Informationen zur Zulassung

Sollten Sie über Hochschulstart.de eine Zulassung an der Hochschule Aalen erhalten haben, dann beachten Sie bitte Folgendes:

Den Zulassungsbescheid erhalten Sie zeitnah zur Ausspracher der Zulassung auf Hochschulstart.de von der Hochschule Aalen per Post.

Die im Zulassungsbescheid genannte Frist zur Vorlage der benötigten Unterlagen bei der Hochschule Aalen ist zwingend einzuhalten. Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in amtl. beglaubigter Fassung bei der Hochschule Aalen vorgelegt wird. (Achtung - Beglaubigungen von Krankenkassen, Pfarrämtern, .... werden nicht akzeptiert!!! Als amtl. beglaubigt wird anerkannt z.B. Schule die das Zeugnis ausgestellt hat, Rathaus, Polizei, Finanzamt,...)


Bewerbernummer:

Sie haben mit Bewerbung über Hochschulstart.de an der Hochschule Aalen eine E-Mail mit zugehöriger Bewerbernummer erhalten. Mit dieser Bewerbernummer können Sie sich in den "Online-Tools - wie ist der Stand meiner Bewerbung" einloggen und den Stand Ihrer Bewerbung abfragen.

Achtung: Sollten Sie für die Hochschule Aalen 2oder 3 Bewerbungen abgegeben haben, dann erhalten Sie auch 2 oder 3 E-Mails mit unterschiedlichen Bewerbernummern.

Bitte prüfen Sie hier regelmäßig (je Studiengang) - auch nach Einreichung der Unterlagen zur Immatrikulation - den Stand Ihrer Bewerbung. Sollten nach Prüfung Ihrer Unterlagen noch Dokumente fehlen, werden Ihnen dort die entsprechenden Informationen angezeigt. Sollten Sie der Meinung sein, diese bereits eingereicht zu haben, bitten wir um Rückmeldung


Immatrikulationsnummer / Matrikelnummer:

Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, wurde Ihnen mit der Zulassung ein Benutzeraccount mit einer Immatrikulationsnummer / Matrikelnummer und entsprechendem Passwort übermittelt.

Die Immatrikulationsnummer / Matrikelnummer und das Passwort benötigen Sie für Ihr gesamtes weiteres Studium an der Hochschule Aalen und wird ebenso auf den Studierendenausweis/Chipkarte aufgedruckt. Sie können damit z. B. den Zahlungsvorgang vornehmen oder die Studienbescheinigung nach erfolgter Bezahlung drucken. Loggen Sie sich bitte hierfür mit 5-stelliger Immatrikulationsnummer/Matrikelnummer sowie dem Initialpasswort ein.

Sollten Sie während der Bewerbungsphase/Zulassungsphase Probleme mit der Bewerbernummer bzw. Matrikelnummer haben, dann melden Sie sich bitte im Zulassungsamt unter Tel. 07361-576-2500 oder zulassungsamt@hs-aalen.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


Für Erstsemester vor Vorlesungsbeginn:
Bitte beantragen Sie keine Chipkarte (Studierendenausweis), diese wird Ihnen zeitnah vor Vorlesungsbeginn per Post übermittelt sofern Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben.


In jedem Semester veranstaltet die Hochschule Aalen für die Bewerber einen "Bewerberinformationstag".

Termin ist immer kurz vor Bewerbungsschluss. Entsprechende Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Hochschule Aalen.


An diesem Tag haben Sie Sie Möglichkeit sich über den/die von Ihnen gewählten Studiengang/Studiengänge, für die Sie eine Bewerbung abgegeben haben, näher zu informieren, Fragen zu stellen und selbstverständlich können Sie sich die Hochschule Aalen ansehen.

Das Zulassungsamt der Hochschule Aalen hat an diesem Tag durchgehend von 8.30 - 15.30 Uhr geöffnet. Gerne dürfen Sie bei uns vorbeischauen und wenn Sie möchten beraten wir Sie gerne. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Sie haben bereits an einer anderen Hochschule studiert und möchten Ihr Studium an der Hochschule Aalen fortsetzen?


Bitte beachten Sie:

Wenn Sie im gleichen Studiengang den Prüfungsanspruch an einer anderen Hochschule verloren haben oder dieser aus sonstigen Gründen nicht mehr besteht, dann ist aufgrund § 60 Abs. 2 Nr. 2 die Immatrikulation zu versagen.

Dies gilt nicht, wenn Sie z.B. an einer Universität oder Dualen Hochschule studiert und dort den Prüfungsanspruch verloren haben.


Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann setzen Sie sich bitte mit dem Zulassungsamt der Hochschule Aalen in Verbindung

zulassungsamt@hs-aalen.de

07361-576-1299

Sind alle Bewerber eines Studienganges zugelassen, es konnten jedoch noch wenige Studienanfängerplätze nicht besetzt werden, so kann der Studiengang ein Losverfahren durchführen.

