Prüfungsleistungen, die Sie an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erworben haben, können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen anrechnen lassen.


Ansprechpartner im Studiengang Informatik ist Prof. Dr. habil. Thomas Thierauf.


Das Antragsformular und weitere Informationen zu „prüfungsrechtlichen Fragen“ finden Sie auf der Seite der Studentischen Abteilung.

Informationen zu „prüfungsrechtlichen Angelegenheiten“, wie Prüfungsplan, Prüfungsanmeldung und –abmeldung, sowie Hinweise im Krankheitsfall finden Sie auf der Seite der Studentischen Abteilung

Im Laufe Ihres Studiums müssen Sie 3 CP im Rahmen des Studium Generale erwerben. Damit können Sie bereits im Grundstudium beginnen und müssen spätestens bei Anmeldung der Bachelorarbeit fertig sein.


Das Studium Generale wird in der Regel vom Career Center organisiert und erfasst. Dort können Sie Ihre Online-Übersicht einsehen, die Sie später als Nachweis benötigen. Fakultätsinterne Veranstaltungen werden dort nicht erfasst. Dafür finden Sie im dortigen Downloadbereich den Sammelbogen, der von der Fakultätsassistenz oder vom Sekretariat unterzeichnet wird.

Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Download und Links.

Die Projektarbeit (IN-Projekt, IS-Projekt, MI-Projekt, SE-Projekt oder DS-Projekt, je nach Studienrichtung) findet in der Regel im 6. Semester statt. Um ein Thema müssen Sie sich selbst rechtzeitig kümmern!


Nach dem Thema der Projektarbeit fragen Sie einen Professor, dessen Themengebiet Sie interessiert.


Anmeldefrist: Bitte melden Sie Ihre Projektarbeit spätestens bis zum Freitag der 4. Vorlesungswoche um 12 Uhr im Sekretariat an.

Abgabe ist im Wintersemester spätestens am 28. Februar und im Sommersemester spätestens am 15. August. Ihre Abgabefrist verlängert sich nicht durch eine spätere Anmeldung der Arbeit.


Die notwendigen Verwaltungsdokumente, wie Anmeldeformular und Antragsformular zur Verlängerung der Arbeit finden Sie auf unserer Seite Download und Links unter dem Schlagwort Projektarbeit.


Die Verlängerung der Projektarbeit ist auf Antrag möglich, falls der/die Bearbeiter/in die Verzögerung nicht zu vertreten hat und der Antrag durch den Betreuer befürwortet wird.


Nach dem Thema der Projektarbeit fragen Sie einen Professor, dessen Themengebiet Sie interessiert.

Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie bearbeiten ein Problem aus der Informatik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden. Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind, dass Sie


1.die Bachelorvorprüfung oder die Diplom-Vorprüfung in der Informatik an einer Hochschule in Deutschland erbracht haben.
2.alle Modulprüfungen aus den ersten fünf Semestern bestanden haben.
3.seit mindestens einem Semester an der Hochschule Aalen immatrikuliert sind.


Das Thema der Bachelorarbeit ist spätestens drei Monate nach Abschluss aller Module auszugeben.


Sie können Ihre Bachelorarbeit an der Hochschule oder in einem Unternehmen schreiben. Betreut werden Sie in beiden Fällen von einem Professor unseres Studiengangs.


Hinweise zur Vergabe eines Themas finden Sie hier: Hinweise zum Vergabeverfahren für Abschlussarbeiten.


Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. In Ausnahmefällen ist auch eine Verlängerung möglich.


Die notwendigen Verwaltungsdokumente finden Sie auf unserer Seite Download und Links unter dem Schlagwort Bachelorarbeit.

SPO 31 ermöglicht es Ihnen eine Urlaubssemester zu nehmen, wenn Sie z.B. aus Krankheitsgründen oder wegen der Pflege eines Angehörigen (weitere Gründe lesen Sie bitte in der SPO nach) verhindert sind Ihrem Studium nachzugehen.

Den Antrag stellen Sie beim Studiendekan Prof. Dr. Christian Heinlein

Das Formular für den Urlaubsantrag finden Sie auf der Seite des zentralen Studierendenservices.

Nach SPO 31 gibt es mehrere Gründe für den Verlust der Zulassung zum Studium:


1.Sie sind zum zweiten Mal durch eine Prüfungsleistung gefallen
2.Sie haben zu Ende des zweiten Semesters keine 30 CP erreicht
3.Sie haben zum Ende des fünften Semesters noch nicht alle Prüfungen des Grundstudiums bestanden
4.Sie haben zum Ende des zehnten Semesters noch Prüfungsleistung (mit Ausnahme der Bachelorarbeit) aus dem Hauptstudium offen.


Bitte beachten: Für Studierende, die im SS 2020 an der Hochschule eingeschrieben waren, verlängern sich die in 2. -3. genannten Fristen jeweils um ein Semester (Corona-Satzung von SS 2020).


Genaue Beschreibungen, welche rechtlichen Mittel Sie ergreifen können, falls Sie die Zulassung zum Studium verlieren, finden Sie unter:


Fachausschluss (Prüfung zum zweiten Mal nicht bestanden)


Zeitausschluss (Zeitüberschreitung)


Formulare finden Sie auf unserer Seite Download und Links

Online-Tools


Canvas (nur im Netz der Hochschule erreichbar)


Mailportal für Studierende