Das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrHWissG) tritt ab den 1.3.2018 in Kraft
Do, 14. September 2017→
Am 1.3.2018 tritt das neue UrHWissG in Kraft. Nach 4 Jahren soll geprüft werden, inwieweit sich das Gesetz bewährt hat. Das wichtigste in Kürze:
- bis zu 15 Prozent eines veröffetnlichten Werkes darf vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden
- Lehrer und Forscher dürfen 15 Prozent eines Werkes kopieren oder in elektronischen Semesterapparaten einstellen
- Elektronische Semesterapparate an Hochschulen können pauschal an die VG Wort abgegolten werden. Voraussetzung: Berechnung über Stichproben
- Vervielfältigungen beim Text- und Data-Mining sind für nicht kommerzielle Zwecke zulässig