Alles rund um die Bewerbung

Ausländer im Sinne des Zulassungsrechtes sind Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (nicht EU-Ausland) und die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben z.B. türkische Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung in der Türkei erworben. Nicht dazu zählen türkische Staatsangehörige, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Diese werden wie Bewerbungen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung behandelt.


Bitte wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle in Konstanz und stellen Sie dort zuerst einen Antrag auf Zeugnisanerkennung.


Hochschule Konstanz
Studienkolleg

Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Deutschland
www.ask.htwg-konstanz.de


Wenn Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen unter

07361-576-1299 oder zulassungsamt@hs-aalen.de





EU-Ausländer:in im Sinne des Zulassungsrechtes ist die Person, die eine ausländische Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzt und die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat z.B. französische:r Staatsbürger:in und Hochschulzugangsberechtigung in Frankreich erworben. Nicht dazu zählen z.B. französische Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben. Diese Bewerbungen werden wie Bewerbungen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung behandelt.


Bitte wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle in Konstanz und stellen Sie dort zuerst einen Antrag auf Zeugnisanerkennung.


Hochschule Konstanz
Studienkolleg

Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Deutschland
www.ask.htwg-konstanz.de


Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen unter

07361-576-1299 oder zulassungsamt@hs-aalen.de





Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben?


Wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Stuttgart und lassen Sie Ihr Zeugnis dort anerkennen.


Regierungs­präsi­di­ums Stuttgart

Abt. 7 - Schule und Bil­dung

Breit­scheid­straße 42

70176 Stuttgart

0711 904-40700

abteilung7@rps.bwl.de


In Baden-Württemberg ist beruflich Qualifizierten oder Bewerbern mit Meisterprüfung / Techniker der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.

Bewerber mit Meisterprüfung / Techniker können sich online bis Bewerbungsschluss (für das Wintersemester bis zum 15. Juli, für das Sommersemester bis zum 15. Januar) über Hochschulstart.de an der Hochschule Aalen für die angebotenen Bachelor-Studiengänge bewerben. Als Zulassungsvoraussetzung müssen Sie jedoch bis Bewerbungsschluss den Nachweis über eine studienfachliche Beratung in dem von Ihnen gewählten Studiengang, sowie das Zeugnis, welches Sie zum Studium berechtigt (z.B. Meisterzeugnis, Technikerzeugnis, Betriebswirt, Fachwirt, etc.) über das Upload-Portal der Hochschule Aalen fristgerecht hochladen. Bitte beachten Sie auch hier den Bewerbungsschluss! Den Link zum Upload-Portal erhalten Sie über eine gesonderte E-Mail der Hochschule Aalen.


Sollten Sie ein Zulassungsangebot von der Hochschule Aalen erhalten haben und es auch annehmen, müssen Sie die entsprechende Unterlagen in amtlich beglaubigter Form innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Einschreibungsfrist in Papierform einreichen.


Bitte setzen Sie sich bezüglich des Beratungsgespräches mit dem von Ihnen gewünschten Studiengang in Verbindung.
Für Rückfragen steht Ihnen auch das Zulassungsamt der Hochschule Aalen zur Verfügung.

07361-576-1299 oder zulassungsamt@hs-aalen.de

Bestätigung der studienfachlichen Beratung - beruflich Qualifizierte

Voraussetzung:

Für sonstige beruflich Qualifizierte besteht die Möglichkeit, den Zugang zum Studium zu erlangen.

Voraussetzung hierfür ist eine

  • mindestens zweijährige Berufsausbildung und
  • in der Regel dreijährige Berufserfahrung
  • formlose Bewerbung an der Hochschule Aalen (bis 1. Februar; Bewerbung nur einmal pro Kalenderjahr möglich)

Die Hochschule Aalen kann nach Prüfung der Unterlagen ggf. eine Zulassung zu einem speziellen Eignungstest in Konstanz aussprechen. Weitere Informationen zum Eignungstest finden Sie hier.

Nach ggf. bestandenem Eignungstest muss eine fristgerechte Bewerbung zum Studium an der Hochschule Aalen über Hochschulstart.de erfolgen (Bewerbungsschluss Wintersemester: 15.Juli, Bewerbungsschluss Sommersemester: 15. Januar). Bei der Bewerbung müssen folgende Unterlagen über das Upload-Portal der Hochschule Aalen hochgeladen werden: 

  • Zeugnis über den bestandenen Eignungstest (Notendurchschnitt gilt als Hochschulzugangsberechtigung)
  • Nachweis über ein studienfachliches Beratungsgespräch im jeweiligen Studiengang 
  • weitere Unterlagen finden Sie in der Checkliste.



WICHTIG:

Der Antrag auf Prüfung Ihrer Bewerbung muss bis zum 1. Februar (Ausschlussfrist) eines jeden Jahres unter Angabe des angestrebten Studiengangs an die Hochschule Aalen gerichtet werden. Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • beglaubigte Zeugnisse / Bescheinigungen über Berufsausbildung, Praktika, Berufstätigkeit
  • Nachweis über ein Beratungsgespräch im jeweiligen Studiengang
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige schulische Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit
  • Erklärung über die Teilnahme an einer Prüfung nach der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) oder einer entsprechenden Prüfung in Deutschland sowie deren Erfolg oder den Ersuch zur Zulassung zu einer solchen Prüfung


Achtung bei der Bewerbung zum Eignungstest: Bitte bewerben Sie sich nur schriftlich. Eine Online-Bewerbung ist nicht möglich.

Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen.

07361-576-1299 oder zulassungsamt@hs-aalen.de


Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Bachelor-Studiengangs an der Hochschule Aalen ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Dies wird auch als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bezeichnet.

