
    • sonstige Mitarbeiter*innen
    • Studierende
  2. die Fakultätsräte

    • Akademische Mitarbeiter*innen
    • sonstige Mitarbeiter*innen
    • Studierende
    • Professor*innen im Fakultätsrat Chemie
  3. Verfasste Studierendenschaft

    • Studierende

Senat

Der Senat ist das akademische Organ der Hochschule Aalen. Er berät in Angelegenheiten von Forschung, Studium und Lehre, die die ganze Hochschule betreffen und von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Senat befasst sich mit übergeordneten Themen und Aufgaben wie z.B. Mitwirkung an der Grundordnung, Wahl der Präsidiumsmitglieder, den Berufungsverfahren, dem Haushalt, der Einrichtung von Studiengängen, etc.

Fakultätsrat

Jede Fakultät hat einen Fakultätsrat, der sich in allen Angelegenheiten, die für die Fakultät von grundsätzlicher Bedeutung sind, berät. Dazu zählen beispielsweise Themen wie Studien- und Prüfungsordnungen oder die Verwendung von Fakultätsmitteln (Aufgaben gemäß § 25 Abs. 1 LHG).

Verfasste Studierendenschaft

Mit der neuen Verfassten Studierendenschaft gibt es an der Hochschule Aalen ein weiteres Gremium den Studierendenrat. Der Studierendenrat wählt den AStA. Er berät und beschließt über alle grundlegenden Fragen der Studierenden, beispeilsweise darüber, welche Projekte finanziell unterstützt werden sollen.

Die Ergebnisse der Wahlen werden am Anschlagbrett am Rektorat ausgehängt.

Noch Fragen?

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an wahlen@hs-aalen.de