Ein Studium heißt nicht nur sich neue Wissensgebiete erarbeiten und Projekte durchzuführen. Es gibt auch immer wieder besondere Ereignisse, die einige Regularien erfordern. Hier finden Sie einen Überblick über zentrale Momente Ihres Studiums, mit kurzen Erklärungen.

Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie bearbeiten ein Problem aus dem Themenfeld der Elektronik und Informationstechnik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden. Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind, dass Sie

  1. die Bachelorvorprüfung oder die Diplom-Vorprüfung in der Elektrotechnik an einer Hochschule in Deutschland erbracht haben.
  2. alle Modulprüfungen aus den ersten fünf Semestern bestanden haben.
  3. seit mindestens einem Semester an der Hochschule Aalen immatrikuliert sind.

Das Thema der Bachelorarbeit ist spätestens drei Monate nach Abschluss aller Module auszugeben.

Sie können Ihre Bachelorarbeit an der Hochschule oder in einem Unternehmen schreiben. Betreut werden Sie in beiden Fällen von einem Professor unseres Studiengangs.

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. In Ausnahmefällen ist auch eine Verlängerung möglich.

Die entsprechenden Formulare zur Anmeldung und Verlängerung der Bachelorarbeit finden Sie im Download und Link Bereich des Studiengangs. 

Studierende können aus diversen Gründen - wie z. B. längerer Krankheit, Pflegefällen in der Familie etc. - ein Urlaubssemester beantragen. 

Nähere Regelungen finden Sie auf der Seite des Zentralen Studierendenservice.

Lassen Sie sich bitte ggf. vor Antragstellung durch die Fachstudienberatung EIN.Studienberatung@hs-aalen.de beraten. 

Den Antrag reichen Sie bitte im Sekretariat mit entsprechenden Nachweisen ein.

Nach den Studien- und Prüfungsordnungen (derzeit gültige SPO 32) gibt es mehrere Gründe für den Verlust der Zulassung zum Studium:

  1. Sie haben eine Prüfungsleistung des Grund- oder Hauptstudiums endgültig nicht bestanden.
  2. Sie haben zum Ende des fünften Semesters noch nicht alle Prüfungen des Grundstudiums bestanden.
  3. Sie haben zum Ende des zehnten Semesters noch Prüfungsleistungen aus dem Hauptstudium offen.
  4. Sie haben zum Ende des ersten Semesters weniger als 15 Credit Points erreicht.
  5. Sie haben zum Ende des zweiten Semesters weniger als 30 Credit Points erreicht.
  6. Sie haben zum Ende des dritten Semesters weniger als 45 Credit Points erreicht.

Zur Organisation der Studienverwaltung und von Lehrveranstaltungen werden von der Campus-IT verschiedene Online-Tools wie eine Lehrplattform und ein E-Mailaccount zur Verfügung gestellt. 

Die Auflistung finden Sie hier

Die Studierenden absolvieren in der Regel im 5. Semester ein praktisches Studiensemester. Das praktische Studiensemester umfasst mindestens 95 Präsenztage. Es wird durch verpflichtende Lehrveranstaltungen im 4. Semester ergänzt.

Voraussetzungen

Ein praktisches Studiensemester kann nur begonnen werden, wenn die Bachelorvorprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Verpflichtende Lehrveranstaltungen im 4. Semester

Im 4. Semester finden ergänzende Lehrveranstaltungen statt, die den Studierenden auf das praktische Studiensemester vorbereiten. Die Teilnahme ist Pflicht. Der Termin wird durch Aushang bekannt gegeben.

Durchführung

Die Hochschule arbeitet in allen die berufspraktische Ausbildung der Studierenden betreffenden Fragen mit den Praxisstellen zusammen.

Am Anfang des Praktikums wird ein Treffen des Praktikanten, des betrieblichen Betreuers und des betreuenden Professors empfohlen. Der Praktikant sollte sich in der Mitte und am Ende des Praktikums um ein Gespräch mit dem Professor bezüglich des Fortschritts des praktischen Studiensemesters und der Erstellung des Praxisberichts bemühen.

Der betreuende Professor ist regelmäßig, d.h. in der Regel monatlich, über den erzielten Fortschritt zu informieren.

Abschluss

Die Entscheidung über die erfolgreiche Ableistung des Praxissemesters geschieht auf Basis des Praxisberichts, der Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen, des Tätigkeitsnachweises und einer Stellungnahme des betreuenden Professors.

Praxisbericht, Arbeitszeugnis und Tätigkeitsnachweis müssen bis zum Ende der 1. Vorlesungswoche des dem Praxissemester folgenden Semesters vorliegen.


Leiter des Praktikantenamtes ist Prof. Dr. Heinrich Steinhart.

Die entsprechenden Formulare finden Sie im Download und Link Bereich des Studiengangs unter dem Stichwort Praxissemester. 

Voraussetzung zur Anmeldung der Projektarbeit ist die bestandene Bachelorvorprüfung. Die Projektarbeit wird in Absprache mit dem betreuenden Professor des Studiengangs angemeldet.

Der Zeitpunkt der Anmeldung ist mit dem betreuenden Professor abzustimmen. 

Die Abgabe muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung erfolgen.

Das entsprechende Formular finden Sie im Download und Link Bereich.

Studienberatung

Ansprechpartner:

Zentrale Studienberatung

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Studiendekan:
Klaus Maier

Sekretariat:
Sandra Baumgartl
Meta Lange
Margit Jooß