Bitte bewerben Sie sich online über Hochschulstart.de mit der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Geben Sie bitte keine selbst berechnete Note oder die Note des Halbjahreszeugnisses ein. Warten Sie, bis Sie Ihre HZB erhalten haben und bewerben Sie sich dann. Bewerbungen sind bis

15. Januar zum Sommersemester und 15. Juli zum Wintersemester 

möglich. Alle Bewerbungen, die fristgerecht bei Hochschulstart.de eingehen und ggf. vorab benötigte Unterlagen fristgerecht eingereicht wurden, nehmen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, am jeweiligen Auswahlverfahren teil.

Sollten Sie Ihre endgültige Note erst nach Bewerbungsschluss erhalten, fragen Sie bitte an Ihrer Schule nach einem vorläufigen Zeugnis. Bewerben Sie sich mit diesem Zeugnis und setzen Sie sich bitte mit dem Zentralen Zulassungsamt der Hochschule Aalen in Verbindung.

07361 - 576 - 1299 oder zulassungsamt@hs-aalen.de

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) bezeichnet den höchsten deutschen Schulabschluss. Mit ihm wird die uneingeschränkte Studienbefähigung an einer Universität oder Hochschule nachgewiesen, es wird daher auch als „Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife“ bezeichnet.


Die Fachhochschulreife ermöglicht in Baden Württemberg (sowie in einigen anderen Bundesländern) das Studium an Fachhochschulen.

Die Fachhochschulreife kann erlangt werden durch:

  • Abschluss bestimmter Berufskollegs, gegebenenfalls mit Zusatzprüfung
  • Duale Ausbildung mit ausbildungsbegleitendem Erwerb der Fachhochschulreife. Diese Zusatzqualifikation wird an zahlreichen Standorten der Berufsschule angeboten.
  • Abschluss bestimmter dreijähriger Berufsfachschulen mit Zusatzprüfung, z. B. Berufsfachschule für Altenpflege
  • Qualifizierte Schulleistungen im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe, wenn das Abitur nicht erreicht wird, in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder wenn Sie ein mindestens einjähriges Praktikum absolviert haben
  • Abschluss einer zweijährigen Fachschule, z. B. in den Fachrichtungen Technik, Gestaltung oder Wirtschaft, teilweise mit Zusatzprüfung
  • Abschluss besonderer Lehrgänge der Polizei oder der Bundeswehr
  • Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schüler der Freien Waldorfschulen
  • zweiter Bildungsweg:
    • Abendgymnasium
    • einjähriges Berufskolleg
    • Kolleg

Das so genannte fachgebundene Abitur, ist ein „Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife”. Es beschränkt den Hochschulzugang auf bestimmte – meist fachgebundene – Studiengänge.


Mit einem Zeugnis der Fachhochschulreife wird die Befähigung für ein Fachhochschulstudium nachgewiesen.


WICHTIG: Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Teil.

  • Den schulischen Teil  der Fachhochschulreife erwerben Schüler:innen in der Regel nach Abschluss der 12. Klasse (G9) bzw. der 11. Klasse (G8) einer höheren Schule (Sekundarstufe II, Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule, Berufsoberschule, Telekolleg, u.s.w.) verbunden mit einer Berufsausbildung.
  • Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem einjährigen (in manchen Bundesländern nur halbjährigen) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.


Der schulische Teil der Fachhochschulreife muss spätestens zum Bewerbungsende vorliegen (ggf. auch vorläufiges von der Schule ausgestelltes Zeugnis). Der berufsbezogene Teil kann in der Regel bis zu Beginn des ersten Semesters nachgewiesen werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli) an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen.

07361-576-1299 oder zulassungsamt@hs-aalen.de

Bewerber mit Meisterprüfung / Technikerprüfung können sich online bis Bewerbungsschluss (für das Wintersemester: 15. Juli, für das Sommersemester: 15. Januar) über Hochschulstart.de an der Hochschule Aalen für die angebotenen Bachelor-Studiengänge bewerben. Als Zulassungsvoraussetzung müssen Sie bis Bewerbungsschluss den Nachweis über eine Studienberatung in dem von Ihnen gewählten Studiengang erbringen. Außerdem müssen Sie Ihr Meisterzeugnis (bzw. Betriebswirt, Fachwirt, Technikerzeugnis) über das Upload-Portal der Hochschule Aalen hochgeladen haben. Bitte setzen Sie sich bezüglich des Beratungsgesprächs mit dem von Ihnen gewünschten Studiengang in Verbindung.


Für Rückfragen steht Ihnen auch das Zulassungsamt der Hochschule Aalen zur Verfügung.

07361-576-1299 oder zulassungsamt@hs-aalen.de

Wenn Sie das Abitur in einem anderen Bundesland erworben haben, dann wird es auch in Baden-Württemberg anerkannt.

Haben Sie die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben, prüfen Sie bitte ihr Zeugnis: Wenn dort nicht vermerkt ist, dass Ihre Hochschulzugangsberechtigung für Baden-Württemberg gilt, be­nötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Zeug­nis­­anerkennungs­stelle in Baden-Württemberg. Bitte wenden Sie sich hierzu an das


Regierungs­präsi­di­um Stuttgart

Abt. 7 – Schule und Bil­dung 

Breit­scheid­straße 42 

70176 Stuttgart, 

0711 904-40700 oder abteilung7@rps.bwl.de

Sie haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben?

Dann be­nötigen Sie zusätzlich zu Ihrem Zeugnis eine Bescheinigung der Zeug­nis­­anerkennungs­stelle.

Bitte wenden Sie sich hierzu an das


Regierungs­präsi­di­um Stuttgart 

Abt. 7 – Schule und Bil­dung 

Breit­scheid­straße 42 

70176 Stuttgart 

0711 904-40700 oder abteilung7@rps.bwl.de

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und haben Ihr Zeugnis im Ausland erworben?