Hierzu wird das Losverfahren auf der Homepage der Hochschule Aalen eingestellt. Noch interessierte Studienbewerber können sich auf den Studiengang bewerben. Bitte achten Sie darauf, dass eine Bewerbung nur in einer bestimmten Frist möglich ist.

Aus allen fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden die noch freien Studienplätze verlost. Es erfolgt keine Bildung einer Rangliste.

Nehmen mehrere Studiengänge am Losverfahren teil, so kann sich der Studienbewerber auch für mehrere Studiengänge bewerben. Sollte eine Auslosung in zwei oder mehreren Studiengängen erfolgen, so wird der Bewerber kontaktiert und muss eine Wahl treffen.


Absage

Sie haben den Studienplatz über Hochschulstart.de angenommen und möchten den Studienplatz nicht annehmen, da Sie sich für den freiwilligen Dienst oder für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr etc. verpflichtet haben? Sie erhalten von uns einen Zulassungsbescheid mit einem Abschnitt zum Rücksenden an die Hochschule Aalen bzgl. der Annahme des Studienplatzes. Hier haben Sie die Möglichkeit in diesem Abschnitt den entsprechenden Vermerk anzukreuzen und an die Hochschule zurückzusenden.

Bitte bewahren Sie den Zulassungsbescheid für eine spätere Bewerbung auf, da Sie diesen bei einem Antrag auf Vorwegzulassung vorlegen müssen. Ein entsprechendes Schreiben wird Ihnen noch übermittelt.


Wiederabsage Studienplatz

  • Sollten Sie ein Zulassungsangebot zum Studium an der Hochschule Aalen erhalten, den Studienplatz über Hochschulstart zwar angenommen, Sie haben sich jedoch noch nicht immatrikuliert .... Sie möchten jetzt den Studienplatz wieder absagen, dann verfahren Sie bitte wie folgt:
    1. Bitte ziehen Sie Ihre Bewerbung über Hochschulstart.de zurück
    2. Die Hochschule Aalen storniert Ihre Bewerbung, Sie müssen weiterhin nichts unternehmen.


  • Sie haben den Studienplatz nach erhalt den Zulassungsangebotes über Hochschulstart bereits angenommen und Unterlagen für die Immatrikulation an der Hochschule Aalen eingereicht und möchten nun den Platz wieder Absagen, dann verfahren Sie bitte folgendermaßen:
    1. Senden Sie bitte eine Mail an
      zulassungsamt@hs-aalen.de mit der formlosen Mitteilung bzgl. der Widerabsage des Studienplatzes.
    2. Sie erhalten von der Hochschule Aalen eine Mail mit entsprechenden Hinweisen wie weiter zu verfahren ist.
    3. Absage vor Semesterbeginn - Bitte beachten Sie die Fristen!

Absage für das Sommersemester vor 28. Februar / Absage für das Wintersemester vor 31. August

Der Studienplatz wird storniert, Sie erhalten keine Exmatrikulationsbescheinigung da das jeweilige Semester noch nicht begonnen hat.


Absage nach Semesterbeginn - Bitte beachten Sie die Fristen!

Absage für das Sommersemester nach dem 28. Februar / Absage für das Wintersemester nach dem 31. August

Das Studium hat bereits begonnen, Sie werden i.d.R. zum Ende des jeweiligen Semesters exmatrikuliert und erhalten eine Exmatrikulationsbescheinigung. Möchten Sie zu einem bestimmten Termin exmatrikuliert werden, dann müssen Sie uns bitte einen entsprechenden Grund nachweisen. Dies kann z.B. sein: Beginn des Studiums an einer anderen Hochschule, Beginn einer Ausbildung, Beginn einer Arbeitsstelle, ggf. persönliche Gründe.


ACHTUNG: 

Wird der Studienplatz nach der genannten Frist abgesagt, so gilt das Studium als begonnen, es wird eine Exmatrikulationsbescheinigung für das begonnene Semester ausgestellt und ein Hochschulsemester ausgewiesen.


Sollten Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben und vor dem Ablauf von einem Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikuliert werden, dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Rückerstattung und beachten Sie die jeweiligen Fristen im Antrag. Die Absage des Studienplatzes ist bis 1 Monat nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters möglich. Eine Antragstellung zur Rückerstattung bei der Hochschule Aalen ist grundsätzlich möglich (Verwaltungskostenbeitrag 70,- Euro, Studentenwerksbeitrag (inklusive Semesterticket) in Höhe von 67,- Euro und Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft in Höhe von 12,- Euro). Bitte reichen Sie den Antrag insgesamt (Teil der Hochschule Aalen und Teil des Studierendenwerk Ulm) direkt an der Hochschule Aalen ein (weitere Informationen finden Sie HIER).


Bitte beachten Sie - Für die Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrages sowie des Studentenwerksbeitrages gelten unterschiedliche Fristen.