Sie haben einen Studienplatz an der Hochschule Aalen erhalten.

Herzlichen Glückwunsch!


Um sich zu Immatrikulieren müssen Sie bestimmte Punkte beachten.

Bitte lesen Sie nachfolgende Informationen genau durch!

Wichtiges zur Einschreibung / Immatrikulation

Wenn Sie ein Zulassungangebot erhalten und dieses auch angennommen haben, dann erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Vorab können Sie "den Stand Ihrer Bewerbung" bereits online über „Online-Tools, wie ist der Stand meiner Bewerbung“ weitere Informationen abrufen.

Wenn Sie unser Zulassungsangebot über Hochschulstart.de angenommen haben, dann erhalten zeitnah einen Zulassungsbescheid. In diesem Bescheid ist die Frist zur Immatrikulatin benannt, innerhalb derer Sie die geforderten Unterlagen zur Immatrikulation bei der Hochschule Aalen per Post einreichen müssen. Die einzureichenden Unterlagen sind in der entsprechenden Checkliste NC und Checkliste NC-frei vermerkt (siehe oben).

Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie

  • Ein Dokument mit Informationen über den Studiengang, zu dem Sie zugelassen wurden sowie das Ende der Immatrikulationsfrist.
  • „Checkliste zur Immatrikulation“ dort sind alle Dokumenten aufgelistet die Sie zur Einschreibung einreichen müssen.
  • Benutzeraccount.

Weitere wichtige Dokumente finden Sie in unseren "Online-Tools". Bitte loggen Sie sich unter "wie ist der Stand meiner Bewerbung/Immatrikulation) mit Ihrer Bewerbernummer und Ihrem Geburtsdatum ein und klicken Sie auf "Anträge-Informationen".

Bitte lesen Sie diese Dokumente sorgfältig durch. Sie enthalten alle wichtigen Schritte und Informationen zur Immatrikulation („Schritt für Schritt zur Immatrikulation“ sowie „Checkliste zur Immatrikulation“).

Hier finden Sie ebenso den "Immatrikulationsantrag" und die "Erklärung und Kenntnisnahme". Bitte drucken Sie beide Dokumente aus und schicken Sie diese mit den weiteren geforderten Unterlagen (siehe Checkliste) innerhalb der genannten Immatrikulationsfrist an die Hochschule Aalen. Die Dokumente sind vorausgefüllt, bitte vergessen Sie nicht zu unterschreiben.


Achtung:

Beachten Sie die im Zulassungsbescheid genannte Immatrikulationsfrist. Werden die geforderten Unterlagen (vor allem Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, etc.) nicht innerhalb der Immatrikulationsfrist bei der Hochschule Aalen vorgelegt, so wird die Immatrikulation versagt, d. h. Sie können Ihr Studium an der Hochschule Aalen nicht beginnen.


Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor um diese fristgerecht an der Hochschule Aalen einzureichen, dann reichen Sie diese Unterlagen bitte nach. Welche Unterlagen fehlen bzw. in welcher Frist diese nachzureichen sind können Sie den „Online-Tools, wie ist der Stand meiner Bewerbung“ entnehmen. Bitte beachten Sie, dass in der Einschreibungsphase eine Vielzahl von Anträgen zu bearbeiten ist und deshalb fehlende Unterlagen ggf. erst ein bis zwei Wochen nach Ende der Immatrikulationsfrist bearbeitet werden können. Wir bitten um etwas Geduld und Ihr Verständnis.


Hinweis zur Gebührenzahlung:

Studienanfänger müssen die Verwaltungsgebühren im Rahmen der Einschreibung per Überweisung entrichte.

Studierende in höheren Semesters müssen Ihre Gebühren per Lastschriftverfahren über das Online-Service-Portal der Hochschule Aalen entrichten. 


Wenn Sie die Gebühren über das Online-Servie-Portal der Hochschule Aalen bezahlt haben, kann es unter Umständen bis zu 7-10 Tagen dauern, bis die Gebühren von Ihrem Konto abgebucht werden. Bitte haben Sie etwas Geduld und achten Sie darauf, dass das Konto gedeckt ist, da ansonsten Rücklastgebühren anfallen. Erst nachdem die Gebühren bei uns an der Hochschule Aalen eingegangen sind, kann eine Studienbescheinigung erstellt werdern.

Bei Überweisungen kann es zu Verzögerungen mit der Verbuchung der Gebühren im Hochschulsystem kommen, da Überweisungen über die Landesoberkasse abgewickelt werden und dies entsprechend Zeit in Anspruch nimmt. Sobald die Zahlung über das Lastschriftverfahren ausgelöst wurde, wird die Zahlung im System verbucht und gilt als eingegangen.


Weitere Informationen zum Studium (z. B. Chipkarte, Informationen zum Studienbeginn, etc.) erhalten Sie ca. 3 - 4 Wochen vor Vorlesungsbeginn.


Was müssen Sie beim Einreichen von amtl. beglaubigten Dokumenten beachten? - Beglaubigungen

Eine Kopie/Farbkopie eines amtlich beglaubigten Zeugnisses entspricht nicht einer amtl. Beglaubigung und wird von uns nicht anerkannt. Bitte reichen Sie zwingend eine originale amtl. Beglaubigung Ihres Zeugnisses zur Immatrikulation ein. Die von Ihnen zum 15. Juli / 15. Januar hochgeladene Datei entspricht nicht einer amtlich Beglaubigung. Die Zulassung zum Studium wird in solchen Fällen aufgehoben!

Weitere Informationen zum Thema Beglaubigungen finden Sie HIER!






Bitte den Antrag auf Immatrikulation zusammen mit der Erklärung und Kenntnisnahme einreichen.

Herzlichen Glückwunsch!


Sie haben einen Studienplatz für das Wintersemester 2020/21 erhalten und werden Ihr Studium im Oktober/November 2020 aufnehmen. (Vorlesungsbeginn steht noch nicht genau fest)


Per Post wurde Ihnen bereits Ihre Chipkarte/Studierendenausweis, das Programm zum Semsterbeginn und die Einladung für die Begrüßungsveranstaltung der Erstsemester der Stadt Aalen zugeschickt.

In den voranstehenden Dokumenten finden Sie weitere wichtige Informationen zum Studienbeginn, die für Sie wichtig sind. Bitte lesen Sie deshalb die vorangestellten Information durch. 


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Zulassungsamt der Hochschule Aalen 

07361-576-1299

zulassungsamt@hs-aalen.de


Ihr Hochschulteam