Bitte stellen Sie zuerst einen Antrag auf Zeugnisanerkennung. Bitte wenden Sie sich hierzu an das


Hochschule Konstanz
Studienkolleg

Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Deutschland
www.ask.htwg-konstanz.de

Die entsprechenden Informationen für Bewerber, die keine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen, jedoch studieren möchten, finden Sie hier!


Bewerber für Studiengänge an der Hochschule Aalen werden bei der Zulassung mit der jeweiligen Note der Hochschulzugangsberechtigung in der Rangliste berücksichtigt.

Es gibt jedoch die Möglichkeit über den Nachweis einer fachlich einschlägigen Berufserfahrung, Berufspraktika oder Berufsausbildung Ihre Zugangsnote um bis zu 0,5 zu verbessern.





Auswahlverfahren für die Bachelorstudiengänge an der Hochschule Aalen

Hier finden Sie die Berufsausbildungen, die zu einer Bonierung im Rahmen Ihrer Bewerbung an der Hochschule Aalen führen.

Für Bewerber des Studiengangs "Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen (Ingenieurpädagogik)" ist der baden-württembergische Lehrertest vorgeschrieben. Dies ist der bundesweit erste verbindliche Selbst-Test für künftige Lehramtsstudierende.


Einen entsprechenden Test finden Sie z. B. unter www.bw-cct.de

Ab 2011 ist das Orientierungsverfahren zum Lehrerberuf/-studium für alle Lehramtsstudierenden in Baden-Württemberg obligatorisch zur Hochschulzulassung vorgeschrieben.


Wie geht es nach dem Abitur / der Fachhochschulreife weiter? 

Was sollte oder kann ich studieren? 

Soll ich lieber eine Ausbildung machen?


Bestimmt haben Sie sich das auch schon einmal gefragt.


Die Hochschule Aalen bietet Ihnen auf derHomepage umfangreiche Informationen über alle Studiengänge, ihre Inhalte, Voraussetzungen sowie weitere Informationen. Über die entsprechende Studienberatung können Sie sich zusätzlich über den jeweiligen Studiengang informieren.

Neu ist, dass ein Orientierungstest Sie bei der Wahl eines Studienplatzes unterstützt. Dieser Test ist Pflicht für alle Studienbewerber für einen Bachelor-Studiengang (ab Wintersemester 2011/2012). Besonders geeignet ist hierfür der fächerübergreifende Selbsttest zur Studienorientierung, kurz "Orientierungstest" oder "OT", der von den baden-württembergischen Hochschulen auf Initiative des Wissenschaftsministeriums erstellt wurde (http://www.was-studiere-ich.de/). Anerkannt werden auch andere Orientierungstest. Wichtig dabei ist jedoch, dass es sich bei dem durchgeführten Test um einen Orientierungstest handelt und nicht um einen Studierfähigkeitstest.

Beim OT erfolgt keine Beurteilung oder Auswahl der Studierenden zur Berücksichtigung im Zulassungsverfahren durch die Hochschulen, sondern er dient rein zur Studienorientierung des Bewerbers.

Die Bearbeitungsdauer des vorgeschlagenen Orientierungstests beträgt rund 15 Minuten. Weiterhin gibt es einen rund 90 Minuten dauernden Fähigkeitstest, auf Basis dessen Sie herausfinden können, welche Berufe bzw. Studiengänge zu Ihren Fähigkeiten passen.

Mit den Ergebnissen aus dem Orientierungstest können Sie sich besser an Ihren Fähigkeiten und Interessen orientieren, bekommen ein großes Angebot an Studiengängen angeboten und können eine fundierte Auswahl treffen. Ebenso erhalten Sie am Ende des Tests eine ausgedruckte Bescheinigung, dass Sie den Orientierungstest absolviert haben. Diese Bescheinigung ist nach Zulassung zum Studium bei der Hochschule Aalen zwingend nachzuweisen.

Für alle Bewerber für Studiengänge mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, also i.d.R. für Bachelor-Studiengänge, ist der Orientierungstest zwingend vorgeschrieben. 

Ebenso müssen Studienfachwechsler, Studienortwechsler und Studierende, die ein Zweitstudium beginnen, einen Orientierungstest nachweisen, wenn sie zuvor noch kein Orientierungsverfahren absolviert haben.

Für das Orientierungssemester ist ein Orientierungstest nicht notwendig.


Für weitere Fragen steht Ihnen das Zulassungsamt der Hochschule Aalen gerne zur Verfügung

07361-576-1299 oder zulassungsamt@hs-aalen.de


Vor Zulassung der Bewerber für einen Studiengang sind Vorabquoten nach § 9 Hochschulvergabeverordnung (HVVO) zu berücksichtigen.

Hiernach werden ggf. 5% über einen Härteantrag, 8% ausländische Studienbewerber, 2% Zweitstudienbewerber und 1% Bewerber mit Antrag auf Ortsbindung vorab bei der Vergabe von Zulassungsangeboten berücksichtigt. Erst dann erfolgt die Vergabe von Zulassungsangeboten über die Warteliste und die Hochschulzugangsberechtigung.

Weitere Informationen finden Sie nachstehend.

Bewerber, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und aus beruflichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Gründen ein zweites grundständiges Studium aufnehmen möchten, können nur im Rahmen einer Sonderquote von 2% nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) zugelassen werden.

Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene akademische Abschlussprüfung (z.B. Bachelor-, Diplomprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist.

Die Auswahl der Zweitstudienbewerber erfolgt nach den Kriterien des Prüfungsergebnisses des berufsqualifizierenden Erststudiums sowie der Begründung für ein Zweitstudium.


Bis zum Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli) muss zwingend der amtlich beglaubigte Nachweis des Bachelor- oder Diplomabschlusses sowie eine schriftliche Begründung, warum ein Zweitstudium angestrebt wird, über das Upload-Portal der Hochschule Aalen hochgeladen werden. Entsprechende Informationen erhalten Sie in einer gesonderten E-Mail der Hochschule Aalen.

Aus den für jeden Studiengang eingegangenen Bewerbern wird aufgrund der Note des ersten berufsqualifizierenden Bachelor- oder Diplomabschlusses sowie der Begründung eine Messzahl berechnet, auf deren Basis eine Rangliste erstellt wird. Entsprechend dieser Rangliste wird den Bewerbern ggf. nach Qualifikation ein entsprechendes Zulassungsangebot unterbreitet.

Ab dem Wintersemester 2017/2018 werden für Studierende, die bereits ein Studium abgeschlossen haben, Studiengebühren fällig. Nähere Informationen über die Gebühren und ggf. mögliche Befreiungstatbestände finden Sie hier!

Nach § 9 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) werden 8 % der Studienplätze vorab an ausländische Bewerber mit ausländischen Zeugnissen vergeben.


Bewerber aus EU-Ländern oder Bewerber mit deutschen Zeugnissen werden bei der Zulassung wie deutsche Bewerber behandelt.
Bitte hier bei der Online-Bewerbung nicht "Ausländer" auswählen. Dies führt zu einer falschen Bearbeitung Ihrer Bewerbung und kann zu Problemen führen.


Achtung Neu!

Ab dem Wintersemester 2017 / 2018 werden für ausländische Studienbewerber Studiengebühren fällig. Nähere Informationen über die Gebühren und ggf. die Befreiung von den Studiengebühren finden Sie auf unserer Homepage unter Studiengebühren WS 17/18.

Die Bewerbung von ausländischen Bewerbern mit ausländischen Zeugnissen erfolgt in 3 Schritten:


  1. Einreichung der ausländischen Zeugnisse und Unterlagen beim Studienkolleg Konstanz www.htwg-konstanz.de. Dort wird geprüft, ob die Nachweise mit einem deutschen Hochschulzugang vergleichbar sind und eine deutsche Note errechnet (Hochschulzugangsberechtigung). Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen am Studienkolleg Konstanz ist kostenlos.
  2. Online-Bewerbung um einen Studienplatz über Hochschulstart.de.
  3. Einreichung der Bewerbungsunterlagen, bis spätestens Bewerbungsschluss 15. Januar / 15. Juli -(Ausschlussfrist) - über das Uploadportal der Hochschule Aalen (der Link wird Ihnen per Mail im Rahmen der Bewerbung übermittelt):
    • Bescheinigung des Studienkolleg Konstanz über die Anerkennung des ausländischen Zeugnisses
    • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
      • TestDAF-Zertifikat: mit mind. TDN 4.0 als Durchschnitt / 16 Punkten
      • oder DSH-2 / DSH-3
      • oder C2 Zertifikat des Goethe Instituts
      • oder telc Deutsch C1
    • die Bescheinigung über die Feststellungsprüfung
    • Ausländische Zeugnisse

Deutsche Bewerber, die ihren Abschluss im Ausland erlangt haben, wenden sich bitte bezüglich der Anerkennung und Umrechnung Ihrer Note an das Regierungspräsidium Stuttgart.


Nähere Informationen finden Sie unter "ausländische Studienbewerber".

Für Informationen zur Studiengebühr wenden Sie sich bitte an

Frau Susanne Gentner,

07361/576-1280

susanne.gentner@hs-aalen.de


Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an das

Zulassungsamt der Hochschule Aalen

07361 / 576 1299

zulassungsamt@hs-aalen.de


Gemäß § 12 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) werden Studienplätze über Härtequote auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den Studiengang für den Sie sich beworben haben, keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Ein entsprechender Antrag mit entsprechenden amtl. beglaubigten Nachweisen ist bis Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli (Ausschlussfrist) ) über das Uploadportal der Hochschule Aalen hochzuladen. Werden die Unterlagen verspätet hochgeladen, so wird der Härteantrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt. Sind entsprechende Unterlagen eingereicht, so wird der Antrag geprüft und ggf. ein Zulassungsangebot ausgesprochen. Kann der Härteantrag nicht berücksichtigt werden, so nimmt der Bewerber am regulären Auswahlverfahren teil.

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 14a Hochschulvergabeverordnung (HVVO) ist 1 %, mindestens jedoch 1Bewerber vorab über die Quote Ortsbindung zuzulassen.

Zu dem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebundenen Personenkreis gemäß § 14a HVVO gehören Bewerberinnen und Bewerber,

  • die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes bzw. einer auf Bundesebene agierenden Mannschaft als aktives Mitglied angehören oder
  • die am Wohnort soziale Pflichten wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere
  • Tätigkeit in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes;
  • Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs;
  • Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes;
  • Ausübung eines Mandats in einer kommunalen Vertretungskörperschaft, dessen Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.

Die Rangfolge innerhalb dieses Personenkreises wird nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der aufgrund des hochschuleigenen Auswahlverfahrens gebildeten Rangliste bestimmt.

Die Unterlagen, Nachweise, Begründungen und Bestätigungen müssen vor dem jeweiligen Bewerbungsschluss (15. Januar / 15. Juli (Ausschlussfrist) ) über das Uploadportal der Hochschule Aalen hochgeladen werden. Den Link zum Uploadportal erhalten Sie in einer gesonderten Mail.

Gemäß § 11 der Hochschulvergabeverordnung werden nach Berücksichtigung der Vorabquoten bei zulassungsbeschränkten Studiengängen aus den restlichen verbleibenden Studieplätzen 10 % über die Wartezeit als Zulassungsangebot über Hochschulstart.de eingestellt.

Die Rangfolge wird durch die Zahl der Halbjahre seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bestimmt. Sofern für eine HZB neben dem Schulabschluss die erfolgreiche Ableistung einer fachpraktischen Ausbildung vorausgesetzt wird, bleibt der Zeitpunkt des Abschlusses
dieser Ausbildung außer Betracht.


Halbjahre sind die Zeit vom 1. April bis 30. September eines Jahres (Sommersemester) und die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis 31. März des folgenden Jahres (Wintersemester). Es werden nur Halbjahre gezählt, die vom Zeitpunkt des Erwerbs der HZB bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird, in vollem Umfang verstrichen sind. Als Beginn des Semesters gilt an der Hochschule Aalen für das Sommersemester der 1. März und für das Wintersemester der 1. September.

Von der Zahl der Halbjahre werden Zeiten abgezogen, in denen eine Einschreibung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes vorgelegen hat. Es können höchstens 16 Halbjahre berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Wartezeiten keine Verbesserung der Note der HZB bewirken. Es wird eine gesonderte Rangliste aller Bewerber mit Wartezeiten erstellt.


Gemäß § 14 Hochschulvergabeverordnung (HVVO) ist eine Vorwegzulassung möglich.

Vorweg zugelassen werden kann diejenigen Personen, die in einem früheren Bewerbungszeitraum eine Zulassung in einem Studiengang erhalten hatten, den Studienplatz aber aus einem oder mehreren der folgenden Gründe nicht angetreten haben:

  • Übernahme einer Dienstpflicht nach Artikel 12 a des Grundgesetzes oder Übernahme einer solche Dienstpflicht oder
    entsprechender Dienstleistungen bis zur Dauer von drei Jahren
  • freiwilliger Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz in der Fassung vom 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730) in der jeweils geltenden Fassung
  • Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011(BGBl. I S. 687) in der jeweils geltenden Fassung
  • mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz vom 18. Juni1969 (BGBl. I S. 549) in der jeweils geltenden Fassung
  • Jugendfreiwilligendienst im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I. S. 842), geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S.2854, 2923), in der jeweils geltenden Fassung
  • Aufgabe im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojekts 
  • Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der Angehörigen für eine Dauer von bis zu drei Jahren

Die genannten Personen werden vorweg ausgewählt, wenn sie bei oder nach Beginn ihres Dienstes von der Hochschule in diesem Studiengang zugelassen worden sind. Der von einem nach § 1 Abs. 2 Deutschen gleichgestellten ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen geleistete Dienst steht einem Dienst nach Absatz 1 gleich, wenn er mit diesem Dienst vergleichbar ist.

Die Vorwegauswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes durchgeführt wird. Ist der Dienst noch nicht beendet, ist durch Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass der Dienst bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 15. März oder bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 1. Oktober beendet sein wird.

Liegen die Voraussetzungen für eine Zulassung entsprechend vor, erfolgt eine Vorwegauswahl unter Anrechnung auf die insgesamt verfügbaren Studienplätze.

Wird die Festlegung einer Rangfolge zwischen den vorweg Auszuwählenden erforderlich, entscheidet das Los.


Für einige Studiengänge benötigen Sie zur Zulassung zum Studium ein Vorpraktikum (es ist zusätzlich zur Qualifikation für ein Hochschulstudium nach § 58 Abs. 8 Landeshochschulgesetz als Voraussetzung für die Einschreibung eine berufspraktische Tätigkeit (Vorpraktikum) nachzuweisen). 

Das Vorpraktikum sollte möglichst vor Studienbeginn durchgeführt werden. Die Ausbildungsinhalte sind in der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen festgelegt. Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf des entsprechenden Berufsfeldes, in der Schüler-Ingenieur-Akademie (SIA) oder eine dem Vorpraktikum gleichwertige Tätigkeit wird i.d.R. als Vorpraktikum anerkannt.

Bitte setzen Sie sich bei Rückfragen direkt mit der Praktikantenamtsleitung des jeweiligen Studiengangs in Verbindung.

Bitte beachten Sie: Die Anerkennung des Vorpraktikums erfolgt über das Praktikantenamt des jeweiligen Studiengangs.


Dauer:

Das Vorpraktikum umfasst eine Dauer von 40 Präsenztagen und ist grundsätzlich teilbar. Spätestens bis zum Ende des dritten Fachsemesters muss der Nachweis des Vorpraktikums erbracht sein.

Ausbildungsziel

Aneignung von Kenntnissen ausgewählter Fertigungsverfahren und Fertigungseinrichtungen, Einblicke in technische und organisatorische Zusammenhänge von Produktionsabläufen.

Ausbildungsinhalte: 

Als Ausbildungsinhalte werden Tätigkeiten anerkannt, die die Studierenden in einem ausdrücklich technischen Umfeld durch Kennenlernen, Üben und Anwenden wesentlicher Grundkenntnisse in ausgewählten Bereichen der Fertigungstechnik (z.B. Materialbearbeitung, Montage) vorzugsweise im metall- oder kunststoffverarbeitenden Gewerbe ausbilden. Ergänzt werden kann diese praktische Ausbildung ggf. durch Inhalte aus der technischen Planung oder der Qualitätssicherung.


Wesentliche Inhalte des Vorpraktikums sind in Form eines Berichtes zu dokumentieren, der vom Unternehmen, in dem das Praktikum absolviert wurde, inhaltlich und umfänglich zu bestätigen ist.

Dauer:

Studienvoraussetzung ist ein Vorpraktikum im Umfang von 50 Präsenztagen, welches grundsätzlich teilbar ist. Spätestens bis zum Beginn des vierten Fachsemesters muss der Nachweis für das Vorpraktikum erbracht sein.

Ausbildungsziel: 

Kenntnisse ausgewählter Fertigungsverfahren und -einrichtungen der spanenden und spanlosen Fertigung, Einblicke in technische und organisatorische Zusammenhänge des Produktionsablaufs sowie in soziologische Probleme des Betriebs. Die Inhalte sind durch Selbststudium der einschlägigen Literatur zu ergänzen.

Ausbildungsinhalte: 

Kennenlernen von prinzipiellen Anforderungen und Zusammenhängen in Produktionsbereichen durch Mitarbeit in ausgewählten Bereichen der Fertigung und Instandhaltung, z. B. der spanenden und spanlosen Fertigung, der Montage, der technischen Planung oder der Qualitätssicherung.

Dauer:

Studienvoraussetzung ist ein Vorpraktikum im Umfang von 50 Präsenztagen und ist grundsätzlich teilbar. Spätestens bis zum Beginn des vierten  Fachsemesters muss der Nachweis des Vorpraktikums erbracht sein.

Ausbildungsziel:

  • Kenntnisse ausgewählter Fertigungsverfahren und -einrichtungen der spanenden und spanlosen Fertigung
  • Einblicke in technische und organisatorische Zusammenhänge des Produktionsablaufs sowie in soziologische Probleme des Betriebs

Die Inhalte sind durch Selbststudium der einschlägigen Literatur zu ergänzen.

Ausbildungsinhalte:
Kennenlernen von prinzipiellen Anforderungen und Zusammenhängen in Produktionsbereichen durch Mitarbeit in ausgewählten Bereichen der Fertigung und Instandhaltung, z. B.

  • der spanenden und spanlosen Fertigung
  • der Montage
  • der technischen Planung 
  • der Qualitätssicherung

Dauer:

Studienvoraussetzung ist ein Vorpraktikum im Umfang von mindestens 50 Präsenztagen und ist grundsätzlich teilbar. Spätestens bis zum Ende des Grundstudiums muss der Nachweis des Vorpraktikums erbracht sein.

Ausbildungsziel:

  • Aneignung von Kenntnissen ausgewählter Fertigungsverfahren und -einrichtungen aus den Bereichen Kunststofftechnik, Metallbearbeitung und Werkstofftechnik
  • Einblicke in technische und organisatorische Zusammenhänge von Produktionsabläufen, Einblicke in interne Abläufe eines Betriebes
  • Kenntnisse der wichtigsten Werkstoffe und ihrer Be- und Verarbeitung.

Ausbildungsinhalte:

  • Mitarbeit in Fertigung/Produktion und Anwendung von Grundfertigkeiten der Metall- und Kunststoffbearbeitung

Studiengang Maschinenbau / Produktion und Management:

Dauer:

Das Vorpraktikum umfasst eine Dauer von 50 Präsenztagen und ist grundsätzlich teilbar. Spätestens bis zum Beginn des vierten Semesters muss der Nachweis des Vorpraktikums erbracht sein.

Ausbildungsziel: 

Aneignung von Kenntnissen ausgewählter Fertigungsverfahren und -einrichtungen, Einblicke in technische und organisatorische Zusammenhänge von Produktionsabläufen, Einblicke in soziologische Probleme des Betriebs

Ausbildungsinhalte: 

Mitarbeit in Fertigung / Montage, Maschinenwartung / Instandsetzung, technischer Planung oder im Qualitätsmanagement


Studienschwerpunkt Wirtschaft und Management

Dauer:

Das Vorpraktikum umfasst eine Dauer von 50 Präsenztagen und ist grundsätzlich teilbar. Spätestens bis zum Beginn des vierten Semesters muss der Nachweis des Vorpraktikums erbracht sein.

Ausbildungsziel: 

Aneignung von Kenntnissen ausgewählter Fertigungsverfahren und -einrichtungen. Einblicke in technische, wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge von Produktions- und Planungsabläufen. Einblicke in soziologische Probleme des Betriebs.

 Ausbildungsinhalte: 

Mitarbeit in Fertigung / Montage, Maschinenwartung / Instandsetzung, technischer Planung, Qualitätsmanagement Logistik, Controlling oder Beschaffungswesen.

Studiengang Oberflächentechnologie / Neue Materialien

Dauer:

Studienvoraussetzung ist ein Vorpraktikum im Umfang von mindestens 50 Präsenztagen welches grundsätzlich teilbar ist. Spätestens bis zum Ende des Grundstudiums muss der Nachweis für das Vorpraktikum erbracht sein.

Ausbildungsziel:

  • Aneignung praktischer Kenntnisse aus den Bereichen Werkstoff- und Oberflächentechnik
  • Einblicke in technische und organisatorische Zusammenhänge von Entwicklungs- und Produktionsabläufen
  • Einblicke in soziologische Probleme des Betriebs

Ausbildungsinhalte:

  • Praktische Erfahrungen in ingenieurtechnischen Grundlagen, z.B. in den Bereichen Werkstoff- und Oberflächentechnik, Fertigungstechnik, Entwicklung oder Konstruktion


Studienschwerpunkt Maschinenbau / Neue Materialien

Dauer:

Studienvoraussetzung ist ein Vorpraktikum im Umfang von mindestens 50 Präsenztagen welches grundsätzlich teilbar ist. Spätestens bis zum Ende des Grundstudiums muss der Nachweis für das Vorpraktikum erbracht sein.

Ausbildungsziel:

  • Aneignung praktischer Kenntnisse aus den Bereichen Werkstofftechnik und Maschinenbau
  • Einblicke in technische und organisatorische Zusammenhänge von Entwicklungs- und Produktionsabläufen
  • Einblicke in soziologische Probleme des Betriebs

Ausbildungsinhalte:

  • Praktische Erfahrungen in ingenieurtechnischen Grundlagen, z.B. in den Bereichen Werkstoff- und Oberflächentechnik, Fertigungstechnik, Entwicklung, Montage oder Konstruktion.


Studienschwerpunkt Materialographie / Neue Materialien

Dauer:

Studienvoraussetzung ist ein Vorpraktikum im Umfang von mindestens 50 Präsenztagen welches grundsätzlich teilbar ist. Spätestens bis zum Ende des Grundstudiums muss der Nachweis für das Vorpraktikum erbracht sein.

Ausbildungsziel:

  • Aneignung praktischer Kenntnisse aus den Bereichen Werkstoff- und Fertigungstechnik
  • Kennenlernen analytischer Methoden zur Werkstoffbeurteilung und Schadensanalyse
  • Einblicke in technische und organisatorische Zusammenhänge von Entwicklungs- und Produktionsabläufen
  • Einblicke in soziologische Probleme des Betriebs

Ausbildungsinhalte:

Praktische Erfahrungen in ingenieurtechnischen Grundlagen, z.B. in den Bereichen Werkstoff- und Oberflächentechnik, Fertigungstechnik, Entwicklung oder Konstruktion


Studienschwerpunkt International Sales Management and Technology

Dauer:

Studienvoraussetzung ist ein Vorpraktikum im Umfang von mindestens 50 Präsenztagen welches grundsätzlich teilbar ist. Spätestens bis zum Ende des Grundstudiums muss der Nachweis für das Vorpraktikum erbracht sein.

Ausbildungsziel:

  • Aneignung praktischer Kenntnisse ausgewählter Fertigungsverfahren und -einrichtungen
  • Einblicke in technische und organisatorische Zusammenhänge von Entwicklungs- und Produktionsabläufen
  • Einblicke in soziologische Probleme des Betriebs

Ausbildungsinhalte:

  • Praktische Erfahrungen in ingenieurtechnischen Grundlagen, z.B. in den Bereichen Entwicklung, Fertigung, Montage oder Vertrieb


Ihr Studium erfordert ein Vorpraktikum in einer Gesundheitseinrichtung. Zu diesem Vorpraktikum geben wir Ihnen im Folgenden Hinweise:


Wann?
Wir empfehlen Ihnen dringend Ihr Vorpraktikum möglichst früh durchzuführen, z.B. ab Mitte August vor Beginn der Vorlesungszeit im ersten Fachsemester. Die Vorlesungen beginnen in der ersten Oktoberwoche. Sollte eine Durchführung vor Vorlesungsbeginn nicht gelingen, kann das Vorpraktikum zumindest in Teilen auch noch während des Semesters durchgeführt werden; dadurch können aber Terminkollisionen entstehen.


Wie lange?
Das Praktikum muss mindestens 30 Präsenztage umfassen. Dies entspricht bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche sechs Wochen. Wir empfehlen, das Praktikum am Stück durchführen. Sie können das Vorpraktikum in Absprachemit der jeweiligen Einrichtung auch wochen- oder tageweise durchführen.


Wo?
Sie müssen Ihr Vorpraktikum in einer patientenbetreuenden Einrichtung des Gesundheitswesens durchführen. Dazu zählen Krankenhäuser, größere ambulante Einrichtungen (mit mindestens drei Berufsträgern) wie z. B. MVZ oder Gemeinschaftspraxen sowie Reha-Kliniken.
Nicht zulässig sind demgegenüber Praktika in der Gesundheitsindustrie (z. B. Hersteller von Medizinprodukten), in reinen Pflege-Einrichtungen (z. B. Altenheimen) oder in Kinder- und Jugendeinrichtungen ohne Gesundheitsbezug (z. B. Jugendheime). Das Praktikum muss den Kontakt mit Patienten umfassen, reine Verwaltungstätigkeiten sind nicht zulässig.
Der Klinikverbund Kliniken Ostalb hält einige Praktikumsplätze für Sie bereit; selbstverständlich kann das Praktikum aber in jeder anderen zulässigen Gesundheitseinrichtung durchgeführt werden, gerne auch an Ihrem Heimatort.


Wie weise ich das Vorpraktikum nach?
Sie müssen die erfolgreiche Durchführung durch ein vom Praktikumsgeber gegengezeichnetes Formular bestätigen lassen. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Studiengangs. Den Nachweis (unterschriebenes Bestätigungsformular im Original) müssen Sie spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters (letzter Tag des Monats Februar) im Sekretariat des Studiengangs (Kanalstr. 3, Aalen) einreichen.


Kann ich praktische Tätigkeiten aus der Vergangenheit auf das Vorpraktikum anrechnen lassen?
Sie können gewisse praktischen Tätigkeiten (z. B. Bundesfreiwilligendienst in einem Krankenhaus, Ausbildung in der Krankenpflege) auf Ihr Vorpraktikum anrechnen lassen. Je nach zeitlichem Umfang müssen Sie dann gar kein gesondertes Vorpraktikum ableisten oder dessen notwendige Dauer verkürzt sich. Sollten Sie eine Anrechnung wünschen, beantragten Sie dies bitte formlos per E-Mail unter Beifügung geeigneter Nachweise. Ihre E-Mail senden Sie bitte an  pa.studienberatung@hs-aalen.de.


An wen kann ich wenden, wenn ich noch Fragen zum Vorpraktikum habe?
Für alle Fragen zum Vorpraktikum wenden Sie sich bitte an die Studienberatung für den Studiengang "Physician Assistant" unter der E-Mail-Adresse pa.studienberatung@hs-aalen.de.

Vorpraktikum Physician Assistant

Hier geht es zur Online-Bewerbung

Logo: Hochschulstart.de Stiftung für Hochschulzulassung

Die Bewerbung an der Hochschule Aalen findet online statt. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, sich online zu bewerben, dann setzen Sie sich bitte mit dem Zulassungsamt der Hochschule Aalen per Mail in Verbindung.

zulassungsamt@hs-aalen.de

Sie haben bereits an der Hochschule Aalen studiert und möchten den Studiengang wechseln?

Bei internen Studienbewerbern ist ebenso die Registrierung über Hochschulstart notwendig.

Bitte loggen Sie sich über folgenden Link mit der bereits vorhandenen Matrikelnummer und Passwort ein.

Online Portal für Studierende - https://onlineportal.studium.htw-aalen.de


Klicken Sie danach auf die Kachel „Meine Bewerbungen“ und danach auf „Neue Bewerbung“. Nun können Sie mit der Online-Bewerbung starten.

Bei Bewerbungen für höhere Semester gilt der Bewerbungsstichtag


Bewerbung zum Wintersemester: 15. Juli
Bewerbung zum Sommersemester: 15. Januar


Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch in einem Studiengang eingeschrieben sein und erbringen dort noch Leistungen, sind die Unterlagen bis zur der im Terminplan der Hochschule Aalen festgelegten Frist nachzureichen.

Sind nach Abschluss des jeweiligen Zulassungsverfahrens in den höheren Semestern noch Plätze frei, so werden ggf. über das Losverfahren die noch verfügbaren Plätze vergeben.


Einstufung und Anerkennung von Leistungen:
Die Anerkennung von Leistungen erfolgt an der Hochschule Aalen bei der Bewerbung für ein höheres Semester durch das Zulassungs- und Anerkennungsamt des Studiengangs. Hierbei können alle bestandene Leistungen sowie auch ggf. nicht bestandene Leistungen anerkannt werden.
Im Falle einer Zulassung in ein höheres Semester erhalten Sie einen Zulassungsbescheid unter Vorbehalt für das jeweilige Semester. Bitte beachten Sie hier die Einschreibungsfrist und legen Sie die geforderten Unterlagen spätestens bis Ende dieser Frist bei der Hochschule Aalen vor.

Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie hier!

Achtung:
Bei Antragstellung für ein höheres Semester ist bei einer Ablehnung der Einstufung in ein höheres Semester eine nachträgliche Zulassung in das erste Semester nach Prüfung der erbrachten Leistungen nicht mehr möglich.

Sollte eine Zulassung in ein höheres Semester nicht möglich sein, so erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

Wenn Sie den Studiengang wechseln möchten, dann bewerben Sie sich bitte online. 


WICHTIG:

Für Studiengangwechselnde gelten auch die Bewerbungsfristen:

Für das Sommersemester: 15. Januar

Für das Wintersemester: 15. Juli

Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie beim Wechsel des Studiengangs in das erste Semester oder ein höheres Semester beachten müssen.

Sie studieren bisher an der Hochschule Aalen und möchten in einen anderen Studiengang wechseln, dann gehören Sie zu internen Studiengangwechselnden.


Sie studieren bisher nicht an der Hochschule Aalen sondern sind an einer anderen Hochschule eingeschrieben und möchten in einen Studiengang der Hochschule Aalen wechseln, dann gehören Sie zu externen Studiengangwechselnden.

Sie haben bereits an einer anderen Hochschule studiert und möchten Ihr Studium an der Hochschule Aalen fortsetzen?


Bitte beachten Sie:

Wenn Sie im gleichen Studiengang den Prüfungsanspruch an einer anderen Hochschule verloren haben oder dieser aus sonstigen Gründen nicht mehr besteht, ist aufgrund § 60 Abs. 2 Nr. 2 die Einschreibung zu versagen.

Dies gilt nicht, wenn Sie z.B. an einer Universität oder Dualen Hochschule studiert und dort den Prüfungsanspruch verloren haben.


Wenn Sie sich nicht sicher sind, setzen Sie sich bitte mit dem Zulassungsamt der Hochschule Aalen in Verbindung.

zulassungsamt@hs-aalen.de

07361-576-1299

Numerus Clausus (NC) – was ist das?

Der NC-Wert ist ein Erfahrungswert / Vergleichswert der vergangenen Semester, bis zu dem die jeweiligen Bewerber zugelassen wurden. Für das laufende Semester entwickelt sich der NC erst während des Verfahrens. Der NC-Wert ist der Notenwert des letzten zugelassenen Bewerbers eines Studiengangs.

Studiengänge mit Numerus Clausus (NC) sind Studiengänge, deren Zugang durch eine Note beschränkt ist.


Dies bedeutet, dass mehr Bewerber für den Studiengang vorhanden sind als Studienplätze vergeben werden können.

NC-freie Studiengänge sind Studiengänge, in denen alle Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, sicher einen Studienplatz erhalten.


An der Hochschule Aalen können Sie sich bei NC-freien Studiengängen direkt online einschreiben. Eine Bewerbung ist nicht notwendig.



Sie haben bereits einen Bachelorstudiengang studiert?

Bitte geben Sie dann entsprechende Daten in der Online-Bewerbung an und legen Sie eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung an der Hochschule Aalen vor.

Wichtig: Sollten Sie einen Ausschluss im gleichen Studiengang erhalten haben, dann können Sie diesen Studiengang sofern an der gleichen Hochschulart studiert wurde, nicht mehr studieren. 

Auch ist in diesem Fall ein Start im ersten Semester nicht möglich.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen.

zulassungsamt@hs-aalen.de

Weitere Informationen zu Studiengebühren finden Sie  hier.


Weitere Informationen zu Infoveranstaltung für Bewerber und Studieninteressierte finden Sie hier.